Buchung geleisteter Anzahlungen

Anna Werner
Geleistete Anzahlungen für nicht erbrachte Leistungen sind die Zahlungen, die vom Kunden geleistet werden, bevor der Lieferant bzw. Unternehmen die vereinbarte Leistung erbracht hat.

Erst wenn die Leistung fertiggestellt oder die Lieferung erfolgt ist, werden diese Ausgaben zum Vermögen oder Aufwendungen gezählt.

Buchungsablauf

Bei einer geleisteten Anzahlung sind folgende Buchungen notwendig:
  • Anzahlung
  • Buchung der Endabrechnung
  • Verrechnung mit der Schlussrechnung
  • Buchung der Restzahlung


Beispiel: Ein Unternehmen bestellt bei einem Lieferanten die Waren in Höhe von 100.000 Euro netto. Vom Lieferanten wird eine Anzahlungsrechnung über 60.000 Euro netto und 11.400 Euro Umsatzsteuer geleistet. Unternehmen bezahlt 71.400 Euro per Banküberweisung. Ein paar Tage später ist die Lieferung erfolgt. Nach der Lieferung der Ware erhält das Unternehmen vom Lieferanten die Schlussrechnung über 119.000 Euro inkl. 19 % USt. Nach Abzug der Anzahlung verbleibt ein Zahlbetrag von 47.600 Euro, den das Unternehmen per Banküberweisung bezahlt.

1. Anzahlung an Lieferanten

Zum Zeitpunkt der geleisteten Anzahlung wurde noch keine Ware erhalten, deshalb entsteht beim Unternehmen eine Forderung gegenüber dem Lieferanten. Diese wird auf das Anzahlungskonto gebucht.

Buchungssatz:

Geleistete Anzahlungen 60.000,00 EUR


Vorsteuer 19 % 11.400,00 EUR an Bank 71.400,00 EUR

2. Buchung der Endabrechnung

Nach Abzug der Anzahlung verbleibt ein Zahlbetrag von 47.600 EUR:

Gesamtleistung 
100.000,00 EUR
+ 19% USt.
19.000,00 EUR
= 119.000,00 EUR
Anzahlung 60.000,00 EUR
USt. 11.400,00 EUR

= 71.400,00 EUR
Zu zahlen = 47.600,00 EUR

Buchungssatz dazu lautet:

Wareneingang 100.000,00 EUR


Vorsteuer 19 % 19.000,00 EUR an Kreditorenkonto 119.000,00 EUR

3. Umbuchung der Anzahlungen auf Verbindlichkeiten

Da durch die Lieferung die Forderung gegenüber dem Lieferanten nicht mehr besteht, wird das Konto "Geleistete Anzahlungen" aufgelöst.

Kreditorenkonto 71.400,00 EUR an Geleistete Anzahlungen 60.000,00 EUR



Vorsteuer 19 % 11.400,00 EUR

4. Buchung der Restzahlung

Buchungssatz:

Kreditorenkonto 47.600,00 EUR an Bank 47.600,00 EUR
Anmerkungen: Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Lieferungen ist nur dann möglich, wenn eine einwandfreie Rechnung vorliegt und die Lieferung oder die Zahlung erfolgt ist. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Lieferungen sind im § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG beschrieben.

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letzte Änderung A.W. am 28.04.2024
Autor(en):  Anna Werner

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19.12.2014 16:48:25 - Gast2000

Wo bleibt hier aber die bestellte und letztlich erhaltene Ware? Die (physische) Ware muss doch letztlich irgendwo in der Bilanz wieder auftaucne?
[ Zitieren | Name ]

28.01.2015 14:21:03 - Gast

Hallo,

wer kann mir helfen?

Möchte einen Betrag in Höhe von 280,00 ausbuchen.
Grund: Ware im Internet gekauft und bezahlt, wurde aber nie geliefert.
Auf welche Konten bucht man so was aus??

Vielen Dank im Voraus
Ingrid
[ Zitieren | Name ]

24.01.2017 17:26:45 - Gast

von dem konto, wo du es eingebucht hast wieder zurück auf bank, sofern das geld zurücküberwiesen wurde.
[ Zitieren | Name ]

17.07.2017 12:55:12 - Gast

Zitat
Gast2000 schreibt:

Wo bleibt hier aber die bestellte und letztlich erhaltene Ware? Die (physische) Ware muss doch letztlich irgendwo in der Bilanz wieder auftaucne?

Siehe Punkt 2. Buchen der Endabrechnung

Hier wird der Wareneingang gebucht.

VG
Jaycos
[ Zitieren | Name ]

01.03.2018 16:59:11 - Gast

Kann ich eigentlich, bei Fremdleistungen (statt Warenlieferung) bei Anzahlung:
gel. Anzahlung an Bank
und bei Leistungs-Rechnungseingang:
Fremdleistungen/ Vorsteuer an gel. Anzahlung buchen?
Danke Lisa
[ Zitieren | Name ]

02.03.2018 10:43:03 - Anni

:wink1:  Hallo Lisa,
die gel. Anzahlungen werden doch in Folge gegen das Debitoren-Kto. gebucht?  :denk:
Also die Rechnung wird ja bei dir, denke ich, FL/VSt. an Debitor gebucht?
Somit buchst du Debitor an gel. Anzahlungen..

VG,
Anni
[ Zitieren | Name ]

03.08.2018 14:50:05 - Gast

Hallo zusammen,

ich habe gerade ein paar Belege bekommen. Jemand hat am 20.12.2017 ein Auto per Darlehen gekauft...im Dezember wurde das wie folgt gebucht, Fuhrpark und VSt an das Darlehenskonto

Nun ist es Januar 2018 und dieser jemand leistet eine Anzahlung...diese Anzahlung ist der VSt bzw. der USt-Betrag des Autos.

Wie muss ich jetzt buchen? Die Steuer wurde ja schon im Dezember gezogen?

Vielen Dank im Voraus
[ Zitieren | Name ]

08.08.2018 00:35:42 - mjonas1978

Anscheinend wurde ja ein Wagen per Darlehen und cash gekauft.

Ich könnte mir vorstellen, dass es so war, dass Wagen zunächst auf Ziel gekauft wurde (geht aus deiner Frage nicht ganz hervor)

1000 EUR netto plus 190 EUR = insgesamt 1.190 EUR.

Anscheinend wurden die EUR 1.000 netto per Darlehen finanziert, die EUR 190 per Zahlungsziel 1 Monat - dann wenn die Erstattung durch die UStVA eingeht.

Insofern wären folgende Buchungen:

DEZEMBER
PKW EUR 1.000 an Verbindlichkeiten LuL 1.190
Vorsteuer EUR 190

Verbindlichkeiten LuL an Darlehen EUR 1.000

JANUAR
Verbindlichkeiten LuL an Bank EUR 190

Beste Grüße aus Frankfurt von accura-audit.de
Michael
[ Zitieren | Name ]

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