Im betrieblichen Rechnungswesen existieren neben der
Bilanz, in welcher Bestandsgrößen zu einem
Stichtag erfasst werden, drei
Rechenwerke, die
Stromgrößen innerhalb einer Periode darstellen. Diese drei Rechenwerke sind:
Letztere erscheint bei
kapitalmarktorientierten Unternehmen im
Jahresabschluss unter dem Titel Kapitalflussrechnung.
Die in diesen Rechenwerken enthaltenen Stromgrößen umfassen unterschiedliche Inhalte und werden daher auch unterschiedlich bezeichnet. So werden die
Stromgrößen der Gewinn- und Verlustrechnung als Erträge und Aufwendungen bezeichnet, diejenigen der internen Erfolgsrechnung als Leistungen und Kosten, und die der Liquiditätsrechnung heißen Einzahlungen und Auszahlungen.
Aus dem
Saldo der
Begriffspaare folgen:
- das Periodenergebnis (Ertrag minus Aufwand = Überschuss oder Fehlbetrag) der GuV, das
- Betriebsergebnis (Leistungen minus Kosten) und der
- Cashflow (Einzahlungen minus Auszahlungen).
Die zugehörigen
Bestandsgrößen, die durch die Stromgrößen erhöht oder vermindert werden, lauten: Gesamtvermögen, betriebsnotwendiges Vermögen und Zahlungsmittelbestand (s. folgende Abbildung).
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Gewinn- und Verlustrechnung
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Interne Efolgsrechnung
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Liquiditätsrechnung
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Stromgrößen
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Erträge
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Leistungen
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Einzahlungen
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– Aufwendungen
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– Kosten
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– Auszahlungen
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Ergebnisgröße
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= Periodenergebnis
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Betriebsergebnis
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= Cashflow
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Bestandsgrößen
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Gesamtvermögen
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betriebsnotwendiges Vermögen
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Zahlungsmittelbestand
|
Warum man im betrieblichen Rechnungswesen drei verschiedene Rechenwerke benötigt, ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Tatsächlich wird diese Notwendigkeit aber sehr schnell klar, wenn man sieht, dass es allein im Rahmen der GuV nicht möglich ist, sowohl die
gesetzlichen Vorschriften für die
Berichterstattung zu erfüllen, als auch gleichzeitig die Daten so zur Verfügung zu stellen, wie es die Geschäftsführung für die erfolgsorientierte Steuerung des Unternehmens benötigt und zusätzlich auch noch deutlich zwischen
Rentabilitäts- und Liquiditätsbetrachtung zu unterscheiden.
Im Folgenden wird zunächst erläutert, worin die
Unterschiede zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der internen Erfolgsrechnung bestehen und dass beide Rechenwerke parallel notwendig sind. Im Anschluss daran wird auf die Unterschiede zwischen diesen beiden Rechenwerken im Vergleich zur Liquiditätsrechnung eingegangen. Schließlich wird noch das in diesem Zusammenhang häufig verwendete vierte Begriffspaar Einnahmen/Ausgaben eingeordnet.
GuV vs. interne Erfolgsrechnung: Aufwand / Ertrag vs. Kosten / Leistungen
Warum ist neben der Gewinn- und Verlustrechnung (
externes Rechnungswesen) zusätzlich eine
interne Erfolgsrechnung nötig? Der wichtigste Grund ist der, dass durch die gesetzlichen Vorschriften, die das externe Rechnungswesen zu berücksichtigen hat, das Unternehmensergebnis nicht so dargestellt wird, wie es für die Steuerung des Unternehmens relevant ist, und zwar in dreierlei Hinsicht:
- In den beiden Rechenwerken werden teilweise unterschiedliche zeitliche Abgrenzungen von Ein- und Ausgangspositionen vorgenommen, je nach Zweck der Darstellung.
- Manche Positionen sind nur für eines der beiden Rechenwerke relevant und entfallen in dem jeweils anderen Rechenwerk. Das sind die so genannten neutralen Erträge und Aufwendungen bzw. Zusatzleistungen und -kosten.
- Es gibt Positionen, die zwar in beiden Rechenwerken vorkommen, aber jeweils in unterschiedlicher Höhe angesetzt werden. Das sind die so genannten Andersleistungen und -kosten.
