Status Quo der E-Rechnung in Deutschland

Was kommt auf Unternehmen nun zu, welche Übergangsfristen gibt es?

Dina Haack, Head of Marketing, xSuite Group
Mit dem im November 2023 verabschiedeten Wachstumschancengesetz ist die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab 2025 quasi gesetzt. Zugleich steht damit die Einführung eines Umsatzsteuer-Meldesystems bevor. Was kommt auf Unternehmen nun zu, welche Übergangsfristen gibt es?

23 Milliarden € – so groß klafft laut Schätzungen der Europäischen Kommission die derzeitige Umsatzsteuerlücke in Deutschland, sprich die Höhe der hinterzogenen Umsatzsteuer. Ein digitales Meldesystem soll diesem Betrug einen Riegel vorschieben. Untrennbar verbunden damit ist die Einführung der elektronischen Rechnung als Basis für die Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Dies erspart der Finanzverwaltung Steuerprüfungen im Nachgang. Sie hat künftig zeitnah Kenntnis darüber, welcher Geschäftspartner welche Rechnung an wen in welcher Höhe geschickt hat.

Bereits im Koalitionsvertrag 2021 war die Einführung eines elektronischen Meldesystems auf Basis der E-Rechnung geplant. Über die diesbezügliche EU-Initiative (ViDA) wurde in den vergangenen Monaten viel diskutiert. Um nicht erst warten zu müssen, was in Europa dabei herauskommt, hat Deutschland im November 2022 eine Ausnahmegenehmigung bei der EU zur verpflichtenden Einführung der elektronischen Rechnung für den innerdeutschen B2B-Verkehr B2B gestellt. 
Kurze Rekapitulation: Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (entsprechend der CEN-Norm EN 16931 aus Richtlinie 2014/55/EU) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Das Format muss eine elektronische Verarbeitung bzw. eine vollständige und richtige Extraktion der erforderlichen Angaben ermöglichen. Technisch erfüllen dieses Erfordernis die XRechnung-Formate sowie ZUGFeRD 2.x. Von einer E-Rechnung spricht man auch dann, wenn der strukturierte Teil um einen visuellen ergänzt wird, i.d.R. ein PDF (hybrid). Bisher kann sich die Empfangsseite aussuchen, welchen Teil sie für die Weiterverarbeitung verwendet, künftig wird der strukturierte Teil Vorrang haben. Alle Rechnungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, gelten unter der neuen Regelung künftig als „Sonstige Rechnung“. 

Nach den üblichen Vorstufen (Diskussionspapier, Referentenentwurf, Regierungsentwurf, Kabinettsbeschluss) mündete das Vorhaben im Ende November verabschiedeten Wachstumschancengesetz, in welches das Thema E-Rechnung eingebettet ist. Den Bundesrat hat das Gesetz bereits durchlaufen und liegt derzeit im Vermittlungsausschuss. Es ist davon auszugehen, dass die Teile des Gesetzes die E-Rechnung betreffend den Ausschuss im Großen und Ganzen passieren werden.

Stichtag für die E-Rechnung ist der 1.1.2025

Die Rechtslage stellt sich nach momentaner Sachlage demnach wie folgt dar: 
Ab dem 1.1.2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten (sowie zu archivieren). Dafür benötigt man eine entsprechende Lösung zur Verarbeitung von digitalen Eingangsrechnungen, wie sie u.a. die xSuite Group anbietet.
Gleiches gilt ab diesem Zeitpunkt für den Versand von steuerbaren und steuerpflichtigen B2B-Rechnungen im Inland, der ab dann elektronisch in einem strukturierten Format erfolgen muss (ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250,- € netto und Fahrausweise).

Übergangsregelungen zur Einführung der E-Rechnung

In den ersten zwei Jahren (bis 31.12.2026) darf man weiterhin Papierrechnungen verschicken, ebenso wie andere elektronische Formate (diese aber nur, wenn der Empfänger einwilligt). Die Papierrechnung hat keinen Vorrang mehr. Wer bereits ab 1.1.25 vollständige elektronische Rechnungen verschicken möchte, kann dies tun – der Empfänger hat die Verpflichtung zu ihrer Annahme, siehe oben. 

Für Kleinunternehmen (unter 800T€-Vorjahresumsatz) gilt die Ausnahmeregelung (vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers) noch ein Jahr länger, also bis 31.12.2027.

Ab dem 1.1.2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. 

Mit dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren verbunden ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Die Papierrechnung wird ab 1.1.2025 als sonstige Rechnung deklariert, mit verschwindendem Vorrang. Standard ist demnach ab diesem Zeitpunkt die elektronische Rechnung.  Ab 1.1.2028, nach Ende der Übergangsfrist, sind Papierrechnungen für den B2B-Bereich dann nicht mehr zulässig. Spannend werden dann auch die Auswirkungen auf den B2C- Bereich zu beobachten sein.

Diese Regelungen gelten nur für die im Inland übermittelten Rechnungen (inkl. Debitorenrechnungen im Gutschriftverfahren). Sie müssen demzufolge noch mit dem abgestimmt werden, was europaweit beschlossen wird und dann für alle Rechnungen gilt, die grenzüberschreitend gestellt werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden: Die sich derzeit in Deutschland im Aufbau befindliche Infrastruktur für die Digitalisierung der Rechnungsprozesse wird später ebenso für grenzüberschreitenden Rechnungsverkehr mitgenutzt werden können.

