KFZ-Kosten/Fahrtenbuch

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[ geschlossen ] KFZ-Kosten/Fahrtenbuch
Zitat
Biene quote:
Hallo,

vorteilhafter ist natürlich nach Fahrtenbuch zu buchen. Dann musst Du jedoch die Belege für benzin wieder ausbuchen, da diese dann privat sind. Beides in den Aufwand nehmen geht nicht.............


Hallo Mitglieder,
hier habe ich mal wieder eine Frage an Euch.

Kurz zum hinein denken.
In meinem Fall ist es so wie im Zitat steht. Also mein Fahrzeug welches ich 2009 betrieblich nutzte, ist mein Privatfahrzeug. Ich habe ein Fahrtenbuch geführt, in welchem allen betrieblichen Fahrten vermerkt wurden. Benzinkosten,Werkstattkosten, also alle angefallenen Kosten wurden in meiner EÜR als Privatentnahmen verbucht.

Nun die Frage.
Wie und wo buche ich nun die gefahrenen Kilometer? Müsste ich doch eigentlich in die Einkommensteuererklärung mit einfließen lassen. Oder bin ich mit dem Gedanken auf dem Holzweg und muss das irgendwie mit in meine Umsatzsteuererklärung übernehmen?
Hi Klecksmann hoffe du bist gut ins neue Jahr gekommen,

bitte hängt euch nicht an alte Fragen dran, dabei geht eine gewisse Übersicht verloren, vorallem wenn die Sachverhalte etwas unterschiedl. sind. Musste erstmal die ganzen alten Beiträge mit deinem geschriebenen nachlesen um festzustellen das oben es um BV geht und deines im PV sitzt.

Werde den Beitrag deswegen mal teilen, und danach Antworten :mrgreen:

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,
ups sorry nicht dran gedacht.
Ich wünsche natürlich allen Mitgliedern und Lesern ein gesundes, neues Jahr und gute Geschäfte.

Und dann wollte ich nicht extra noch einen neuen Thread aufmachen, da mein Anliegen in dem Zitat so halb erwähnt wurde. Dachte das wäre der Threadübersicht dienlicher.
Sorry  :?
Kein Problem, nur man fängt dann immer wieder ganz von oben an zu lesen um die Zusammenhänge zu verstehen, somit, vorallem wenn eine Thema schon älter ist, ist es besser ein neues zu eröffnen.

Sooo, nun zur Frage,

du kannst diese Fahrten natürlich in der EÜR ansetzen, wenn du genaue aufzeichnungen besitzt.
Die Kosten kannst du mit 0,30 Euro je gefahrenen km ansetzen und buchst es an Reisekosten UN.

Vst. kannst du aber nicht ziehen. Wenn dein Kto. mit Vst. hinterlegt ist, solltest du ein Unterkonto ohne Ust. anlegen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Oha damit habe ich nicht gerechnet.

Ich mache meine EÜR mit WISO Sparbuch EKR03 und wüsste allerdings nicht, wo ich dort meine gefahrenen Kilometer unterbringen sollte.
In den laufenden Buchungen geht das ja wohl nicht. Ich habe im Programm die Möglichkeit Angaben bei "Private Kfz-Nutzung" zu machen, jedoch gilt dieser Bereich nur dann, wenn ein Fahrzeug als Betriebsfahrzeug zugelegt wurde. Und das ist ja in meinem Fall nicht der Fall.
In der Umsatzsteuererklärung besteht ebenfalls die Möglichkeit Daten zum Kfz zu erfassen, jedoch muss es sich auch dort um ein betriebliches Fahrzeug handeln und nicht um ein Privatfahrzeug welches betrieblich genutzt wurde.

Jetzt stehe ich erst einmal auf dem Schlauch. Verwendet hier vielleicht noch jemand das WISO Sparbuch und kann helfen?
Wenn die Konten mit dem SKR03 identisch sind würde ich 4590 "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge" nehmen.
Ah Danke mephisto, das Konto ist vorhanden.

Sieht dann so aus

Darf man denn jetzt zum 31.12. die kompletten Kilometer die 2009 betrieblich gefahren wurden in einer Buchung zusammen fassen? Oder kann es da Ärger mit der Behörde geben?

Noch eine Frage die Steuer betreffend zu dieser Buchung im oberen Bild, weil ich nach dem Post von Andreas betreffs Vorsteuer etwas verwirrt bin.
Ich kann die Steuer, wie auf dem unteren Bild zu sehen, für jede Buchung selber wählen. Wenn ich nun die Kilometer in einer Buchung zusammenfasse, dann darf ich doch auch die 19% Vorsteuer ganz oben auf dem Bild wählen, oder? Die wähle ich doch auch wenn ich Büroartikel oder Material buche, wo ich Vorsteuer zahlen muss.


@Andreas
Hast du das gemeint als du geschrieben hast, dass ich keine Vorsteuer ziehen darf? Falls ja warum denn nicht? Ich habe doch auch bei Kraftstoffkauf,Reparaturen,etc. Vorsteuer zahlen müssen.
Du buchst einfach die 0,30 cent pro Kilometer als Aufwand ein siehe Kontovorschlag Mephisto.
Die Vorsteuer darfst du nicht geltende machen, da dein Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen gehört.

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
sroko quote:
Du buchst einfach die 0,30 cent pro Kilometer als Aufwand ein siehe Kontovorschlag Mephisto.
Die Vorsteuer darfst du nicht geltende machen, da dein Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen gehört.

Lg

Maik


Ja wie und wo ich das buche war jetzt klar. Jetzt gings nur darum, ob es beanstandet wird, wenn die komplett betrieblich gefahrenen Kilometer in einer einzigen Buchung am 31.12.2009 zusammengefasst werden.

Danke für die Erklärung wieso ich die Vorsteuer nicht ziehen darf. Gibts das auch irgednwo nachzulesen?
Zitat
Ja wie und wo ich das buche war jetzt klar. Jetzt gings nur darum, ob es beanstandet wird, wenn die komplett betrieblich gefahrenen Kilometer in einer einzigen Buchung am 31.12.2009 zusammengefasst werden.

Ja, das reicht in einer Buchung, solange eine Aufstellung der einzelnen Fahrten vorhanden ist.
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