Tankgutscheine (50 Euro Grenze) richtig buchen

Wolff von Rechenberg
In vielen Unternehmen werden dem Arbeitnehmer Sachbezüge wie Gratistanken oder Geschenke gewährt. Diese Sachbezüge sind sozialversicherungs- und steuerfrei, wenn sie gemäß §8 Abs. 2 Satz 9 EStG den Wert von 50 Euro pro Monat nicht überschreiten.

Tankgutscheine und Sachbezüge als Bonus zum Gehalt

Sachbezüge, insbesondere aber Tankgutscheine sind beliebt, um Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt zu belohnen. Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro im Monat kommen Tankgutscheine komplett dem Arbeitnehmer zugute. Wollte der Chef seinem Mitarbeiter denselben Betrag über eine Lohnerhöhung zukommen lassen, dann müsste er zusätzlich noch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einkalkulieren.

Die schlechte Nachricht: Unternehmen müssen dabei einige Regeln beachten. Andernfalls entsteht ein geldwerter Vorteil, der steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Die gute Nachricht: Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen die Regeln erheblich gelockert. 


Nach alter Rechtslage war der Tankgutschein nur dann steuerlich absetzbar,
  • wenn er auf einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Tankstelle beruht,
  • wenn er monatlich vom Unternehmen mit der Tankstelle abgerechnet wird,
  • wenn er auf Briefpapier vom Unternehmen ausgestellt und vom Chef unterschrieben ist,
  • wenn eine feste Menge Sprit darauf vermerkt ist, die der Mitarbeiter tanken darf.

BFH macht den Tankgutschein einfacher

Als Faustregel galt also: Der Tankgutschein musste dem Einfluss des Arbeitnehmers komplett entzogen sein. 2010 vereinfachte der BFH durch zwei Urteile die Rechtsprechung.
  1. Das höchste Finanzgericht entschied, dass ein Arbeitnehmer einfach an einer Tankstelle halten, den Betrag vorstrecken und sich später vom Arbeitgeber erstatten lassen durfte (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 40/10).
  2. In einem anderen Fall erlaubte der BFH, dass ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine elektronische Tankkarte in die Hand drückte. Die Rechnungsbeträge buchte die Tankstelle dann jeweils direkt beim Arbeitgeber ab (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 27/09). Im zweiten Fall ging es darum, ob auf einer Tankkarte ein Höchstbetrag genannt werden darf. Nach alter Rechtsauffassung durfte das Finanzamt in einem solchen Fall einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer annehmen.

Im Urteil VI R 27/09 setzte der BFH jedoch fest: "Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft." Einfacher formuliert: Der Arbeitgeber kann entscheiden, auf welche Weise er dem Arbeitnehmer einen Tankgutschein zukommen lässt.

Achtung! Die 50-Euro-Freigrenze gilt für ALLE Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer erhält. Wer dem Mitarbeiter eine Tankkarte über 50 Euro in die Hand drückt, kann ihm keine weiteren Sachbezüge zukommen lassen.


Tankgutscheine auch noch 2022?

Der Sachbezug für Gutscheine stand immer wieder in der Diskussion. Die Bundesregierung belässt es aber dabei, dass unter bestimmten Bedingungen Arbeitgeber ihren Angestellten auch weiterhin Gutscheine steuerfrei anbieten können. Das gilt auch in Bezug auf Tankgutscheine. Tankgutscheine von einer bestimmten Tankstellenkette zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen in den einzelnen Tankstellen mit einheitlichem Marktauftritt bleiben weiterhin als Sachbezug steuerbegünstigt.

Buchungssätze:

Bei Erhalt der Tankstellenrechnung:

freiwillige soziale Aufwendungen an Kreditor Tankstelle

Bei Bezahlung Tankstelle:

Kreditor Tankstelle
an Bank / Kasse

(Stand: 2022)



Quelle: Haufe.de, Bundesfinanzhof.de
letzte Änderung W.V.R. am 25.01.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

29.10.2013 16:18:23 - Gast

Hallo,

die oben angegebenen Pämissen sind mittlerweile veraltet. Hier wäre eine grundlegende Überarbeitung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
[ Zitieren | Name ]

29.01.2014 21:01:11 - Gast

Buche ich die freiwillige soziale Aufwendung mit oder ohne Steuerschlüssel?
[ Zitieren | Name ]

12.03.2014 09:01:59 - Gast

wie muß der Tankgutschein denn ausgestellt sein?  Ich habe Tankgutscheine darauf steht: z.B. Tank-Gutschein für Oktober 2013  für Frau XXXX   Im Wert von bis zu 44€  und dann kommt der Firmenstempel. Ist das so richtig? Wenn nicht, was muß den auf so einem Gutschein stehen, damit er auch steuerfrei bewertet wird?
[ Zitieren | Name ]

10.06.2018 19:23:41 - Gast

Zitat
Gast schreibt:

Buche ich die freiwillige soziale Aufwendung mit oder ohne Steuerschlüssel?

