ESWE Versorgungs AG
Wiesbaden
Tipp: Steuerlich relevante Geschäftsbriefe müssen 10 Jahre aufgehoben werden. Um später Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Unternehmen ihre Geschäftskorrespondenz zur Sicherheit ebenfalls 10 Jahre lang aufheben. Wer alles 10 Jahre lang aufbewahrt, bleibt immer auf der sicheren Seite.
Übrigens: Um Schwarzarbeit zu bekämpfen, hat der Gesetzgeber auch Privathaushalte dazu verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege aufzuheben, und zwar zwei Jahre lang. Das gilt insbesondere für Handwerkerrechnungen.Für Unternehmen bedeutet dies: Ab dem 1.1.2023 können sie alle Unterlagen für das Jahr 2012 vernichten. Vorausgesetzt, der Steuerbescheid für das Jahr 2012 ist bereits rechtsgültig.
Wichtig: Auch hier gelten die GoBD. Das Unternehmen muss also belegen können, dass keine Möglichkeit bestand, die Daten nachträglich zu ändern.Diese Regelung gilt für Daten, deren Aufbewahrungsfrist ab dem 1.1.2020 begonnen hat.
Quelle: haufe.de, reisswolf.com, handwerk-magazin.de letzte Änderung W.V.R. am 11.04.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: Bildagentur PantherMedia / Boris Zerwann |
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
|
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge |
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
RS Rückstellungsrechner XL: |
||||
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
RS Einkaufs-Verwaltung: | ||||
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | ||||
|