Der vom Chef gestellte Pkw spart Steuern und meist auch Sozialabgaben. Das lohnt sich angesichts hoher Benzinpreise. Arbeitnehmer müssen für ihre Pkw-Fahrten immer tiefer in die Tasche greifen. Die Kosten für den fahrbaren Untersatz reißen oft ein tiefes Loch in die Haushaltskasse.
Da kann es sich lohnen, vor der Einstellung oder bei anstehenden Lohnverhandlungen über einen vom Betrieb gestellten Pkw nachzudenken. Übernimmt die Firma zumindest einen Teil der Kosten, ist dies zumeist attraktiver als ein Gehaltsaufschlag. Und der Betrieb profitiert ebenfalls von dieser Vereinbarung. Darauf weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hin.
1 %-Regel
Auch wenn der Betrieb sämtlichen Kfz-Aufwand vom Kaufpreis oder Leasingraten bis hin zu den Kosten auf der Urlaubsfahrt komplett übernimmt, wird als
geldwerter Vorteil lediglich pro Monat ein Prozent vom Listenpreis (
sog. 1% Regel) erfasst, selbst wenn Arbeitnehmer Kleinwagen oder Kombi ausgiebig für familiäre Wochenend- und Ferientrips nutzen. Der Arbeitgeber kann als
Betriebsausgabe die Netto-Kfz-Kosten sowie die Umsatzsteuer separat voll abziehen. Bruttoaufwand, der sich beim eigenen Pkw des Arbeitnehmers nicht auswirkt. "Die Vorteile resultieren dabei im Wesentlichen aus den beiden Faktoren, dass sich der Fiskus an den Kosten beteiligt und die Privatfahrten nur moderat erfasst“, erläutert Steuerberaterin Manuela Wänger von Ebner, Stolz & Partner.
Einsparung durch Firmenwagen statt Gehaltszuschlag
Wegen des Verzichts auf den Gehaltszuschlag mindern sich Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialabgaben sowie zudem auch noch die Progression für die übrigen Einkünfte. Wie viel der Fiskus im Gegenzug für den Pkw verlangt, hängt vom gewählten Modell ab. Darf der Firmenwagen für Freizeitfahrten verwendet werden, erhebt das Finanzamt für den geldwerten Vorteil Lohnsteuer.
Pauschale Bemessungsgrundlage ist monatlich ein Prozent vom Wert aus der offiziellen Preisliste. Damit abgegolten sind alle Privatfahrten ohne Limit, auch Urlaubsreisen und Touren der Familie. Somit ist steuerlich unerheblich, ob Ben-zinpreise oder sonstige laufende Kosten steigen. "Da der Listenpreis bei Erstzulassung maßgebend ist, muss sich auch eine erhöhte Mehrwertsteuer nicht negativ auswirken", so die Expertin.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Für das Pendeln zwischen Wohnung und Arbeit wird ein zusätzlicher geldwerter Vorteil berücksichtigt, pro Entfernungskilometer und Monat 0,03 Prozent des Autopreises.
Wichtig: Dieser Zuschlag ist auch zu berechnen für Monate, in denen der Arbeitnehmer nur unregelmäßig oder überhaupt nicht zur Arbeit gependelt ist (
BMF-Schreiben vom 3. März 2022).
Wer beispielsweise mit einem 20.000 Euro teuren Firmenwagen 30 Kilometer zur Arbeit pendelt, muss als Lohn 180 Euro zusätzlich ansetzen. Die Steuerbelastung von unter 100 Euro pro Monat ist wenig im Vergleich zu den eingesparten Kosten für 60 Kilometer täglich bzw. monatlich rund 1.200 Euro. Arbeitnehmer müssen für ihre täglichen Pendelfahrten nicht mehr Lohnsteuer zahlen.
Für den Arbeitgeber macht sich das Geschäft ebenfalls bezahlt, er setzt die Kfz-Kosten statt des Lohnaufschlags Gewinn mindernd ab und erhält die Umsatzsteuer aus den Kfz-Kosten voll erstattet. Meist ergeben sich auch noch
Einsparungen beim Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Auch wenn Arbeitnehmer für den Firmenwagen nichts zu zahlen brauchen, gelten die Pendelfahrten zur Arbeit über die Entfernungspauschale als Werbungskosten. Hier kann sogar noch eine lukrative Vorschrift genutzt werden. Maßgebend für die Lohnsteuer ist immer die kürzeste Straßenverbindung, auch wenn tatsächlich aus Zeitersparnis weite Wege zurückgelegt werden. "Beim Werbungskostenabzug hingegen wird die Umwegstrecke angesetzt", weiß Wänger. Durch diese Regel versteuern Arbeitnehmer im Ergebnis weniger Kilometer, als sie über die Entfernungspauschale absetzen.
Quelle:
Ebner, Stolz & Partner
letzte Änderung
am 20.12.2022
Bild:
© PantherMedia / Alessandro Bianco
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14.08.2016 11:41:14 - Daniela
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