Gründungskosten buchen

Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Dazu zählen etwa Gebühren für Anmeldungen, Genehmigungen oder Handelsregistereintrag, Kosten für Notar, Beratungsleistungen sowie Weiterbildungen u.Ä. Es handelt sich dabei um Aufwendungen, die einmalig auftreten und in direktem Zusammenhang mit der Gründungsphase stehen. In welcher Höhe diese Kosten auftreten hängt von der gewählten Rechtsform ab.

Im Folgenden steht eine kleine Checkliste für Gründungskosten zur Verfügung, anhand derer Sie die Gesamtkosten übersichtlich erfassen können:


Im Folgenden steht eine kleine Checkliste für Gründungskosten zur Verfügung, anhand derer Sie die Gesamtkosten übersichtlich erfassen können:

Gegenstand Euro
Gewerbeanmeldung
Eintragung ins Handelsregister
Notar
Steuerberater
Rechtsanwalt
Unternehmensberater
Aus- und Weiterbildung
Genehmigungen
Entwicklungskosten
Mietkaution
Mitarbeiterakquise
Büroeinrichtung
Markteinführung (Erstwerbung)
Eröffnungsfeier
...

Für sämtliche mit der Gründung des Geschäftsbetriebes zusammenhängenden Kosten besteht nach § 248 Abs. 1 HGB ein Bilanzierungsverbot. Sie dürfen dementsprechend nicht in der Bilanz aktiviert werden. Dieses Verbot gilt für Personengesellschaften und Einzelunternehmen genauso wie für Kapitalgesellschaften.

Für die Buchung solcher Aufwendungen kann ein Konto 'Gründungskosten' erstellt werden, über das dann alle Kosten abgerechnet werden. Aber auch das Buchen über das Konto 'sonstige betriebliche Aufwendungen' ist möglich. Je nachdem, ob die Zahlungen sofort erfolgen oder Rechnungen erst noch beglichen werden müssen, werden auch die Konten 'Bank' oder Verbindlichkeiten‘ angesprochen. Im Prinzip erfolgt die Buchung der Gründungskosten nicht anders als andere angefallene Kosten.

Beispiel:

Im Rahmen der Unternehmensgründung sind folgende Kosten (netto) angefallen:

1.
Vertrags- und Notarkosten in Höhe von 5.000 €
Der Notar hat eine Rechnung ausgestellt, die noch nicht beglichen ist:
Gründungskosten 5.000 € an Verbindlichkeiten L + L 5.590 €
Vorsteuer 950 €


2.
Reisekosten in Höhe von 1.000 €
Die Reisekosten wurden sofort per Überweisung bezahlt:
Gründungskosten 1.000 € an Bank 1.190 €
Vorsteuer 190 €


3.
Kosten des Gründungsprüfers 8.000 €
Die Prüfungskosten fallen erst in der nächsten Periode an
und entsprechen einem Schätzwert:
Gründungskosten 8.000 € an Rückstellungen 8.000 €

Die Summe der Gründungskosten in Höhe von 14.000 € geht dann als Verlustvortrag in die Eröffnungsbilanz ein. Der Ausweis erfolgt nach auf der Passivseite unter: A. Eigenkapital, IV Gewinnvortrag/Verlustvortrag.




letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt am 16.11.2022

Literaturhinweise
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01.09.2016 20:07:17 - Gast87

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für den Artikel!

Das hilft mir bereits weiter. Allerdings habe ich - ganz operativ - noch nicht verstanden, wie ich Gründungskosten in meinem EÜR Tool erfassen kann?

Hier erhalte ich die Fehlermeldung, dass ich keine Belege erfassen kann, die im Jahr vor der Gründung lagen.
[ Zitieren | Name ]

02.09.2016 08:20:45 - wvr

Hallo Gast87,

vielen Dank für das Lob. Da scheint mir eine Schwäche deines Tools zu liegen. Du müsstest die erste EÜR vielleicht einfach in einer Excel-Tabelle machen.

Viel Erfolg
wvr
[ Zitieren | Name ]

24.04.2017 11:55:54 - Mary

Hallo und vielen Dank für den Artikel.

Wie werden bereits vor und während der Gründung angeschaffte Rohstoffe und GWG in der eröffnungsbilanz gebucht, die mit dem privatem Vermögen gezahlt wurden?
[ Zitieren | Name ]

21.08.2017 16:23:38 - Gast72

Moin,

mir stellt sich eine ähnliche Frage. Ich bin seit sieben Jahren selbstständig und Einzelunternehmerin, mache meine Buchhaltung bisher selbst und habe für Jahresabschlüsse einen Steuerberater beauftragt.

Nun werde ich gemeinsam mit einem Geschäftspartner eine GmbH gründen und einen Teil der Gesellschafteranteile zahlen. Wie verbuche ich jene in meiner laufenden Buchhaltung? Es handelt sich ja um eine "andere Firma", in welche ich investiere.

Danke vorab. :-)
HL
[ Zitieren | Name ]

22.08.2017 13:28:07 - eugenie

mit der Buchhaltung des Einzelunternehmens hat das gar nichts zu tun! Oder  sollte der Stb die Abteile als BV behandeln??? Sprechen Sie mit ihm - ein Forum kann das nichts beantworten - aber der Stb!
Die GmbH sollten Sie den Stb überlassen!
E.
[ Zitieren | Name ]

18.01.2018 22:32:51 - Sascha.R

Servus,

der Beitrag hat mir echt weitergeholfen. Die einzige Frage die sich mir jetzt stellt:
Ich habe ja vor der Gründung mit meinem Privat vermögen bezahlt, wie kann ich also auf das Konto Bank bzw. Kasse buchen wenn dort ja eigentlich Garnichts zur Verfügung stand?

Danke vorab. :)
[ Zitieren | Name ]

19.01.2018 13:30:39 - Gast

wenn Ihnen der Beitrag weitergeholfen hat, verstehe ich die Frage nicht!

Was wollen Sie denn buchen, welche Firma - GmbH und das alleine ohne Kenntnisse?

E.
[ Zitieren | Name ]

21.01.2018 19:42:37 - sogehts

Zitat
Sascha.R schreibt:
Servus,

der Beitrag hat mir echt weitergeholfen. Die einzige Frage die sich mir jetzt stellt: Ich habe ja vor der Gründung mit meinem Privat vermögen bezahlt, wie kann ich also auf das Konto Bank bzw. Kasse buchen wenn dort ja eigentlich Garnichts zur Verfügung stand?

Du musst doch auf ein Konto der GmbH eingezahlt haben! Sonst hätte der Notar eine falsche Erklärung abgegeben, denn das Geld steht der GmbH ja erst dann uneingeschränkt zur Verfügung, wenn es auf einem eigenen Bankkonto eingezahlt ist. Deine Privatkonten haben in der Buchhaltung der GmbH absolut nichts zu suchen! Du hast eine eigene Rechtspersönlichkeit mit gesonderten Vorschriften für Vermögen und Schulden errichtet, kein Einzel- oder Personenunternehmen.

Hier kann ich nur ebenfalls raten, dringend zum Steuerberater.
[ Zitieren | Name ]

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