Natürlich existieren auch Positionen in beiden Rechenwerken, die bei beiden in genau der gleichen Höhe angesetzt werden. Das sind die so genannten
Grundleistungen und -kosten. Die diesen Grundleistungen und -kosten sowie den
Andersleistungen und -kosten gegenüber stehenden Erträge und Aufwendungen bezeichnet man als Zweckertrag und Zweckaufwand. Die folgende Abbildung stellt die unterschiedlichen Inhalte der beiden Rechenwerke noch einmal übersichtlich dar.
GuV
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Erfolgsrechnung
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Zweckertrag
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Grundleistungen
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Andersleistungen
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Neutraler Ertrag
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Zusatzleistungen
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Zweckaufwand
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Grundkosten
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Anderskosten
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Neutraler Aufwand
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Zusatzkosten
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Periodenergebnis
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Betriebsergebnis
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Im Folgenden werden die
Inhalte der verschiedenen Begriffspaare anhand von Beispielen näher erläutert.
a) Beispiele für Andersleistungen / Anderskosten
Während jährliche
Prämienzahlungen an Mitarbeitende in der Gewinn- und Verlustrechnung genau in dem Monat erfasst werden, indem sie bezahlt werden, verteilt man diese im internen Rechnungswesen üblicherweise gleichmäßig auf alle zwölf Monate des Geschäftsjahres, oder man verteilt sie
prozentual entsprechend dem Grund für die Prämienzahlung, z. B. entsprechend dem Umsatz.
Diesen Vorgang nennt man (
periodische)
Abgrenzung und sie erfüllt den Zweck, dass Monatsergebnisse nicht von Einmalzahlungen unangemessen belastet werden, so dass ein fehlerhafter Eindruck über den
wirtschaftlichen Erfolg eines Monats entsteht. Ein Monat, in dem in der Gewinn- und Verlustrechnung hohe Prämienzahlungen gebucht wurden, verringert den Gewinn des Monats deutlich und gibt damit möglicherweise das falsche Signal, dass das Unternehmen in diesem Monat wirtschaftlich nicht erfolgreich gearbeitet hat.
Da es solche
Einmal-Ereignisse häufiger gibt, reicht es auch nicht aus, diese bei der Analyse der Monatsergebnisse sozusagen "im Gedächtnis" zu haben, sondern sie müssen tatsächlich in einem eigenen Rechenwerk so abgebildet werden, dass ein realistisches Abbild des
wirtschaftlichen Erfolgs des Unternehmens in den jeweiligen Monaten wiedergegeben wird.
Während also beide Rechenwerke die Position "Prämienzahlungen" beinhalten, ist diese Position in der GuV (Aufwand) in den verschiedenen Monaten mit anderen Beträgen gefüllt als in der internen Erfolgsrechnung (Kosten). Daher bezeichnet man diese
Kosten als Anderskosten. Ein weiteres Beispiel für Anderskosten stellen
Abschreibungen dar, die im internen Rechnungswesen in anderer Höhe erfasst werden können, als dies für die bilanziellen Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung der Fall ist.
Das interne Rechnungswesen kann eine andere
Abschreibungsmethode wählen, als es im externen Rechnungswesen vorgesehen ist, es kann einen anderen abzuschreibenden Wert wählen (z. B. Wiederbeschaffungswert anstelle von Anschaffungswert), und die Abschreibungsdauer ist im internen Rechnungswesen im Gegensatz zum externen Rechnungswesen frei wählbar.
Natürlich erfolgen diese
Entscheidungen nicht willkürlich, sondern immer mit dem Ziel, das
Unternehmensgeschehen (noch)
realistischer darzustellen, als das innerhalb der gesetzlichen Vorgaben möglich ist. Andersleistungen können z. B. durch eine unterschiedliche Bewertung von Bestandserhöhungen innerhalb der beiden Rechenwerke entstehen.
Während die Bewertung der "Produktion auf Lager" im externen Rechnungswesen eindeutigen gesetzlichen Vorschriften folgen muss (wie z. B. dem
Niederstwertprinzip), ist man im internen Rechnungswesen in der Bewertung frei. Andersleistungen und Anderskosten gehören zu den so genannten
kalkulatorischen Leistungen und
Kosten.
b) Zusatzleistungen / Zusatzkosten
Neben den Anderskosten gibt es eine weitere Kategorie von kalkulatorischen Kosten, das sind die sogenannten
Zusatzkosten. Zusatzkosten sind
Kostenarten, die anders als die Anderskosten kein Gegenstück in der Gewinn- und Verlustrechnung haben. Dazu gehört z. B. der so genannte
kalkulatorische Unternehmerlohn eines:r Einzelunternehmer:in.
Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein
fiktiver Lohn, der nicht als Arbeitslohn/Vergütung der Geschäftsführung ausgezahlt wird und daher auch nicht im Personalaufwand enthalten ist, sondern der (im internen Rechnungswesen) einkalkuliert wird, damit man sieht, ob das Unternehmen auch nach Berücksichtigung einer angemessen Vergütung des:der Einzelunternehmer:in noch als wirtschaftlich erfolgreich angesehen werden kann.
Nach dem gleichen Prinzip können
kalkulatorische Zinsen auf das
Eigenkapital als Zusatzkosten in der internen Erfolgsrechnung angesetzt werden. Während die Berücksichtigung von Zusatzkosten zu einer Verringerung des Betriebsergebnisses im Sinne einer vorsichtigen Bewertung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens führt, bewirkt die Berücksichtigung von Zusatzleistungen das Gegenteil.
Werden
Leistungen, wie z. B. unentgeltlich für Kunden erbrachte Serviceleistungen, zu den Umsatzerlösen hinzugerechnet, birgt dies die Gefahr einer
Überschätzung des tatsächlichen
Betriebserfolges; daher wird es in der Praxis eher selten vorgenommen.
c) Neutraler Ertrag / neutraler Aufwand
So wie es Leistungs- und Kostenpositionen gibt, denen keine Ertrags- bzw. Aufwandspositionen gegenüberstehen, gibt es auch Ertrags- bzw. Aufwandspositionen, denen keine Leistungs- bzw. Kostenpositionen gegenüberstehen. Diese werden als
neutrale Erträge oder neutrale Aufwendungen bezeichnet.
Sie gliedern sich in
drei verschiedene Arten auf und zwar in die betriebsfremden, die periodenfremden und die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen.
Betriebsfremde Erträge, die in der GuV erfasst werden, will man bewusst aus der internen Darstellung herauslassen, da das interne Rechenwerk ein realistisches Bild des wirtschaftlichen Erfolgs aus der hauptsächlichen betrieblichen Tätigkeit wiedergeben und nicht verzerrt werden soll durch betriebsfremde Tätigkeiten, wie z. B. Gewinne aus Spekulationsgeschäften an der Börse.
Das Gleiche gilt für
periodenfremde Aufwendungen und Erträge: Im internen Rechenwerk ist man bestrebt, die Kosten den Perioden möglichst so zuzuordnen, dass das Periodenergebnis ein realistisches Bild des wirtschaftlichen Erfolgs dieser Periode darstellt. Würden hingegen z. B. Steuernachzahlungen oder Steuerrückerstattungen oder Erstattungen von Versicherungen im internen Rechenwerk abgebildet, würden diese die Interpretation des Periodenerfolgs verzerren.
Außerordentliche Aufwendungen, wie z.B. Sonderabschreibungen aufgrund des vorzeitigen Abgangs von Sachanlagen, werden ebenfalls aus dem internen Rechenwerk eliminiert, da auch sie das Bild des "normalen" Betriebserfolges verzerren würden. Ein Beispiel dafür, wie sich die unterschiedliche Darstellung des betrieblichen Geschehens in den beiden Rechenwerken auswirken kann, finden Sie in der folgenden Tabelle.
GuV
|
Erfolgsrechnung
|
Umsatzerlöse
|
50.000
|
50.000
|
Grundleistungen
|
Bestandserhöhung
|
40.000
|
50.000
|
Andersleistungen
|
Spekulationsgewinn
= neutraler Ertrag
|
10.000
|
|
|
|
|
–
|
Zusatzleistungen
|
Material-/
Personalaufwand
|
40.000
|
40.000
|
Grundkosten
|
Abschreibungen
|
20.000
|
30.000
|
Anderskosten
|
Sonderabschreibung
= neutraler Aufwand
|
5.000
|
|
|
|
|
36.000
|
Kalkulatorischer
Unternehmerlohn =
Zusatkosten
|
Periodenergebnis
|
25.000
|
– 6.000
|
Betriebsergebnis
|
Nur die beiden
fett markierten Positionen: Grundleistungen und Grundkosten sind identisch in beiden Rechenwerken, alle anderen Positionen weichen voneinander ab und führen so zu einem Betriebsergebnis, das um 31.000 Euro unter dem Periodenergebnis der GuV liegt.
