Deutschland setzt EU-Richtlinie für eine globale Mindestbesteuerung um

Weniger Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer und mehr Steuerfairness – das ist das Ziel einer globalen Mindestbesteuerung. Weltweit haben sich mehr als 130 Staaten unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 darauf verständigt, eine solche Besteuerung einzuführen. In der EU ist sie durch eine Richtlinie rechtlich verankert, die Bundestag und Bundesrat jetzt in nationales Recht umgesetzt haben.

Der Bundesregierung zufolge sollen zukünftig Nachversteuerungsregelungen eine globale Mindestbesteuerung sicherstellen und einem schädlichen Steuerwettbewerb entgegenwirken. Konkret sollen dafür bei international tätigen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro sämtliche Gewinne, die ein Konzern weltweit erwirtschaftet, künftig mit 15 Prozent besteuert werden – unabhängig davon, wo sie entstehen. Die Bundesregierung erwartet, dass der Wettlauf um die niedrigsten Steuersätze sowie die oft geübte Praxis, Tochterunternehmen in Steueroasen anzusiedeln, damit bald der Vergangenheit angehören werden.

Die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung ruht auf zwei Säulen. Bei der ersten Säule geht es um den Ort der Steuererhebung. Sie umfasst das neue System der Zuweisung von Besteuerungsrechten für die größten multinationalen Unternehmen an die Steuerhoheitsgebiete, in denen die Gewinne erwirtschaftet werden. Kernstück dieser Säule wird ein multilaterales Übereinkommen sein, an dessen fachlichen Einzelheiten die OECD derzeit noch arbeitet. Die zweite Säule betrifft die jetzt unter anderem in Deutschland beschlossene Mindestbesteuerung. Sie umfasst die Vorschriften, mit denen die Möglichkeiten für Gewinnverkürzung und -verlagerung verringert werden, um sicherzustellen, dass die größten multinationalen Unternehmensgruppen einen Mindestsatz an Körperschaftsteuer zahlen. 

Erstellt von (Name) E.R. am 08.01.2024
Geändert: 08.01.2024 08:03:33
Autor:  Petra Hannen
Quelle:  Bundesregierung
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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