Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Was ist zu beachten?

Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg
Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 800 Euro netto bzw. 952,- EUR inkl. Umsatzsteuer nicht übersteigen. Sie müssen beweglich und abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein (siehe EStG §4 Abs. 3 Satz 3, §6 Abs. 2). Typische Beispiele für GWG sind PC´s, Schreibtische, Regale, Bürostühle oder auch eine Lampe.

Anschaffungen im Wert von weniger als 250 € zählen nicht zu den GWG und können einfach als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Anschaffungen im Wert von mehr als 1.000 € netto müssen nach AfA (Absetzung für Abnutzung) abgeschrieben werden.
Wichtig: Es zählt der Netto-Anschaffungspreis. Das gilt auch für Kleinunternehmer, die keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Nebenkosten für Transport und Versicherung zählen zum Anschaffungspreis hinzu.

Der Gesetzgeber hat mehrere Abschreibungsmöglichkeiten vorgesehen:
  • Die Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle.
  • Die Sofortabschreibung für alle GWG bis 800 Euro (§ 6 Abs. 2 EStG).
  • Die Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung) für alle GWG zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro (§ 6 Abs. 2a EStG). Mehr zur Pool-Abschreibung hier >>
  • Die Digital-AfA für Digitalgeräte und Software. Sie dürfen in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Mehr zur Digital-AfA hier >>

Beispiel für die Einordnung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Ein Architekturbüro schafft für den Mitarbeiter Klaus M. Eine neue Büroausstattung an: Schreibtisch, Stuhl, Lampe, PC. Die Schreibtischlampe kostet 120 €. Damit handelt es sich um eine Betriebsausgabe, die sofort abzusetzen ist. Der Bürostuhl kostet 300 €. Damit fällt er unter die GWG. Der Schreibtisch kostet 830 €. Handelt es sich dabei um einen Bruttopreis, muss die Mehrwertsteuer abgezogen werden. Dann wäre der Schreibtisch als GWG im ersten Jahr voll abschreibbar. Handelt es sich um den Nettopreis, muss das Architekturbüro den Schreibtisch über längere Zeit abschreiben: Entweder über die Nutzungsdauer oder in einer Sammelabschreibung. In diese müsste dann aber auch der Stuhl mit eingehen. Denn beide Abschreibungsverfahren nebeneinander sind nicht zulässig.

Die Computeranlage kostet 1.200 € netto. Damit fällt sie nicht mehr unter die GWG. Das Architekturbüro darf die Anlage aber auf eine Nutzungsdauer von einem Jahr abschreiben. Das erlaubt die Digital-AfA.

Wirtschaftsgüter bis einschließlich 250 Euro

Die Anwendung der Regelabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter deren Wert 250 € netto (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt ist sehr aufwendig und wird in der betrieblichen Praxis deshalb selten angewandt.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern mit einem Wert bis 250 € netto können nach § 6 Abs. 2a Satz 4 EStG alternativ zur Regelabschreibung im Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe (Sofortaufwand) erfasst werden. Dabei müssen derartige GWGs nicht im Anlageverzeichnis erfasst werden.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden in diesem Fall auf den der sachlichen Herkunft entsprechenden Konten gebucht. Beispielweise auf den folgenden Aufwandskonten:
  • Telefonkosten, 
  • Büromaterial, 
  • Werkzeuge und Kleingeräte, 
  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen, 
  • Gerüst- und Schalungsmaterial. 

Wurden die Werkzeuge bzw. Kleingeräte auf dem Konto GWG erfasst, so müssen diese umgebucht werden.
Beispiel
Es wurde eine Schreibtischlampe für 70 Euro netto bar gekauft.

Anforderungen an GWG

Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen beweglich und abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein (siehe EStG §4 Abs. 3 Satz 3,  §6 Abs. 2) und dürfen die o.g. Wertgrenzen nicht überschreiten.

Voraussetzungen:
  • Um geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben zu können, müssen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angefallen sein.
  • Der Höchstbetrag von 800 bzw. 1.000 Euro ist ohne Mehrwertsteuer zu betrachten, unabhängig davon, ob das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dieser Betrag beinhaltet allerdings alle Anschaffungskosten, d.h. laut § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten. Zusammen dürfen diese Beträge die genannte Grenze nicht überschreiten. Anschaffungspreisminderungen und ein in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag sind abzuziehen.
  • Das Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein, d.h. dass es nicht nur im Zusammenhang mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann, sondern auch allein. Eine selbstständige Nutzung hat oftmals die geforderte Beweglichkeit des Gegenstandes als Voraussetzung. Diese muss ebenfalls erfüllt sein. Um abgeschrieben werden zu können, muss die Anlage zudem abnutzbar sein. Solche Wirtschaftsgüter sind beispielsweise Kopierer, Einrichtungsgegenstände oder Computer. Ein Drucker für einen PC im Büro gilt daher nicht als GWG, weil er nicht selbstständig nutzbar ist, sondern für den Betrieb einen PC benötigt. Dabei gilt es zu beachten, dass Kombigeräte, die einen Scanner und Drucker beinhalten und dadurch eine PC-unabhängige Kopierfunktion haben, als GWG angesetzt werden können.