An dieser Darstellung lässt sich leicht erkennen, dass man die Unterschiede zwischen den beiden Rechenwerken nicht einfach "im Kopf behalten kann", sondern dass es offenbar notwendig ist, die beiden Rechenwerke getrennt voneinander zu betrachten und zu interpretieren.
Während die GuV für
externe Interessierte gedacht ist und sich an der Darstellung auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften ausrichtet, soll es die interne Erfolgsrechnung der Geschäftsführung erleichtern, die
realen Verhältnisse des Kerngeschäfts zu beurteilen, ohne betriebsfremde, periodenfremde oder außerordentliche Vorfälle, aber inklusive eventueller Zusatzleistungen oder -kosten, die die Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens beeinflussen (sollen).
Ein:e Einzelunternehmer:in macht sich z. B. etwas vor, wenn er:sie sich mit dem Jahresergebnis von 25.000 Euro zufriedengibt, weil er:sie dieses als Gewinn interpretiert. Betrachtet man die Tatsache, dass fast die Hälfte dieses Gewinns in einem
Spekulationsgewinn besteht, der keinesfalls sicher regelmäßig mit dem Kerngeschäft realisiert werden kann und berücksichtigt die Tatsache, dass es sich bei dem Unternehmen um ein Einzelunternehmen handelt, dessen Inhaber:in keinen "normalen" Arbeitslohn erhält, dann erkennt man, dass sich das Unternehmen mit seinem Kerngeschäft und bei angemessener Vergütung des:der Inhaber:in sogar ein
negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet.
Erst diese Zahl macht eine realistische Einschätzung der
tatsächlichen Erfolgssituation des Unternehmens möglich. Zur Abgrenzung zwischen den verschiedenen Inhalten der beiden Rechenwerke wird häufig die folgende Darstellung herangezogen, um die Überschneidungen und Abweichungen noch einmal deutlich hervorzuheben.
Auszahlungen / Einzahlungen
Eine weitere wichtige
Abgrenzung muss zwischen der Betrachtung von
Rentabilität und Liquidität erfolgen, das heißt grob gesagt, es muss z. B. unterschieden werden, ob eine Leistung nur in Rechnung gestellt oder auch bereits bezahlt wurde.
Tatsächlich ist dies nur einer der Gründe, warum sich an dieser Stelle GuV/interne Erfolgsrechnung von der Liquiditätsrechnung unterscheiden. Diese
Differenz beruht auf der Tatsache, dass Erfolgsgrößen und Cash-Größen häufig zu
unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen. Ein weiterer Grund für Unterschiede zwischen der erfolgsorientierten und der zahlungsorientierten Betrachtungsweise besteht in der Tatsache, dass in der GuV und der Erfolgsrechnung Positionen enthalten sind, die nicht zahlungswirksam sind und deshalb nicht in der Liquiditätsrechnung auftauchen dürfen.
Umgekehrt fehlen in der GuV und der Erfolgsrechnung Positionen, die aber
zahlungswirksam sind und deshalb in der Liquiditätsrechnung enthalten sein müssen. Stellt man schlicht alle Einzahlungen allen Auszahlungen gegenüber und ermittelt als Saldo den Cashflow, spricht man von der sogenannten
direkten Methode zur Ermittlung des Cash Flow.
Die
indirekte Methode dagegen startet mit dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung und entwickelt den Cash Flow durch eine Überleitungsrechnung, bei der die folgenden drei
Überleitungsrechnungen vorgenommen werden:
- Berücksichtigung von zeitlichen Verschiebungen zwischen Aufwand/Ertrag gegenüber Auszahlung/Einzahlung
- Eliminierung von nicht zahlungswirksamen Größen, die in der GuV enthalten sind (z. B. Abschreibungen)
- Aufnahme von zahlungswirksamen Größen, die in der GuV fehlen (z. B. Investitionen).
Ein besonders
plastisches Beispiel für mögliche Differenzen zwischen Periodenergebnis und Cash Flow stellen die
Geschäftsabläufe im Handel dar. Angenommen, ein Einzelhändler kauft zweimal im Jahr Saison-Ware in großer Menge ein, kann diese Ware aber erst Schritt für Schritt im Laufe des Jahres verkaufen.
