Skonto buchen

Redaktion RWP
Mehr zum Thema Skonto können Sie im Fachartikel Anschaffungspreisminderungen nachlesen.
Beispiel: A-GmbH erhält eine Warenlieferung im Wert von 15.000 € zzgl. USt. Bei Vertragsabschluss wurde ein Skonto vereinbart: "3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen; 30 Tage netto." Zwei Wochen nach der Lieferung bezahlt die A-GmbH die Rechnung unter Abzug von 3 % Skonto. 

Buchungssatz der A-GmbH: 

Verbindlichkeiten a. L. u. L. 17.850 € an Bank 17.314,50 €
Erhaltene Skonti 450 € (535,50 : 1,19)
VSt 85,50 € (535,50 - 450)

Buchungssatz des Verkäufers: 

Bank 17.314,50 €
Gewährte Skonti 450 €
USt 85,50 € an Forderungen a. L. u. L. 17.850 €

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letzte Änderung A.W. am 10.05.2024
Autor(en):  Redaktion RWP

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14.02.2015 11:26:13 - Gast

Hallo,
ich ziehe doch den Skonto über 3% vom Bruttowert (17850€). Ich rechne also 17850*0,03=535,60€/1,19=450€ Skonto & 85,60€ Vst.  Dann lautet der BS also:
Verb. a.LL 17850€ an Bank 17314,40€
X Erhalt.Skonti 450,00€
X Vst 85,60€
Bin etwas verwirrt.

LG Babett
[ Zitieren | Name ]

19.08.2015 19:27:51 - Gast

Vielleicht stehe ich ja gerade neben mir, aber Skonto wird doch vom Bruttorechnungsbetrag gerechnet. Also hier 15.000 Euro *1,19= 17850*0,03=535,50 und nicht 435,- Euro. Ein Schreibfehler ? Oder habe ich falsch gedacht ?

Andreas
[ Zitieren | Name ]

07.12.2015 17:14:06 - Gerold

:klatschen:  

Die VSt aus 535,50 sind 85,50 €
435 plus 85,50 = 535,50

Falsch gedacht!
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06.02.2016 22:42:13 - Gast

habe eine blöde Aufgabe zu lösen
ein Kunde zahlt 14627,60 € per Bank an sein Lieferanten .Ich soll rausbekommen was er vorher an Verbindlichkeiten hatte.

Wenn er auf die VLL ( die ich ausrechnen soll ) 3% bekommen hat.
ich stehe auf der Leitung

Hilfe
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15.02.2016 22:57:30 - Gast

Hallo :)
Von 14627,60 € sind schon 3% abgezogen.
Also sinds 97%. Wir errechnen wie viel 3% sind: 14627,60: 97 mal 3 sind 452,40€
Jetzt haben wir Skonto und VST zusammen von 452,40 €

Wenn wir die zwei Zahlen zusammenrechnen haben wir 100% und somit den ursprünglichen Betrag.
Das sind dann: 15080€

Da wir auf den Liefererskonti auch VST 19%  bezahlt haben kann man den für den vollständigen Buchungssatz herausrechen.

Der Buchungssatz lautet dann: Verb. all. 15080€ an Bank 14627,60€
                                                                                             Lieferer Skonto 380,17€
                                                                                             VST 72,23€
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30.05.2016 16:16:16 - Gast

Dass stimmt so wie es gerechnet wurde;

15.000,00€*19/100=2.850,00€
15.000,00€+2.850,00€=17.850,00€
17.850,00€*3/100=535,50€
17.850,00€-535,50€=17.314,50€ 👉🏼 BK (Banküberweisung)
535,50€*100/119=450,00€ 👉🏼 Skonti
450,00€*19/100=85,50€ 👉🏼 UST (Umsatzsteuer)
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29.11.2016 09:13:39 - Gast

Danke für die Infos, sehr nice.
:D , :wink1: , :idea:
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07.06.2017 18:26:41 - Gast

können sie mr vielleicht helfen ich kann diese buchüngssatz nicht erlösen
die buchüngsatze lautet : eine kunde überwiest eine offene rechnung nach Abzug von 4% skonto ,bankgutschrift 5712
danke im voraus
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06.07.2017 14:37:03 - Gast

Hallo,
habe eine Anschaffung getätigt und bei Bezahlung Skonto abgezogen.
Nettowert (=abgezogener Skontobetrag) ist in Anlagenbuchhaltung bereits erfasst. (USt ist nicht relevant, da öffentliche Hand) Da Rechnung etwas spät bezahlt wurde, wird Skontobetrag zurückgefordert und bezahlt. Dann muss doch der Anschaffungswert in der Anlagenbuchhaltung nachträglich um den nachgeforderten Skontobetrag wieder erhöht werden, oder ?
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26.09.2017 18:53:59 - Gast

Hallo ihr Lieben, vielleicht könnt ihr mir helfen..

Tilgung einer Lieferantenverbindlichkeit. Nach Abzug von 3% Skonti werden 45.008 Euro überwiesen.

Klar ist die Lösung

Lieferantenverb. 46.400 Euro an Bank 45.008 Euro
                                                         Lisko 1.200 Euro
                                                         VoSt  192 Euro

Meine Frage ist wie kommt man auf Lisko 1.200 Euro?
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01.04.2018 14:48:41 - Gast

warum an VSt. ?? wir müssen sie doch bezahlen. So heißt es doch, dass wir weniger bezahlen :denk:
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12.06.2018 16:45:45 - Gast

Bank 5712,00
Erlösberichtigungen für ... 200,00
Ust   38,00                                                  an Ford. 5950,00
[ Zitieren | Name ]

29.10.2018 13:40:38 - Oliver

Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich habe einem Shop-Anbieter Lastschrift gewährt und Skonto 2% innerhalb 10 Tagen, 30 Tage netto.
Nun hab ich einen Artikel bestellt, aber der Betrag wurde erst nach 14 Tagen ohne Skonto eingezogen. Ich fragte dann nach, warum die Zahlung ohne Skonto eingezogen worden sei, immerhin habe ich doch dafür Lastschrift bei ihm hinterlegt. Seine Antwort war, dass er nicht verpflichtet sei, innerhalb der Frist einzuziehen und deshalb auch kein Skonto gewähren müsse.
Dazu folgende Fragen von mir:
1. Wenn ein Anbieter Skonto auf einer Rechnung ausweist, ist er dann gesetzlich verpflichtet, diesen in jedem Falle zu gewähren, sofern die Zahlungsfrist eingehalten wird?
2. Wenn Lastschrifteinzug vereinbart ist, ist der Anbieter dann auch verpflichtet, die Zahlung im Skontozeitraum einzuziehen? Wäre es möglich, bei verspätetem Einzug und damit ohne Skontoabzug den Skonto beim Anbieter einzuklagen?
Klage macht natürlich nur bei einem Streitwert in entsprechender Höhe Sinn.
Schon mal danke für evtl. Antworten.
VG, Oli D.
[ Zitieren | Name ]

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