Grundsätzliches
Die
Digitale Abschreibung ist eine Methode zur Erfassung der Wertminderung eines Gutes. Sie ist die häufigste Form der
arithmetisch-degressiven Abschreibung. Bei der digitalen
Abschreibung (AfA) werden die Summen entsprechend ihrer Beanspruchung aufgeteilt, ähnlich einem Kredit bei dem die
Zinsen immer nur auf die Restsumme fällig werden. Das Besondere der digitalen Abschreibung ist, dass die Abschreibungssumme im letzten Nutzungsjahr dem
jährlichen Differenzbetrag entspricht.
Formeln
Bei diesem Verfahren vermindert sich die Abschreibungssumme Jahr für Jahr um den gleichen Wert, nämlich um den
Degressionsfaktor d. Der Degressionsfaktor ist der Quotient aus
Anschaffungspreis und der Summe der geplanten Nutzungsjahre:
Der Abschreibungsbetrag für das k-te Jahr errechnet sich dann nach:
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft für Studis und Azubis
Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre (ohne Abo!). Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.
Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Beispiel zur digitalen Abschreibung
Als Beispiel soll ein
aufzuteilender Wert von 1000 € und eine AfA-Zeit von 6 Monaten verwendet werden.
Zuerst wird der Nenner berechnen: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 = 21
Danach der Zähler z. B. für die ersten beiden Monate: 6 + 5 = 11
Im Anschluss werden diese Werte eingesetzt: 1000 € × 11 / 21 = 523,80 €
Somit beträgt die AfA für die ersten beiden Monate 523,80 € und für die letzten beiden Monate:
1000 € × (1 + 2) / 21 = 142,86 €
Die Zähler und Nenner können auch anhand von Formeln berechnet werden, da die obere Vorgehensweise über einen
längeren Zeitraum zu aufwendig ist.
d
|
=
|
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
|
n(n + 1)
|
|
|
2
|
Dabei gilt für den Nenner:
t × 0,5 × (t + 1)
6 × 0,5 × (6 + 1) = 21
Im Beispiel soll dieser Wert als NG bezeichnet werden.
Für den Zähler gilt im Prinzip dieselbe Formel, jedoch muss hier NG von der gesamten Zeit abgezogen werden.
Zähler = NG – (t Rest × 0,5 × (t Rest + 1))
Für die ersten beiden Monate bedeutet dies: 21 - (4 × 0,5 × (4 + 1)) = 11
Das Ergebnis lautet wiederum: 1000 € × 11 / 21 = 523,80 €
Beispiel eines Abschreibungsplanes
Eine Anlage mit 5 Jahren Nutzungsdauer und Anschaffungskosten von 30.000 Euro soll digital über die Nutzungszeit abgeschrieben werden. Wie sieht der Abschreibungsplan aus?
d
|
=
|
30.000
|
1 + 2 + 3 + 4 + 5
|
|
|
|
oder
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
oder
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
oder
|
|
|
|
|
|
|
|
Abschreibungsplan
Ende des k-ten Jahres
|
Abschreibungsvolumen(in €)
|
Abschreibungsbetrag(in €)
|
Restbuchwert
|
1
|
30.000
|
10.000
|
20.000
|
2
|
20.000
|
8.000
|
12.000
|
3
|
12.000
|
6.000
|
6.000
|
4
|
6.000
|
4.000
|
2.000
|
5
|
2.000
|
2.000
|
0
|
Abschreibungsbeträge A
k am Ende der
Abschreibungsperioden werden wie folgt ermittelt:
A
1 = (5 - 1 + 1) × 2.000 = 10.000
A
2 = (5 - 2 + 1) × 2.000 = 8.000
A
3 = (5 - 3 + 1) × 2.000 = 6.000
A
4 = (5 - 4 + 1) × 2.000 = 4.000
A
5 = (5 - 5 + 1) × 2.000 = 2.000
Anwendungsgebiet
Dieses Verfahren ist steuerrechtlich für die Abschreibung von
Anlagevermögen verboten. Es wird somit hauptsächlich bei Abgrenzungen verwendet, bei denen die
Restschuld laufend sinkt und somit eine
lineare AfA zu Beginn einen zu geringen und am Ende einen zu hohen Wert erzeugt. Durch § 5 (1) EStG wird dieses Verfahren durch ein Muss im
HGB auch ein Muss im Steuerrecht. Dies trifft allerdings nicht bei Abschreibungen von Anlagevermögen zu, da § 7 EStG dem entgegen steht und dies verbietet. Vorteil der digitalen Abschreibung ist ihre
leichte Handhabung, bedingt vor allem durch geringeren Rechenaufwand und die unmittelbare Abschreibung auf den Endwert 0.
Zurück zur Übersicht Abschreibungsmethoden >>
letzte Änderung S.D.
am 16.11.2022
Autor(en):
Andreas Lind
|
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den
kostenfreien und unverbindlichen
Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern.
Beispiel-Newsletter >>
Jetzt Newsletter gratis erhalten
Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten.
Mehr Infos >>