Du schreibst doch du hast ein Fahrtenbuch geführt und alle Kosten aufgezeichnet ?
Auf welchen Kilometersatz kommst du denn ? Mehr wie 0,30 Euro ?
Lg
Maik
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10.01.2010 19:42:40
Nochmal eine Frage ?
Du schreibst doch du hast ein Fahrtenbuch geführt und alle Kosten aufgezeichnet ? Auf welchen Kilometersatz kommst du denn ? Mehr wie 0,30 Euro ? Lg Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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10.01.2010 23:12:12
Also um hier mal folgenden Vorschlag zu unterbreiten, damit du weißt worauf ich hinaus will:
Ertragssteuerlich: Zuordnung zum Privatvermögen: Ansatz der tatsächlichen Kostenpauschale pro Kilometer z.B 0,38 Euro pro Kilometer (40% der gefahrenen Kilometer sind betrieblich) (die betrieblichen Kilometer müssen unter 50% liegen) Umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen: Ansatz gleicher Ansatz wie oben das heißt 40% der auf die ganzen angefallenen KFZ Kosten wird als Vorsteuer geltend gemacht. Lg Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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11.01.2010 21:18:15
Ja Fahrtenbuch wurde geführt. Es wurden alle betrieblich gefahrenen Kilometer, Reisezweck und Fahrtstrecke erfasst. Allerdings wurden die Kosten wie Kraftsstoff,Kfz-Steuer,Kfz-Versicherung, Inspektionen nicht im Fahrtenbuch festgehalten. Diese Kosten wurden in den laufenden Buchungen als Privatentnahmen verbucht. Momentan bin ich noch gar nicht dazu gekommen, das Fahrtenbuch auseinander zu nehmen und Tage und Kilometer aufzuschlüsseln. Denke das passiert in der nächsten Woche. Worauf du mit deinem Vorschlag, welcher Vorschlag eigentlich? ![]() Dass das Fahrzeug Privateigentum ist und lediglich für betriebliche Fahrten MIT genutzt wurde habe ich auch schon geschrieben. Hat das evtl. damit zu tun? |
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11.01.2010 22:19:00
Ok Klecksmann: Dann mach ich dir ein Beispiel worauf ich hinauswill
![]() Gefahrene Kilometer 25.000 im Jahr davon betrieblich 10.000 km im Jahr 2009 Bisher wolltest du Buchen: 10000*0,30 = 3000,- € Also Ansatz als Aufwand in der GuV 3000,- € Mein neuer Vorschlag: Du addierst alle Kosten/Belege zusammen + Afa für 1 Jahr und teilst das durch 25.000 Kilometer. Sagen wir du kommst auf einen Satz von 0,38 pro Kilometer = 10000 *0,38 = 3800 Euro Ansatz im Jahr Danach addierst du die ganze Umsatzsteuer aus deinen KFZ Rechnungen zusammen z.B du kommst auf 1000,- € UST und setzt dort 40% an. (10000km von 25000 Jahresfahrleistung sind auch 40%) Diese 400,- € buchst du als Vorsteuer ein. Und holst dir diese wieder. Der Vorteil bei dieser Methode zu oben: Du hast 800,- Euro mehr Aufwand und holst dir 400,- € auf dein Bankkonto zurück ![]() Lg Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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12.01.2010 05:35:32
Wahnsinn Maik!
