Praktische Beispiele für aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten

Stefan Parsch
 

In der Gliederung der Bilanz nach § 266 HGB (Handelsgesetzbuch) sind "Rechnungsabgrenzungsposten" (RAP) sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite zu finden. Entsprechend wird nach aktiven RAP (auch ARAP) und passiven RAP (PRAP) unterschieden. Dieser Artikel zeigt anhand von mehreren Beispielen, wie diese RAP auszugestalten sind.

Notwendigkeit der Rechnungsabgrenzung und gesetzliche Grundlagen

Die Notwendigkeit einer Rechnungsabgrenzung ergibt sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB: "Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen." Weil die Leistungserbringung und die zugehörige Zahlung nicht immer im selben Geschäftsjahr erfolgen, müssen für eine Handelsbilanz RAP gebildet werden, die in § 250 HGB definiert sind.

Für das Steuerrecht regelt § 5 Abs. 5 EStG (Einkommensteuergesetz) die Bildung von RAP in der Steuerbilanz. Auf die Unterschiede der RAP in der Handels- und der Steuerbilanz geht der letzte Abschnitt ein.

Aktive und passive RAP, transitorische und antizipatorische RAP

Zwei mögliche Geschäftsvorfälle führen zur Bildung von RAP:
  • Der Unternehmer bezahlt für eine Leistung, die erst im folgenden Geschäftsjahr erbracht werden wird (aktiver RAP).
  • Der Unternehmer erhält eine Zahlung für eine Leistung, die er erst im folgenden Geschäftsjahr erbringen wird (passiver RAP)

Nun ist aber auch der Fall möglich, dass eine Leistung bereits erbracht wurde, die Zahlung jedoch erst im folgenden Geschäftsjahr erfolgen wird. Deshalb wird zwischen transitorischen und antizipatorischen RAP unterschieden:
  • Ein transitorischer RAP ist zu bilden, wenn die Zahlung in einem früheren Geschäftsjahr als die Leistungserbringung erfolgt (aktiver oder passiver RAP).
  • Ein antizipatorischer RAP muss in die Bilanz aufgenommen werden, wenn die Zahlung in einem späteren Geschäftsjahr als die Leistungserbringung erfolgt (sonstige Forderung und sonstige Verbindlichkeit).

Die folgende Matrix macht das Abgrenzungsprinzip noch deutlicher:

  Transitorische Posten: Zahlung vor dem Bilanzstichtag, Leistungserbringung danach Antizipatorische Posten: Zahlung nach dem Bilanzstichtag, Leistungserbringung davor
Der Unternehmer zahlt für eine eingekaufte Leistung aktiver RAP sonstige Verbindlichkeit
Der Unternehmer erhält eine Zahlung für eine selbst erbrachte Leistung passiver RAP sonstige Forderung

Im Folgenden sind praktische Beispiele für aktive und passive RAP aufgeführt.

Praxisbeispiele für aktive RAP

Beispiel 1

Das kleine Unternehmen Insta L. zahlt im Dezember 2022 die Betriebshaftpflichtversicherung für das komplette Jahr 2023 in Höhe von 1200 €. Im Unternehmen entspricht das Kalenderjahr dem Geschäftsjahr, also erfolgen Zahlung und Leistungserbringung in getrennten Geschäftsjahren. In seinem Jahresabschluss muss Insta L. einen aktiven RAP in voller Höhe bilden. Die zugehörigen Buchungen in der Bilanz des Jahres 2022 lauten:
  • Betriebshaftpflichtversicherung an Bank: 1.200 €
  • Aktiver RAP an Betriebshaftpflichtversicherung: 1.200 €
  • Im Jahr 2023 muss dieser Posten dann buchhalterisch wieder aufgelöst werden (das darf nicht vergessen werden!):
  • Betriebshaftpflichtversicherung an aktiven RAP: 1.200 €

Beispiel 2

Die kleine Handelskette L. S., die lokale Spezialitäten verkauft, eröffnet eine neue Filiale. Weil in der Stadt der Markt für Gewerbeflächen in der Innenstadt angespannt ist, muss der Inhaber der Handelskette dem Vermieter des Objekts sechs Monatsmieten im Voraus versprechen, um den Zuschlag für das Ladenlokal zu erhalten.