In der GuV steigt zwar im Monat des Einkaufs der Aufwand sprunghaft an; er wird aber teilweise durch die Buchung von
Bestandserhöhungen wieder relativiert, so dass das Monatsergebnis des Anschaffungsmonats nicht unangemessen belastet wird. Im Gegensatz dazu steht in der Liquiditätsrechnung der Auszahlung für den Kauf der Ware kein Ausgleich gegenüber; die Auszahlung verringert in voller Höhe den Cashflow des Anschaffungsmonats.
Das bedeutet, dass im Monat der Anschaffung ein hoher
negativer Cash Flow entstehen kann, der erst nach und nach ausgeglichen wird, in dem Maße, wie die Ware verkauft wird, während in der GuV/Erfolgsrechnung das Monatsergebnis durch den Wareneinkauf nicht über Gebühr belastet wird, da die Bestandserhöhungen dies auffangen.
Werden Leistungen nicht sofort bezahlt, sondern es ist ein
Zahlungsziel vereinbart, entsteht dadurch eine zusätzliche zeitliche Differenz zwischen Umsatz und Umsatzeinzahlung. Solche regelmäßigen "normalen"
Finanzierungslücken müssen bei der Finanzplanung zwingend berücksichtigt werden, damit das Unternehmen nicht illiquide wird. Und dazu ist als drittes Rechenwerk die Liquiditätsrechnung notwendig, da nur sie allein die zeitliche Verteilung von Ein- und Auszahlungen korrekt berücksichtigt. Es gibt noch ein viertes Begriffspaar im betrieblichen Rechnungswesen, das aber nicht zu einem eigenen Rechenwerk gehört, das sind die Einnahmen und Ausgaben.
Einnahmen/Ausgaben
Einnahmen und Ausgaben markieren den Zeitpunkt des Verkaufs. Während also Erträge durch die Erstellung von Waren und Dienstleistungen entstehen und Einzahlungen durch die Bezahlung eines in Rechnung gestellten Betrages, entsteht eine Einnahme beim Verkauf. Bei einer sofort bezahlten
Just-in-time-Lieferung können Ertrag, Einnahme und Einzahlung zeitlich zusammenfallen. Der üblichere Fall ist aber der, dass die drei Ereignisse nacheinander passieren und zwar – inklusive der Ausgabenseite - wie folgt (von links nach rechts):
Die Bestandsgröße, die durch Einnahmen und Ausgaben verändert wird, ist das so genannte
Geldvermögen. Im Geldvermögen ist der Zahlungsmittelbestand (Einzahlungen/Auszahlungen) enthalten. Wird also etwas verkauft und gleichzeitig bezahlt, handelt es sich um eine Einzahlung und gleichzeitig eine Einnahme.
Wird etwas verkauft und später bezahlt, entsteht beim Verkauf eine Einnahme (in Form einer Forderung) und die spätere Bezahlung führt zu einer Einzahlung (keine Einnahme). Wird eine
Anzahlung geleistet und erst danach verkauft, findet zuerst die
Einzahlung statt (keine Einnahme) und später die Einnahme (keine Einzahlung).
Im Prinzip ist jede Einzahlung auch gleichzeitig eine Einnahme, weil der
Zahlungsmittelbestand Teil des Geldvermögens ist. Wenn aber die Einzahlung vor dem Verkauf stattfindet (Anzahlung), entsteht gleichzeitig eine Verbindlichkeit, wodurch die Erhöhung des Zahlungsmittelbestands durch eine Verminderung des Geldvermögens wieder neutralisiert wird.
Findet die Einzahlung nach dem Verkauf (auf Ziel) statt, wird gleichzeitig mit der Einzahlung eine
Forderung ausgeglichen und somit ebenfalls die Erhöhung des Zahlungsmittelbestands durch die Verminderung des Geldvermögens neutralisiert.
letzte Änderung P.D.U.B.
am 13.03.2024
Autor(en):
Prof. Dr Ursula Binder
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Autor:in
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Frau Prof. Dr. Ursula Binder
Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen und Controlling an der TH Köln, vorher kaufmännische Leiterin eines mittelständischen Dienstleistungsunternehmens, Unternehmensberaterin, Seminarleiterin (Inhouse und öffentliche Seminare), Verfasserin von Lernbriefen für das Fernstudium, Autorin: Schnelleinstieg Controlling, 8. Auflage 2023, Die 5 wichtigsten Steuerungsinstrumente für kleine Unternehmen, 1. Auflage 2017, Kennzahlen-Guide für Controller, 1. Auflage 2019.
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