Dres. Thomsen & Kollegen
Hamburg
Beispiel : |
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Ein Unternehmen A hat den Rechnungsbetrag für die Lohnbuchführung für Juni und Juli in Höhe von 600 EUR an einen selbständigen Buchhalter überwiesen. |
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Buchungssatz: |
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Buchführungskosten |
504,20 €
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an |
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Bankkonto |
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600,- € |
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VSt. 19 % | 95,80 € |
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Anmerkungen: |
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Buchführungskosten für das 4. Quartal (auch für Dezember) gehören in das abgelaufene Jahr und sind als Verbindlichkeiten zu erfassen. Ein Vorsteuerabzug kann jedoch nicht in dem alten Jahr geltend gemacht werden, da die Buchführung frühestens Anfang des Folgejahres ausgeführt und abgerechnet werden kann. |
letzte Änderung A.W. am 11.01.2025 Autor(en): Anna Werner |
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