Das frage ich mich auch, schon 2 Stunden suche ich ein Beispiel im Internet und finde nichts. Die Rechnung von einer Tankstelle am Monatsende an Fa.-Adresse und mit USt 19 % ausgestellt, darf man die VSt abziehen?
[ Zitieren | Name ]

12.06.2018 21:03:46 - die drei ?

Hallo du,

bin mir nicht sicher, ob ich da noch ganz up to date bin, aber mein Kenntnisstand zu Sachgutscheinen ist wie folgt:

Ein Unternehmer händigt seinen Arbeitnehmern regelmäßig „Benzingutscheine“ aus, mit denen sie die darauf bezeichnete Ware in der angegebenen Menge erwerben können (z.B. „Gutschein über 30 Liter Superbenzin“). Die Tankstelle rechnet (gemäß Rahmenvereinbarung) die eingereichten „Benzingutscheine“ – für den vorgegebenen Zweck und die vorgegebene Menge – mit dem Unternehmer ab.
Die unentgeltliche Weiterlieferung des Kraftstoffes an das Personal wird nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellt. Bemessungsgrundlage hierfür stellen die nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG beim Unternehmer angefallenen Kosten (= Eingangsrechnungen der Tankstelle) dar. Der Unternehmer wird hinsichtlich der Leistung der Tankstelle als Leistungsempfänger angesehen, weshalb ihm – unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG – der Vorsteuerabzug aus dem Ankauf des Kraftstoffes zusteht.

Wenn jmd. etwas aktuelleres hat, dann immer her damit  :D

Danke und liebe Grüße
die drei ?
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Mitarbeiter Unternehmensplanung und Projektcontrolling (m/w/d)
Unsere Biere sind während der vergangenen sieben Jahrhunderte zu einem Stück Münchner Kultur geworden. Als älteste Münchner Brauerei verbinden wir Tradition und Moderne. In unserem denkmal­geschützten Gebäude im Herzen von München brauen wir heute mithilfe modernster Anlagen­technik. Besonderen W... Mehr Infos >>

Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Energie Südbayern (ESB) bildet gemein­sam mit den Toch­ter­unter­nehmen Ener­gie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rin­nen und Mit­arbei­tern, Auszu­bil­denden und Trai­nees stehen wir für leis­tungs­fähigen Service, flexible Energie­pro... Mehr Infos >>

(Bilanz-) Finanzbuchhalter / Controller (m/w/d)
Du bist kaufmännische(r) Angestellte(r) für Finanzen und Buchhaltung mit Potenzial, beruflicher Erfahrung und umfassenden Kompetenzen. Hinzu kommt dein Ehrgeiz bei uns im Verlag eine Führungsposition zu erreichen. Dann suchen wir dich ab sofort als Mehr Infos >>

Controller im Krankenhaus (m/w/d)
Kath. St. Paulus Gesellschaft sichert an mehr als 15 Standorten mit fast 8.550 Mitarbeitenden die Gesundheitsversorgung in der Region: Neben 10 Krankenhäusern betreuen wir Menschen in unseren Senioreneinrichtungen und Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe St. Elisabeth. Die Sorge für die uns ... Mehr Infos >>

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Betriebswirtschaft / Controlling
Die Hertener Stadtwerke sind ein modernes, regionales Versorgungsunternehmen, das bereits auf eine 120-jährige Traditionzurückblicken kann. Wir versorgen nicht nur die Bürger*innen der Stadt Herten mit Strom, Gas und Fernwärme, sondernbieten auch Ökostrom und Erdgas außerhalb der Hertener Stadtgr... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage SWOT Analyse Dashboard

SWOT-Analyse-mit-Excel.png
In dieser Excel-Vorlage können Sie 4 verschiedene Charts individuell pro Bereich der SWOT Analyse auswählen. Wenn diese zum Einsatz kommt, ist es sehr hilfreich, professionelle Business-Charts zu erstellen, um die jeweilige Situation besser darzustellen.
Mehr Informationen >>

ETF-Rechner

Der ETF-Rechner vergleicht die mögliche Wertenwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Aktien-ETFs zu den eingegebenen Annahmen. Das Excel-Tools funktioniert wie ein Zinseszinsrechner, optimiert auf ETFs!
Mehr Informationen >>

RS Controlling-System für EÜR inkl. Liquiditätsplanung

RS Controlling System.png
Mit dem RS-Controlling-System für Einnahme-Überschuss-Rechnung steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch den Soll-/Ist-Vergleich für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Sie gezielt  Abweichungen analysieren. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>