In Deutschland gehört der
Steuerberater zu den gesetzlich geschützten Berufen, die nach dem
Steuerberatungsgesetz zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Zur unbeschränkten Steuerberatung sind nach § 3 StBerG insbesondere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte als Einzelpersonen oder in Gesellschaften befugt.
Der Beruf des Steuerberaters ist ein überwiegend
freier Beruf, kein Gewerbe (§ 33 StBerG). Allerdings bekommt Steuerberater von der Steuerberaterkammer ganz bestimmte Voraussetzungen vorgegeben, an die er gebunden ist. Um den Beruf des Steuerberaters ausüben zu dürfen, müssen die notwendigen Voraussetzungen des § 36 StBerG erfüllt sein. Zudem muss man das Steuerberaterexamen vor der Finanzverwaltung ablegen. Das Tätigkeitsfeld der Steuerberater ist im Steuerberatungsgesetz geregelt. Gemäß § 3 StBerG leisten Steuerberater geschäftsmäßige Hilfe in allen buchhalterischen und steuerlichen Angelegenheiten. Den Steuerberatern obliegen insbesondere nachfolgende Aufgaben:
Bearbeitung von Steuerangelegenheiten
Zu den Hauptaufgaben eines Steuerberaters gehört es, sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich die erforderlichen
Steuererklärungen zu erstellen. Dazu zählen beispielsweise:
- Einkommenssteuererklärung
- Körperschaftssteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuerjahreserklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Erbschaftssteuererklärungen
Auch die
Steueranmeldungen wie Lohnsteuer-, Kapitalertragssteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung erledigt die Steuerkanzlei für ihre Mandanten.
Anzeige
Die „Valuation Box“ beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare
Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Abgedeckt werden dabei die drei Verfahren: Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methode, First Chicago Methode
. Preis 29,75 EUR ....
Download hier >>
Weiterhin hält ein Steuerberater
Rücksprachen mit Behörden in abgaberechtlichen Angelegenheiten, prüft Steuerbescheide, berät seine Mandanten zu allen Themen der optimalen Steuergestaltung und informiert über Neuerungen oder Veränderungen im Steuerrecht.
Gestaltungsberatung
Hier ist von Bedeutung unternehmensbegleitende, vorrausschauende Beratung für eine
optimale Steuergestaltung. Hierunter fallen beispielsweise Fragen nach der passenden Rechtsform in Bezug auf den steuerlichen Aspekt.
Buchhaltung und Jahresabschluss
Der Steuerberater ist seinen Mandaten bei der Aufstellung der
Bilanzen behilflich. Er unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung von
Abschlüssen wie z.B.
Einnahmen-Überschussrechnung, Eröffnungsbilanz,
Jahresabschluss und Auseinandersetzungsbilanz. Darüber hinaus übernehmen Steuerberater alle gewöhnliche Finanzbuchhaltungsaufgaben, z.B.
Buchführung selbst, Einrichtung der Buchführung entsprechend den individuellen Erfordernissen, Erstellung eines Kontenplans, Lohnbuchführung. Viele kleinere Unternehmen lassen ihre Finanzbuchhaltung vollständig von einem Steuerberater abwickeln. Sie reichen lediglich alle notwendigen Belege, wie z.B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen, bei dem Steuerberater ein, der diese dann bucht.
Durchsetzungsberatung
Bestehen
Unstimmigkeiten zwischen Unternehmen oder Privatpersonen und Finanzämtern und Gerichten, vertritt der Steuerberater die jeweilige Person oder Firma. Der Steuerberater kann dazu berechtigt werden, bestimmte Anträge bei den Finanzämtern zu stellen (z.B. Anpassung der Steuervorauszahlung, Stundung von Steuerschulden, Erstattung ausländischer Quellensteuer).
Betriebswirtschaftliche Beratung
Hierunter fällt insbesondere die
betriebswirtschaftliche Beratung in den Bereichen
Rechnungswesen,
Controlling, Kosten-, Rentabilitäts- und
Liquiditätsanalyse. Außerdem ist die Kompetenz des Steuerberaters auch bei Unternehmensgründungen bzw. Umstrukturierungen und Planung von Unternehmensnachfolgen bzw. Investitions- und Finanzentscheidungen gefragt.
Dabei muss beachtet werden, dass der Steuerberater einige Tätigkeiten nicht ausüben darf. Beispielweise darf Steuerberater keine gewerbliche Inkassotätigkeit ausüben. Des Weiteren darf ein Steuerberater im Bereich der allgemeinen Rechtsberatung nicht tätig werden, wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der rechtsberatenden Tätigkeit und der Steuerberatung besteht.
Steuerberatergebühren
Die Steuerberatergebühren sind gemäß § 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG in der
Steuerberatergebührenverordnung geregelt. Die Steuerberatergebühren richten sich nach Umfang und Schwierigkeit der Arbeit sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten. Die Steuerberatergebührenverordnung kennt folgende Steuerberatergebühren:
- Wertgebühr,
- Betragsrahmengebühr,
- Zeitgebühr.
Häufig werden die Steuerberaterleistungen nach dem jeweiligen
Gegenstandswert der Angelegenheit abgerechnet, seltener nach Stundensätzen. Es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalvergütung sowie besteht ein Anspruch auf Auslagenersatz. Provisionen, Erfolgshonorare sowie Erfolgsbeteiligungen sind nicht zulässig.
Ein Verzeichnis für Steuerberater ist im Marktplatzbereich von Rechnungswesen-Portal.de zu finden >>
letzte Änderung E.R.
am 04.04.2023
Autor(en):
Anna Werner
Bild:
PantherMedia / Antonio Guillen Fernandez
|
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den
kostenfreien und unverbindlichen
Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern.
Beispiel-Newsletter >>
Jetzt Newsletter gratis erhalten
Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten.
Mehr Infos >>
16.08.2017 17:37:11 - Christina0109
[ Zitieren | Name ]