Relevant für die Kategorisierung von GWG ist die Frage, ob ein Anlagegut selbstständig nutzungsfähig ist. Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nutzbar ist und die in einen Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind. Die Tabelle zeigt einige Praxis-Fälle:


   
selbstständig nutzungsfähig
nicht selbstständig nutzungsfähig

- Bestecke in Gaststätten
- Kino- & Theaterstühle

- Bücher einer Leihbücherei
- Maschinenersatzteile

- Leergut
- Leuchtstoffröhren

- Steh- Tisch- & Hängelampen
- Werkzeuge

- Trivialprogramme
- Peripheriegeräte einer PC-Anlage
(z. B. Maus, Monitor, Tastatur)

- Kombigeräte eines PC
 (PC-unabhängiger Kopierer)

- externe Datenspeicher

 

Weitere Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und beispielhafte Buchungssätze dazu finden Sie in diesem Beitrag >>


gwg-Schema2.jpg

Sonderfall Computerprogramme

Computerprogramme sorgten bisher stets für Unsicherheit. Kann das Office-Paket oder das Buchhaltungsprogramm als GWG gelten? Diese Frage erübrigt sich durch die Digital-AfA. Der Begriff "Software" im Sinne der Digital-AfA umfasst die Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Dazu gehören Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, Standardanwendungen individuell abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

Private Nutzung von GWG

Wird ein Wirtschaftsgut auch privat verwendet, muss der Teil der Abschreibungen, der auf den Privatanteil entfällt, dem Gewinn hinzugerechnet werden. Nutzt der Unternehmer ein Telefon nur zu 70 Prozent betrieblich, werden, bei einem Anschaffungspreis von 100 Euro,  30 Euro zum Gewinn gezählt. Auch die darauf entfallene Umsatzsteuer muss nachträglich beglichen werden.

Umsatzsteuerbefreiung

Für die Einteilung in GWG ist immer der Nettobetrag zu betrachten. Kauft ein umsatzsteuerbefreiter Unternehmer (z.B. ein Arzt) ein Smartphone für 297,50 Euro inkl. USt, so kann er ihn dennoch sofort in den Aufwand buchen, da der Nettopreis 250 Euro beträgt.

GWG buchen

Alternativ zur Regelabschreibung können geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen 250,01 und 800,00 Euro sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100% abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG).

Derartige geringwertige Wirtschaftsgüter müssen in einem laufend zu führenden Anlagenverzeichnis bzw. der Buchführung mit Angabe des Anschaffungs- bzw. Herstellungsdatums sowie mit Angabe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst werden.

Die Anschaffungskosten werden zunächst auf das Konto „GWG“ gebucht. Die Abschreibung erfolgt dann auf das Konto „Sofortabschreibung GWG“. Für die Buchung der Anschaffungskosten sind u. a. auch folgende Konten verwendbar:

  • Geringwertige Anlagen und Maschinen
  • Geringwertige Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Beispiel
In einem Geschäftsjahr werden folgende GWG angeschafft:
  1. ein Büroschrank für 350 € zuzüglich 66,50 € Umsatzsteuer
  2. ein Schreibtisch für 300 € zuzüglich 57 € Umsatzsteuer
  3. ein Bürostuhl für 270 € zuzüglich 51,30 € Umsatzsteuer


Die Buchungssätze dazu lauten:

1. Geringwertige Vermögensgegenstände 350,00 EUR

Vorsteuer 66,50 EUR an Bank 416,50 EUR


2. Geringwertige Vermögensgegenstände 300,00 EUR
Vorsteuer 57,00 EUR an Bank 357,00 EUR


3. Geringwertige Vermögensgegenstände 270,00 EUR


Vorsteuer 51,30 EUR an Bank 321,30 EUR


Der Buchungssatz für die Abschreibung lautet:

Abschreibungen auf GWG 920,00 EUR an Geringwertige Vermögensgegenstände 920,00 EUR


Bei offenen Fragen zum Thema GWG nutzen Sie bitte das Rechnungswesen-Portal.de- Buchhalter-Forum >>





letzte Änderung E.R. am 12.10.2023
Autor(en):  Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Phovoi_R

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Buchhalter/-in (m/w/d) im Bau-, Projekt- und technischen Gebäudemanagement
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>

HR-Assistenz / Personalsachbearbeiter (m/w/d)
Die GROTH-GRUPPE und ihre Bau- und Immobiliengesellschaften sind Komplettanbieter für das Bauen. Regionale Präsenz, verbunden mit der Leistungsfähigkeit der gesamten Gruppe, ist unsere Stärke. Wir erbringen mit rund 1.000 Mitarbeitern Bauleistungen für jeden Bedarf aus einer Hand.   Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Experte Bilanzierung (m/w/d)
Die E.V.A., Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, ist die geschäftsführende Holding- Gesellschaft der STAWAG, des Nahverkehrsunternehmens ASEAG und über 50 weiteren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Mit rund 150 Mitarbeitenden erbringt die E.V.A. sämtliche Querschnittsfu... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) ist ein E-Health-Unternehmen, welches medienübergreifende Arzneimittelinformationssysteme und IT-Lösungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellt. Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projekt Toolbox

Bild Projekt Toolbox.png
Die Projekt-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Projektmanagement bewährt haben. Ideal für Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Projektmanagement.
Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>