So etwas muss man erst einmal wissen. Solche Sachen würden mir nicht im Traum alleine einfallen. Ich bin froh wenn ich die Buchungen vernünftig hinbekomme. Also erst einmal recht vielen Dank für dieses Beispiel. Klingt auch alles verständlich bis auf "Afa für ein Jahr". Was hat es denn damit auf sich? Muss, bevor man diese Variante wählt, etwas im Betriebsvermögen eingetragen werden? Also egal wie ich letztendlich buche, ich werde definitiv zweimal rechnen um einmal vergleichen zu können. Danke nochmals. :wink: Ah jetzt wo ich am Ende des Posts bin fällt mir doch noch etwas ein. Wieviele Kilometer ich privat gefahren bin, bekomme ich nicht mehr zusammen. Hatte auch nicht berücksichtigt, dass das evtl. steuerlich relevant sei. Darf man dann auch schätzen oder müssen die privat gefahrenen Kilometer auch eindeutig nachzuprüfen sein, wenn man Variante zwei wählt? |
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12.01.2010 08:11:57
Hallo,
aus dem Fahrtenbuch müsste eigentlich hervorgehen, welche Fahrten privat und welche betrieblich veranlasst waren. Ich habe hier noch mal einen Beitrag der die Kriterien für ein korrketes Fahrtenbuch enthält. VG Bookman |
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12.01.2010 10:46:32
Hallo
![]() Oh Klecksmann das ist schade, wenn du nicht weißt was du privat und was beruflich gefahren bist. Hier mal die REchtsgrundlagen dazu. Hier mal der Auszug USTR 192 (21) Nr. 2 a Wird ein nicht zum Unternehmen gehörender Gegenstand gelegentlich dem Unternehmen überlassen, können die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gegenstands anfallenden Vorsteuern (z.B. Vorsteuerbeträge aus Betrieb und Wartung eines nicht dem Unternehmen zugeordneten Kraftfahrzeugs) im Verhältnis der unternehmerischen zur nichtunternehmerischen Nutzung abgezogen werden. Vorsteuerbeträge , die unmittelbar und ausschließlich auf die unternehmerische Verwendung des Kraftfahrzeugs entfallen (z.B. die Steuer für den Bezug von Kraftstoff anlässlich einer betrieblichen Fahrt mit einem privaten Kraftfahrzeug oder Vorsteuerbeträge aus Reparaturaufwendungen in Folge eines Unfalls während einer unternehmerisch veranlassten Fahrt), können unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG in voller Höhe abgezogen werden . und noch zum Einzelnachweis: LSTH 2007 H38 Einzelnachweis Zu den Gesamtkosten eines Fahrzeugs gehören die Betriebsstoffkosten, die Wartungs- und Reparaturkosten, die Kosten einer Garage am Wohnort, die Kraftfahrzeugsteuer, die Aufwendungen für die Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, die Absetzungen für Abnutzung, die Zinsen für ein Anschaffungsdarlehen (>BFH vom 1.10.1982 - BStBl 1983 II S. 17) sowie Aufwendungen infolge von Verkehrsunfällen. Dagegen gehören nicht zu den Gesamtkosten z. B. Park- und Straßenbenutzungsgebühren, Aufwendungen für Insassen- und Unfallversicherungen sowie Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder; diese Aufwendungen sind mit Ausnahme der Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder als Reisenebenkosten abziehbar Lg Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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12.01.2010 17:56:08
Wenn nur die betrieblichen Fahrten notiert wurden, kann man leider nur die 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen. Die tatsächlichen Kosten sind dabei unerheblich. Um diese anteililig ansetzen und Vorsteuer ziehen zu können, hätte ein lückenloses Fahrtenbuch mit allen Fahrten geführt werden müssen.
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12.01.2010 23:31:07
Aha und nochmal ein Stück schlauer. Danke euch beiden.
Kurz mal zur Erklärung. Ich habe im April 2009 gegründet und war die ersten 3 Monate Kunde eines Steuerbüros. Die mir zugeteilte Mitarbeiterin sagte mir auf meine Frage bezüglich gefahrener Kilometer, dass ich am besten ein Fahrtenbuch führen soll und die betrieblich gefahrenen Kilometer dort erfassen soll. Früher als ich angestellt war, habe ich die Kilometer monatlich auf einer DIN A4 Seite erfasst und von meinem Chef abstempeln und unterschreiben lassen. Nachdem mir einige Bekannte rieten meine EÜR selber zu machen (weil das ja gar nicht sooooooooo schwer ist .... meinten sie) entschloss ich mich als langjähriger WISO Sparbuch Abonennt, die Sache mit Hilfe dieses Programmes selber zu machen. Wenn ich mir jetzt den einen Tip von Maik ansehe muss ich gestehen, dass man mit dem Programm echt nur das Nötigste machen kann, was einem auch vorgegeben wird. Solch einen Tip bekomme ich nicht von dem Programm und müsste dann natürlich entweder in Zeit investieren und mir selber solche Sachen versuchen anzueignen oder eben wieder in ein Steuerbüro investieren. Soll aber auch nicht heißen, dass ich unzufrieden mit dem Programm bin. Im Gegenteil, es gibt einem schon allerhand vor und als komplett Unbeleckter kommt man auch schon klar damit. So mal n bissel ausm Nähkästchen. ![]() Also für die Zukunft weiß ich dann bescheid. Ob sich der Aufwand lohnt ist eine andere Frage. Aber ich werde die gefahrenen Kilometer aus dem vergangenen Jahr mal mit den beiden Varianten vergleichen und sehen ob sich das bemerkbar gemacht hätte, wenn ich auch die privaten Fahrten erfasst hätte. Danke für die Super Hilfe! Fühle mich hier echt besser aufgehoben als in dem Forum, dessen Software ich eigentlich nutze und muss das jetzt mal los werden, weil es nicht das erste mal war, wo mir hier echt kompetent geholfen wurde. :wink: |
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