Umsatzsteuersonderprüfung - worauf achtet das Finanzamt?

Birgit Wichmann
Viele Unternehmen sind überrascht, wenn plötzlich ohne ersichtlichen Grund eine Umsatzsteuersonderprüfung ins Haus steht. Dabei kommt sie häufiger vor, als man denkt. Wichtig ist für Unternehmer und Steuerberater gleichermaßen, dass schnell reagiert wird. In Bezug auf die üblichen Betriebsprüfungen gibt es einige Unterschiede, die hier erläutert werden sollen. Es handelt sich bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung um eine besondere Form der Außenprüfung.

Die etwas andere Form der Betriebsprüfung

Eine Umsatzsteuersonderprüfung kommt meist deshalb überraschend, weil sie kurzfristig per Telefon oder per Post angemeldet wird. Alle umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalte können im Rahmen einer solchen Prüfung überprüft werden. Im Fokus hat der Prüfer dabei unter anderem
  • den Vorsteuerabzug
  • die in Anspruch genommenen Steuerbefreiungen
  • die Einhaltung der innerhalb der EU geltenden Regelungen in Bezug auf die Umsatzsteuer.

Unternehmen müssen wissen, dass nicht nur das eigene Unternehmen geprüft wird, sondern auch Kontrollmitteilungen an die Finanzämter innerhalb der EU versendet werden. Im Gegensatz dazu kann es auch zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung kommen, weil das eigene Finanzamt eine solche Kontrollmitteilung erhalten hat.
Hinweis: Eine Umsatzsteuer-Nachschau findet ohne Ankündigung statt. In so einem Fall werden gezielt verschiedene zu prüfende Faktoren ausgewählt. (§ 27b UStG)

Für ein Unternehmen kann eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu einer prekären Lage führen. Will das Unternehmen einen Vorsteuerabzug geltend machen, denn das Finanzamt aber infrage stellt, wird es die Erstattung so lange verweigern, bis das Prüfungsergebnis vorliegt. Das Gleiche trifft auf die Umsatzsteuer-Nachschau zu. Hilfreich ist es bereits bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung eine Begründung für vorliegende Abweichungen zu liefern.
Das kann eine rechtliche Begründung sein, aber auch das Beifügen von entsprechenden Dokumenten und Anhängen. So können im Zweifel Diskussionen mit dem Finanzamt vermieden werden. Noch schwieriger wird es, wenn von der Ansicht des Finanzamts bei einer umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung abgewichen wird. Hier ist ein entsprechendes Anschreiben vorsorglich immer der Steuererklärung beizufügen. In einzelnen Fällen kann sonst die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens drohen. 

Der Ablauf der Umsatzsteuersonderprüfung

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig von regulären Betriebsprüfungen durchgeführt. Das Finanzamt zieht sich einzelne Sachverhalte heraus, um diese dann zu prüfen. Beliebt ist die Prüfung des Vorsteuerabzugs, aber auch Vorsteueraufteilungen, wie etwa bei Gebäuden. Es werden also nur umsatzsteuerrechtliche Faktoren geprüft. Das kann allerdings auch mehrmals innerhalb eines Jahres sein. Selten einmal wird ein ganzes Jahr geprüft, meist sind es einzelne Monate, manchmal auch Quartale. Anlass kann beispielsweise eine Auffälligkeit in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sein. Werden Umsatzsteuer-Voranmeldungen häufiger berichtigt, so wird das Finanzamt ebenfalls misstrauisch. Das Gleiche gilt für hohe Vorsteuererstattungsansprüche, den sogenannten Vorsteuerüberhang.

Auch bei einer Umsatzsteuersonderprüfung muss eine schriftliche Prüfungsanordnung ergehen. Diese muss mindestens zwei Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben worden sein. Enthalten muss sie den Zeitraum der Prüfung, welche Sachverhalte geprüft werden und ob der Prüfer digital auf die Buchhaltungsunterlagen zugreifen möchte. Überwiegend meldet sich der Steuerprüfer per Telefon beim Steuerberater oder dem Unternehmer selbst und vereinbart einen Termin. Bei der Umsatzsteuer-Nachschau erscheint der Prüfer ohne vorherige Anmeldung. Auch für die Umsatzsteuersonderprüfung gilt, dass nach der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung keine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung mehr möglich ist. 