Das Unternehmen mietet den Laden ab November 2022 an, um noch das Weihnachtsgeschäft mitzunehmen. Die Leistung für die Mietzahlung im Jahr 2022 wird also teilweise im selben Jahr, teilweise im folgenden Jahr erbracht. Genauer gesagt: Die Miete für zwei Monate (4.000 €) betreffen das Jahr der Zahlung, die Miete für vier Monate (8.000 €) das folgende Jahr. Im Jahr 2022 ist wie folgt zu buchen:
  • Ladenmiete an Bank: 12.000 €
  • Aktiver RAP an Ladenmiete: 8.000 €

Der aktive RAP enthält also nur den Betrag, der wirtschaftlich dem Jahr 2023 zuzurechnen ist. 2023 muss dann die Gegenbuchung vorgenommen werden:
  • Ladenmiete an aktiven RAP: 8.000 €

Beispiel 3

Unternehmerin B. U. bucht drei Plakatwände für ihre Außenwerbung. Für die Buchung von 24 Monaten gibt die Werbefirma einen deutlichen Rabatt, deshalb schließt B. U. einen Vertrag über diese Laufzeit ab. Den Gesamtbetrag von 7.200 € hat B. U. jedoch zu Beginn der Laufzeit Juni 2022 bis Mai 2024 zu zahlen. Für drei folgenden Bilanzen muss der Betrag nun entsprechend der Zuordnung zum Geschäftsjahr zugeordnet werden. Der Monatsbetrag ist 7.200 : 24 = 300 €. Im Jahresabschluss 2022 bucht ihr Buchhalter:
  • Kosten für Plakatwände an Bank: 7.200 €
  • Aktiver RAP an Kosten für Plakatwände: 5.100 € (Plakatwandmiete für 17 Monate)

2023 wird nur ein Teil des aktiven RAP gegengebucht:
  • Kosten für Plakatwände an aktiven RAP: 3.600 € (Plakatwandmiete für 12 Monate)

2024 erfolgt dann die Auflösung des aktiven RAP durch die Buchung:
  • Kosten für Plakatwände an aktiven RAP: 1.500 € (Plakatwandmiete für 5 Monate)

Weitere Geschäftsvorfälle, zu denen aktive RAP gebildet werden müssen, können beispielsweise sein:
  • Wartungsverträge, 
  • Leasingsonderzahlung, 
  • Erschließungskosten, 
  • Bearbeitungsgebühren und die 
  • Kraftfahrzeugsteuer.

Praxisbeispiele für passive RAP

Beispiel 4

Das Fitnessstudio Muscles XXL verkauft im Dezember 2022 eine Jahreskarte für die Nutzung ihres Studios im Jahr 2023. Es erhält dementsprechend Einnahmen im Geschäftsjahr 2022, erbringt die Leistung jedoch erst im folgenden Jahr. Die Buchhalterin bucht im Jahresabschluss 2022:
  • Bank an Erträge aus Jahreskarten: 1.200 €
  • Erträge aus Jahreskarten an passiven RAP: 1.200 €

2023 löst die Buchhalterin den passiven RAP durch die Gegenbuchung wieder auf:
  • Passiver RAP an Erträge aus Jahreskarten: 1.200 €

Beispiel 5

Die Softwarefirma Winzigweich erhält im November 2022 von einem Kunden 1.800 € an Spezialsoftware-Lizenzgebühren für den Zeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023. Dementsprechend ist ein Zwölftel der Gebühren (150 €) dem aktuellen Geschäftsjahr zuzuordnen, in dem die Zahlung stattgefunden hat; die übrigen elf Zwölftel entfallen auf das kommende Geschäftsjahr, das am 01.01.2023 beginnt (bitte beachten: Nicht alle Geschäftsjahre stimmen mit den Kalenderjahren überein. Entscheidend ist immer das Geschäftsjahr). In der Bilanz für 2022 ist folgende Buchung zu finden:
  • Bank an Erträge aus Lizenzgebühren: 1.800 €
  • Erträge aus Lizenzgebühren an passiven RAP: 1.650 € (elf Zwölftel der Gesamtsumme)

2023 wird folgende Gegenbuchung vorgenommen:
  • Passiver RAP an Erträge aus Lizenzgebühren: 1.650 €

Wichtig: Die eingenommene Umsatzsteuer gehört nicht in den passiven RAP. Nach § 13 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Zahlung und ist in voller Höhe in der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Zeitraum, in dem die Zahlung erfolgt ist, ans Finanzamt zu überweisen.

Beispiel 6

Ein Hersteller von Wärmepumpen gewährt dem mittelständischen Unternehmen Pump-Hose einen Zuschuss für die Entwicklung eines verbesserten Steuergeräts für seine Wärmepumpen von 48.000 € für zwei Jahre. Zum 01.09.2022 wird der komplette Zuschuss auf das Firmenkonto von Pump-Hose überwiesen. Die Buchhalterin bildet im Jahresabschluss einen passiven RAP und berechnet die wirtschaftliche Zuordnung der Zuschusssumme auf die einzelnen Monate im vereinbarten Zeitraum. Sie bucht folgendermaßen:
  • Bank an Wärmepumpen-Zuschuss: 48.000 €
  • Wärmepumpen-Zuschuss an passiven RAP: 40.000 € (Gesamtsumme abzüglich des Betrags für vier Monate im Jahr 2022)

2023 wird folgende Gegenbuchung vorgenommen:
  • Passiver RAP an Wärmepumpen-Zuschuss: 24.000 € (Zuschuss für 2023)

Die Buchung im Jahr 2024 lautet:
  • Passiver RAP an Wärmepumpen-Zuschuss: 16.000 € (restlicher Zuschuss)

Weitere Erträge, für die passive RAP in Frage kommen, sind beispielsweise vorab gezahlte Mieten und Pachten sowie monatliche Erträge aus Abonnements.