Meldesystem kommt später

Für das geplante Meldesystem gibt es im Gesetzgebungspaket noch keine Vorgaben. Dieses kann zum Beispiel so funktionieren: Man schickt eine elektronische Rechnung an den Geschäftspartner und muss parallel aus der Rechnung bestimmte Daten extrahieren und zeitnah an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit soll es unmöglich werden, Umsatzsteuer zu hinterziehen.

Beide Vorgänge entkoppelt der Gesetzgeber mit dem Wachstumschancengesetz: Zuerst wird die elektronische Rechnung eingeführt, später das Meldesystem. Was die aktuelle Gesetzgebung ebenfalls nicht beinhaltet, ist die Frage der Übertragung: per E-Mail oder Portal? Die Plattformen für das künftige Meldesystem zum Steuer-Reporting sind logischerweise prädestiniert, auch für die Rechnungsübertragung genutzt zu werden. Dieser Übertragungsweg wird zum Beispiel schon in Italien verwendet. Bis dies auch in Deutschland so weit ist (frühestens ab 1.1.2028), ist weiterhin der Rechnungsversand per E-Mail möglich.

Zukunft des EDI-Verfahrens

Laufende EDI-Prozesse können voraussichtlich bis Ende 2027 ohne Einschränkungen weiter betrieben werden, sofern der Empfänger zustimmt. Ferner muss sichergestellt werden, dass aus dem übermittelten elektronischen Datensatz auch die Pflichtangaben für die Steuermeldungen extrahiert werden können. Nicht mehr die Rechnung muss dabei konform sein zur Norm EN 16931, sondern nur die für das Reporting wichtigen Informationen müssen bereitgestellt werden.



letzte Änderung E.R. am 09.01.2024
Autor(en):  Dina Haack, Head of Marketing, xSuite Group
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Rawpixel

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Junior Accounting Specialist (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Abteilungsleiter Betriebswirtschaft (w/m/d)
Als kommunaler Dienstleister und größtes Unternehmen der Wasserwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern kümmern wir uns für etwa 270.000 Menschen sowie Unternehmen um den gesamten Wasserkreislauf – von der Trinkwasserversorgung bis zur Abwasserreinigung. Dafür engagieren sich bei Nordwasser täglich r... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Rechnungswesen (m/w/d)
Mitsubishi Electric ist eines der weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Herstellung, Marketing und Vertrieb elektronischer Produkte, Bauteile und Systemlösungen. Unsere Niederlassung in Deutschland ist verantwortlich für den Vertrieb unserer Produkte einschließlich der dazugehörigen Sof... Mehr Infos >>

(Senior) Projektcontroller:in (m/w/d)
Wir sind das führende Netzwerk von Stadt­werken in Europa. Wir stehen für Unab­hängig­keit und neue Wege. Im Wett­bewerb bieten wir unseren Partnern Kompetenz in Erzeugung, Handel und Vertrieb. Wir bündeln Akti­vi­täten und gestalten Energie­märkte. So unter­stützen wir Stadt­werke darin, eigen­s... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitgeber, der Ihnen vielfältige berufliche Perspektiven und Vorteile bietet? Dann sind Sie bei den Knappschaft Kliniken genau richtig. Ganz egal, an welchem unserer Standorte oder in welchem Beruf Sie einsteigen: Bei uns erwarten Sie eine partnerschaftliche un... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Zuschuss / Debitorenbuchhaltung
Wir bei Babilou Family sind über­zeugt, dass die best­mögliche, nach­haltige Bil­dung für Kinder zu einer bes­seren Welt für uns alle führt. Nach dem Motto „Busi­ness meets Purpose“ schaffen wir als größter pri­vater Kita-Träger Deutsch­lands in einem inno­vativen und wachs­tums­orien­tier­ten Um... Mehr Infos >>

Bürokauffrau / Steuerfachangestellter (m/w/d)
ACURA Zahnärzte Gruppe ist eine dynamische Unternehmensgruppe in Healthcare Segment mit Sitz in Frankfurt am Main, welche in 2018 als Start-Up privater Träger gegründet wurde und mit aktuell über 1500 Mitarbeitern an mehreren Standorten am Beginn seiner Mission steht: Der Aufbau des führenden Net... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Besteuerung und Governance
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Arbeitshilfe Krisenmanagement

Das neue Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist Bestandteil des seit Anfang 2021 geltenden Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Im StaRUG ist vor allem die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern, z.B. GmbHs, geregelt.
Mehr Informationen >>

Kosten-Nutzen-Analyse einer Photovoltaik-Investition

Mit diesem Excel-Tool lassen sich die Auswirkungen unterschiedlicher Parameter und Annahmen verdeutlichen, wie beispielsweise der Nutzen nach Steuern und Abgaben aus einer Photovoltaik-Investition. Die Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt unter anderem Unterschiede bei Privat-Investoren und Unternehmen, 
Betriebskosten und Grenzsteuersatz.
Mehr Informationen >>

Aktienübersicht mit Trendanalyse

PantherMedia_Andres_Rodriguez.jpg
Behalten Sie alle Ihre Aktientitel auf einen Blick im Auge! Mit diesem Programm behalten Sie die Übersicht über Ihre Aktien und werden bei jeder Trendveränderung informiert. Wählen Sie beliebig aus über 80 Trendsignalen aus - die jederzeit automatisch überprüft werden. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>