Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
Ulm
Die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B ab 1. Januar 2025 ist beschlossen. Dabei definieren Beitragsgrenzen, welche Unternehmen tatsächlich verpflichtet sind und für welche die Pflicht nicht gilt. Bei den von der E-Rechnungspflicht betroffenen Unternehmen bringt diese neue Herausforderungen mit sich, welche gemeinsam mit dem Dienstleistungsmarkt gemeistert werden müssen.|
Erstellt von (Name) E.R. am 19.06.2024
Geändert: 20.06.2024 14:34:41
Autor:
Sven Holtmann, Product Manager E-Invoicing, xSuite Group
Quelle:
xSuite Group
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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