Kaufleasing (Mietkauf)

Anna Werner
Bei Leasinggegenständen ergeben sich in Praxis oft Zuordnungsprobleme. Wer wie zu bilanzieren hat, hängt von den Fragen nach dem juristischen und wirtschaftlichen Eigentum sowie der Nutzungsdauer des Leasingobjektes ab. Wird der Leasinggenstand dem Leasinggeber zugerechnet, hat dieser das Wirtschaftsgut gemäß § 253 (1) HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Wird der Leasinggegenstand jedoch dem Leasingnehmer zugerechnet, handelt es sich um ein Kaufleasing. 

Beim Kaufleasing wird dem Mieter das Recht eingeräumt, den gemieteten Leasinggegenstand unter der Anrechnung gezahlter Miete auf den Kaufpreis zu erwerben. Aus dem gesamten Kaufpreis ist kein Vorsteuerabzug möglich, wenn die Vorsteuer nur bei den einzelnen Raten erfasst ist.


Beispiel: Das Leasingunternehmen hat dem Kunden einen PKW auf Mietkauf veräußert. Dabei wurde ein Mietkaufvertrag abgeschlossen.

Konditionen:

Vertragslaufzeit: 36 Monate
Anschaffungspreis: 15.500 EUR
Miete monatlich: 490, 81 EUR
Umsatzsteuer: 3.357,14 EUR

Auf den Anschaffungspreis von 15.500 € und einen Zinsanteil von 2169,16 (= 490,81 × 36 – 15.500) sind 3357,14 € Umsatzsteuer fällig, die zusammen mit der ersten Rate überwiesen werden. Der Zinsanteil ist als GuV-Aufwand gebucht.

PKW 15.500,00 EUR


Umsatzsteuer 3.357,14 EUR an Darlehen 18.857,14 EUR





Darlehen
3.787,70 EUR



Zinsaufwand 60,25 EUR an Bank
3.847,95 EUR

Diese Buchung gilt nur für den ersten Monat. Für den folgenden Monat sieht die Buchung dann wie folgt aus:

Darlehen 430,56 EUR


Zinsaufwand 60,25 EUR an Bank 490,81 EUR

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letzte Änderung A.W. am 11.01.2025
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov

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18.08.2014 16:23:35 - Gast

Guten Tag,
bitte überprüfen Sie Ihre Verbuchung.
Auf der Haben-Seite werden wohl 17.669,16 zu verbuchen sein, sonst geht das Ganze wohl nicht auf.
[ Zitieren | Name ]

19.03.2017 13:33:56 - Gast

Hallo, zu Thema Auto Leasing ich kaufe Auto mit Rest Leasing Netto + USt wie Buche an Anlage oder an Leasing 4810.

Danke für die Antwort
Renata
[ Zitieren | Name ]

21.03.2017 08:20:28 - wvr

Liebe Leser,

Bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht in Einzelfällen Hilfe leisten können. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

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