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen finden überwiegend im Unternehmen selbst statt. Größtenteils möchte der Prüfer das Unternehmen auch besichtigen. In Ausnahmefällen kann die Prüfung auch in den Räumen der Finanzbehörde stattfinden. Es ist immer ratsam, zu Beginn der Prüfung mit dem Steuerprüfer ein einleitendes Gespräch zu führen. Dabei kann ihm ein Überblick über das Unternehmen gegeben werden. Des Weiteren kann der Ablauf der Prüfung Teil dieses Gespräches sein und Einzelheiten abgestimmt werden. So kann der Verlauf beschleunigt werden. Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist abgeschlossen, wenn das Finanzamt die Prüfung ausdrücklich für beendet erklärt und ein Prüfbericht vorliegt. Wurden im Rahmen der Prüfung die Besteuerungsgrundlagen geändert, so kann der Unternehmer sein Recht auf eine Schlussbesprechung wahrnehmen. In diesem Rahmen können die verschiedenen Prüfungsfeststellungen noch einmal besprochen und zusammengefasst werden.

Gesetzliche Grundlage für diese Form der Prüfung sind die §§ 5 - 12, 20 - 24, 29 und 30 der Betriebsprüfungsordnung. Zuständig ist das Finanzamt, in dem das Unternehmen seinen Firmensitz hat. Hat ein Unternehmen unterschiedliche Betriebe, ist in der Regel das Finanzamt zuständig, in dem sich der Unternehmensschwerpunkt befindet. Während des gesamten Prüfungszeitraumes sollte das Unternehmen oder der Steuerberater den Kontakt zum Steuerprüfer halten. So fällt es leichter, auftretende Unklarheiten sofort zu besprechen. Nach der Prüfung ergeht ein sogenannter Änderungsbescheid, wenn sich steuerrelevante Änderungen im Rahmen der Prüfung ergeben haben. Möglich wäre auch eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt, welches für die Körperschaftssteuer oder Einkommenssteuer zuständig ist.

Wird die Steuerfestsetzung für die geprüften Steuerzeiträume geändert, kommt es wie bereits erwähnt zu einer Prüfungsfeststellung. Meist führt das zu einer Umsatzsteuernachzahlung. Unternehmen sollten aber wissen, dass auch eine Verpflichtung des Steuerprüfers dahingehend besteht, zugunsten des Unternehmens eine Korrektur vorzunehmen. So kommt es manchmal tatsächlich auch zu Erstattungen der Umsatzsteuer. Alle Umsatzsteuer-Sonderprüfungen finden zeitnah statt. Mehrheitlich werden daher keine Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen anfallen. 

Verfahrensrechtlich ergeben sich Besonderheiten in Bezug auf die Einordnung der Änderungsbescheide für die Umsatzsteuer. Der Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO bleibt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Änderungssperre nicht ein. (§ 173 Abs. 2 Satz 1 AO) Unternehmen müssen sich also darauf einstellen, dass im Rahmen der Umsatzsteuer-Sonderprüfung geänderte Bescheide auch in der Zukunft noch geändert werden können. Das kann etwa im Rahmen der regulären Betriebsprüfung geschehen. 

Wann droht eine Umsatzsteuersonderprüfung?

Kann das Finanzamt auftretende Fragen nicht vom Schreibtisch aus klären, kann eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung die Folge sein. In der Praxis treten diese Fragen meist dann auf, wenn das Unternehmen einen hohen Vorsteuerabzug geltend macht. Das Gleiche gilt für Vorsteueraufteilungen bei Grundstücken und Gebäuden. Auch wenn das Finanzamt eine Schein- oder Briefkastenfirma vermutet, kann eine Prüfung ins Haus stehen. Ändert sich beispielsweise der Anteil der privaten Nutzung für Gebäude, sollten Unternehmen die geltend gemachte Vorsteuer sofort anpassen. Auch darauf hat das Finanzamt ein Auge. 

Manchmal ist das Finanzamt auch dahingehend misstrauisch, dass es bei einer Existenzgründung erst davon überzeugt werden muss, dass das Unternehmen tatsächlich existiert. Erkennt das Finanzamt die Unternehmereigenschaft nicht an, verweigert es auch die Steuer-Nummer. Ursache sind vorwiegend Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter im In- und Ausland. Ohne Steuer-Nummer kann der Unternehmer aber keine Ausgangsrechnungen erstellen. In diesem Fall hilft häufig ein Einspruch.

