Rücklagen: Bildung sowie Abgrenzung von Rücklagen und Rückstellungen

Jörgen Erichsen
 

Als Rücklagen bezeichnet man die von einem Unternehmen für bestimmte Zwecke zurückgelegten Gewinne. Rücklagen werden dem Eigenkapital zugeordnet und dienen als Reserve in erster Linie dazu, um Risiken abzusichern.

Beispielsweise können in einem Geschäftsjahr erzielte Verluste durch Gewinnrücklagen ausgeglichen werden. Außerdem können mit ihnen z.B. Investitionen finanziert werden. Rücklagen werden separat außerhalb des gezeichneten Kapitals, des Gewinnvortrags oder des Jahresüberschusses ausgewiesen. Sie entstehen aus einbehaltenen Gewinnen, wenn ein Unternehmen also Teile des Gewinns nicht ausschüttet. Man spricht auch von Gewinnthesaurierung oder offener Selbstfinanzierung. Außerdem wird zwischen offener und stiller bzw. versteckter Rücklage unterschieden. Teilweise ist die Rücklagenbildung gesetzlich vorgeschrieben. Rücklagen müssen aber nur von Kapitalgesellschaften gebildet werden. Sie dienen außerdem als zusätzliches Haftungskapital, stellen also eine Art finanzielle Reserve dar und erhöhen so die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Rücklagen werden meist aus bereits versteuerten Gewinnen gebildet.

Gemäß § 152 Abs. 2, 3 AktG müssen Aktiengesellschaften die Entwicklung ihrer Rücklagen in der Bilanz oder im Anhang angeben bzw. ausweisen. Rücklagen müssen also auf einem oder mehreren Rücklagenkonten erfasst werden. Diese Vorschrift gilt für alle Rücklagen, so dass es zusätzlich sinnvoll ist, einen Rücklagenspiegel zu führen, in dem der Stand des Vorjahres, der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag, die Einstellungen und die Entnahmen der einzelnen Rücklagenarten und der neue Stand am Stichtag vermerkt sind, so dass eine Bewegung zu erkennen ist. Werden die Rücklagen auf der Passivseite in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen, spricht man von offenen Rücklagen

Letzte Änderung W.V.R am 03.04.2023

Autor(en): Jörgen Erichsen
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