Erhalt /Verkauf von Waren aus/an Drittland buchen

Anna Werner
In dieser Kategorie werden die wesentlichen Buchungssätze dargestellt, die im Zusammenhang mit dem Warenhandel von Unternehmen mit Drittländern entstehen können.
Beispiele:

1) Lieferung Inland --> Drittland:

Das Unternehmen A verkauft die Aluminiumbleche an das Unternehmen C in Norwegen für deren Bootsproduktion. Bei diesem Geschäft handelt es sich für das Unternehmen A um eine Ausfuhrlieferung nach §6 UStG. Dieses Geschäft ist genauso, wie die innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei gemäß §4 Nr. 1a UStG. Die Steuerbefreiung muss zum Beispiel durch folgenden Satz „Umsatzsteuerbefreit, wegen Ausfuhrlieferung“ auf der Rechnung vermerkt werden. Zusätzlich wird ein Ausfuhrnachweis (§8 UStDV) benötigt.


Buchungssatz:

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 25.000,00 EUR
an 8120 (SKR03) / 4120 (SKR04) Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 1a UStG 25.000,00 EUR

2) Erwerb Inland <-- Drittland:

Das Unternehmen A bestellt weitere Aluminiumbarren für ein den Verkauf in Deutschland bei dem Unternehmen F in der Schweiz. Unternehmer A muss für diesen Kauf die Einfuhrumsatzsteuer (§1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) zahlen. Aber auch in diesem Fall ist der Vorsteuerabzug möglich nach §15 Abs. 1 Nr. 2 UStG.

Buchungssatz:

3551 (SKR03) / 5551 (SKR04) Wareingang im Drittland steuerbar 20.000,00 EUR
1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) abziehbare VSt. 19% 3.800,00 EUR
an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 20.000,00 EUR
1588 (SKR03) / 1433 (SKR04) bezahlte Einfuhrumsatzsteuer 3.800,00 EUR





letzte Änderung A.W. am 29.07.2024
Autor(en):  Anna Werner

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04.05.2018 15:53:36 - Gast

3551?

Sie meine wohl #3559. Oder lieg ich da falsch?
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