Buchung der Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Anna Werner
Mehr zum Thema "Umsatzsteuer bei Bauleistungen" können Sie im Fachartikel Umkehr der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen nachlesen.
Beispiel: Ein Bauunternehmer A beauftragt im Jahr 2012 die Firma B-GmbH in seinen Bauobjekten eine Heizung einzubauen. Die Firma B-GmbH stellt ihm dafür einen Betrag von 10.000 € (ohne Umsatzsteuer) in Rechnung mit dem Hinweis auf den § 13b UStG.

Buchung bei Bauleistendem lautet:

Debitorenkonto 10.000,00 EUR an Erträge Bauleistungen 10.000,00 EUR

Den Netto-Umsatz erfasst die Firma B-GmbH in der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Feld 60.

Bauunternehmer A überweist den Betrag von 10.000 € und berechnet die Umsatzsteuer in Höhe von 1.900 € und zieht gleichzeitig die geschuldete Steuer wieder als Vorsteuer ab.

Buchungen bei Leistungsempfänger lauten:

Bauleistungen § 13b UStG  10.000,00 EUR an Kreditorenkonto 10.000,00 EUR
Anrechenbare Vorsteuer § 13b UStG 1.900,00 EUR an Umsatzsteuer § 13b UStG 1.900,00 EUR

Der Nettobetrag wird dabei in der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Feld 84, die Vorsteuer in Feld 67 und die Umsatzsteuer im Feld 85 eingetragen.
Anmerkungen: Das leistende Unternehmen berechnet die Bauleistung ohne Umsatzsteuer. Gemäß § 13 b Abs. 1 Nr.4 i.V. m. §14 a Abs. 5 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für die Bauleistungen. Die Umsatzsteuer ist vom Leistungsempfänger selbst zu berechnen. Die Bemessungsgrundlage dafür ist der in der Rechnung ausgewiesene Betrag.

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letzte Änderung A.W. am 11.01.2025
Autor(en):  Anna Werner

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