Ausnahmen von der Bildung von RAP

Lange Zeit orientierten sich kleine und mittlere Unternehmen an einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 18.03.2010, Az. X R 20/09): Demnach musste nicht unbedingt ein aktiver RAP für geringfügige Wirtschaftsgüter (damals bis 401 €) gebildet werden.

Die Praxis wurde auch fortgesetzt, als die Grenze für geringfügige Wirtschaftsgüter im Jahr 2018 auf 800 € angehoben wurde. In einem aktuellen Urteil (vom 16.03.2021, X R 34/19) hat der BFH dieser Praxis allerdings einen Riegel vorgeschoben und betont, dass es an einer rechtlichen Grundlage für ein Wahlrecht zur Bildung von aktiven RAP in Fällen von geringer Bedeutung fehle. Es gibt also keine Untergrenze für aktive RAP.

Keine aktiven RAP sind bei verschiedenen Provisionszahlungen zu bilden, etwa bei Maklerprovisionen für den Abschluss eines Mietvertrags oder Provisionsvorschüsse für Handelsvertreter. Gleiches gilt für Mieterumbauten und -einbauten sowie Aufwendungen, die Teil der Herstellungskosten von Erzeugnissen sind. Passive RAP wiederum sind u. a. nicht zulässig bei Gutscheinen für einen Preisnachlass beim nächsten Einlauf, Werkzeugkostenbeiträgen und öffentlichen Investitionszuschüssen.

Unterschiede in Handels- und Steuerbilanz hinsichtlich RAP

Wie Handels- und Steuerbilanz in mancher Hinsicht nicht deckungsgleich sind, so weichen sie auch bei den RAP voneinander ab. Für Steuern gilt im Handelsrecht im Hinblick auf RAP ein Aktivierungsverbot, doch im Steuerrecht ist das anders. So heißt es in § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG zur Steuerbilanz: "Auf der Aktivseite sind ferner anzusetzen
  1. als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen,
  2. als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen."

Letzte Änderung W.V.R am 17.10.2023

Autor(en): Stefan Parsch

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Mitarbeiter (m/w/d) im Controlling und Energiemanagement
Die Nr. 1 für Autoteile, Motorrad­teile, Werk­zeuge, Werkstattausrüstung und Werkstattdienste. Wir suchen ab sofort in Hamburg City Süd einen Mitarbeiter (m/w/d) im Controlling und Energiemanagement in Vollzeit. Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Betriebswirtschaft / Controlling
Die Hertener Stadtwerke sind ein modernes, regionales Versorgungsunternehmen, das bereits auf eine 120-jährige Traditionzurückblicken kann. Wir versorgen nicht nur die Bürger*innen der Stadt Herten mit Strom, Gas und Fernwärme, sondernbieten auch Ökostrom und Erdgas außerhalb der Hertener Stadtgr... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Energie Südbayern (ESB) bildet gemein­sam mit den Toch­ter­unter­nehmen Ener­gie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rin­nen und Mit­arbei­tern, Auszu­bil­denden und Trai­nees stehen wir für leis­tungs­fähigen Service, flexible Energie­pro... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Controller im Krankenhaus (m/w/d)
Kath. St. Paulus Gesellschaft sichert an mehr als 15 Standorten mit fast 8.550 Mitarbeitenden die Gesundheitsversorgung in der Region: Neben 10 Krankenhäusern betreuen wir Menschen in unseren Senioreneinrichtungen und Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe St. Elisabeth. Die Sorge für die uns ... Mehr Infos >>

Junior Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 12.500 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

(Bilanz-) Finanzbuchhalter / Controller (m/w/d)
Du bist kaufmännische(r) Angestellte(r) für Finanzen und Buchhaltung mit Potenzial, beruflicher Erfahrung und umfassenden Kompetenzen. Hinzu kommt dein Ehrgeiz bei uns im Verlag eine Führungsposition zu erreichen. Dann suchen wir dich ab sofort als Mehr Infos >>

Finanz- / Bilanzbuchhalter / Steuerfachangestellter als Buchhalter / Accountant (m/w/d)
Sie sind ein Mensch der Zahlen? Es ist die reinste Freude für Sie, wenn Ein- und Ausgänge auf den Cent genau stimmen? Sie haben Lust, das buchhalterische Rückgrat in einem Unternehmen mit hoher sozialer Verantwortung zu sein? Das ist großartig - jemanden wie Sie brauchen wir! Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.