Für innergemeinschaftliche Erwerbe gilt, dass das Finanzamt prüft, ob die Umsatzsteuerjahreserklärung mit den gemeldeten Daten für Lieferungen aus anderen EU-Staaten übereinstimmt. Nimmt beispielsweise nur ein EU-Geschäftspartner keine Zusammenfassende Meldung vor, treten Differenzen auf, die überprüft werden. Das Gleiche gilt, wenn nicht alle EU-Umsätze in der Umsatzsteuerjahreserklärung erfasst wurden. Auch innergemeinschaftliche Lieferungen werden durch eine Abstimmung mit der Zusammenfassenden Meldung überprüft. 
Hinweis: Wer mit der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung entsprechende Anlagen beifügt, kann eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung vermeiden.

Der Steuerprüfer richtet sein Augenmerk auch gern auf den Leistungsort, gerade wenn es um innergemeinschaftliche Dienstleistungen, innergemeinschaftliche Beförderungen, aber auch Vermittlungsumsätze geht. In diesen Fällen wird er prüfen, wo sich der Leistungsort befindet. Liegt er im Ausland, können Kontrollmitteilungen an das dort zuständige Finanzamt versendet werden. Der Geschäftspartner rückt in das Visier des dortigen Steuerprüfers. 

Bei Bauunternehmen wird im Allgemeinen geprüft, ob Teil- oder Abschlagszahlungen zeitgerecht versteuert wurden. 

Was passiert bei Unregelmäßigkeiten?

Wie bei jeder Betriebsprüfung haben aufgedeckte Unregelmäßigkeiten auch bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung Konsequenzen. So kann die Prüfung auf Voranmeldungzeiträume ausgedehnt werden, die in der Vergangenheit oder Zukunft des Prüfungszeitraumes liegen. Auch die Anordnung einer regulären Betriebsprüfung ist möglich. Manchmal lässt sich durch eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung auch der Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat oder zumindest einer Ordnungswidrigkeit konstruieren. In so einem Fall muss der Unternehmer über die Einleitung eines solchen Verfahrens informiert werden. Häufig sind derartige Steuerstraftaten auf fehlende Fachkompetenz und/oder Kontrollsysteme zurückzuführen. Interne Kontrollsysteme sind deshalb für ein Unternehmen ein Muss. Ein Fehler in Sachen Umsatzsteuer bleibt nämlich häufig lange unentdeckt und führt dann zu hohen Umsatzsteuernachzahlungen. Das kann mit Kontrollsystemen vermieden werden.




letzte Änderung B.W. am 21.03.2023
Autor(en):  Birgit Wichmann


Autor:in
Birgit Wichmann
Birgit Wichmann ist seit zehn Jahren Autorin, Texterin und Lektorin. Sie schreibt als ausgebildete Steuerberaterin in Deutschland mit mehr als 30 Jahren Erfahrung als Bilanzbuchhalterin, kaufmännische Leiterin und kaufmännische Geschäftsführerin Fachartikel zum Thema Steuern/Rechnungswesen für verschiedene Onlineportale, textet für Websites und Onlinemagazine. Als mehrfache Bestsellerautorin mit vier Preisverleihungen hat sie sich auf historische Romane und Kinderbücher spezialisiert.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Buchhalter/-in (m/w/d) im Bau-, Projekt- und technischen Gebäudemanagement
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>

HR-Assistenz / Personalsachbearbeiter (m/w/d)
Die GROTH-GRUPPE und ihre Bau- und Immobiliengesellschaften sind Komplettanbieter für das Bauen. Regionale Präsenz, verbunden mit der Leistungsfähigkeit der gesamten Gruppe, ist unsere Stärke. Wir erbringen mit rund 1.000 Mitarbeitern Bauleistungen für jeden Bedarf aus einer Hand.   Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Experte Bilanzierung (m/w/d)
Die E.V.A., Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, ist die geschäftsführende Holding- Gesellschaft der STAWAG, des Nahverkehrsunternehmens ASEAG und über 50 weiteren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Mit rund 150 Mitarbeitenden erbringt die E.V.A. sämtliche Querschnittsfu... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) ist ein E-Health-Unternehmen, welches medienübergreifende Arzneimittelinformationssysteme und IT-Lösungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellt. Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans

Projektplan.png
Mit dem Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans wird der Controller bei der Präsentation von Meilensteine oder Phasen bzw. Aktivitäten eines Projekts unterstützt. Die Abbildung erfolgt als Balkenplan (Bar Chart, Gantt-Diagramm) oder als Zeitstrahl. Mehr Informationen >>

PLC Preiskalkulations-Tool

Das PLC Preiskalkulations-Tool hilft Ihnen dabei das Produkt zum besten Preis zu verkaufen und die eigenen Kosten mit einzuplanen. Es bietet umfangreiche Eingabemöglichkeiten und Zuschlagssätze, um die bestehenden Kosten direkt mit einzubeziehen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>