Die Übergangsfrist für die E-Bilanz endet mit dem laufenden Geschäftsjahr. Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss für 2013 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Rechnungswesen-Portal.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur E-Bilanz.
1. Ab wann gilt die E-Bilanz?
Die elektronische Übermittlung der steuerlichen Gewinnermittlung über die E-Bilanz ist bereits für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Anwendungsleitfaden lediglich festgelegt, dass die Finanzämter Bilanzen auf Papier für 2012 noch nicht beanstanden dürfen. Dadurch sollten Unternehmen Gelegenheit bekommen, auf das neue Verfahren umzustellen. Wer den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 an das Finanzamt übermittelt, muss das zwingend auf dem Weg der E-Bilanz tun.
2. Kann man den Start der E-Bilanz noch hinauszögern?
Nein. Wer für das 2013 beginnende Geschäftsjahr seinen Jahresabschluss nicht elektronisch übermittelt, kommt seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt nicht nach und riskiert Strafen. Das Bundesfinanzministerium nennt nur ganz wenige Ausnahmen zur "Vermeidung unbilliger Härten". Für einzelne Anwendungsbereiche, wie Betriebsstätten, sieht der Gesetzgeber eine solche Härtefallregelung vor. Außerdem dürfen teilweise steuerbefreite Körperschaften und Betriebe für kalendergleiche Wirtschaftsjahre bis 2014 (abweichende Wirtschaftsjahre bis 2014/2015) die steuerliche Gewinnermittlung weiterhin in Papierform einreichen.
3. Wer muss eine E-Bilanz abgeben?
Alle Unternehmen, die bisher nach handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen bilanzpflichtig waren, müssen nun eine E-Bilanz aufstellen. Außerdem gilt die E-Bilanz für Unternehmen, die freiwillig eine Bilanz aufstellen. Betroffen sind demnach alle in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn (oder auch Verlust) durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) nach § 4 Absatz 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie §§ 140, 141 der Abgabenordnung (AO) ermitteln, oder nach § 5a EStG .
Eine E-Bilanz müssen alle Unternehmer sowie Land- und Forstwirte erstellen, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben sowie
alle Unternehmen mit der Rechtsform der OHG oder der KG -Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG.
Nicht-Kaufleute müssen eine E-Bilanz übermitteln, wenn ihr Gewinn im Wirtschaftsjahr 50.000 Euro übersteigt oder der Umsatz im Kalenderjahr 50.000 Euro übersteigt.
Auch Personengesellschaften, Einzelunternehmen sowie Land- und Forstwirte müssen eine E-Bilanz erstellen, wenn sie sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen.
Nicht betroffen sind Unternehmer, die eine Einnahme-Überschussrechnung abgeben. Allerdings müssen diese Unternehmer beachten, dass auch sie ihre Steuererklärung elektronisch abgeben müssen.
5. Was ändert sich durch die E-Bilanz für den Jahresabschluss?
Die E-Bilanz ändert nichts an den für den Jahresabschluss notwendigen Daten und Zahlen. Allerdings müssen Unternehmen ihre Gewinn- und Verlustrechnung der Taxonomie der E-Bilanz anpassen. Idealerweise sollte dieser Schritt bereits vollzogen sein, selbst wenn die Bilanz für 2012 noch auf Papier abgeben wird. Wer das noch nicht getan hat, sollte jetzt umgehend einen Termin mit dem Steuerberater vereinbaren und sich über die Taxonomie der E-Bilanz informieren.
4. Muss ein deutscher Unternehmer mit einer ausländischen Betriebsstätte für diese Betriebsstätte eine gesonderte E-Bilanz abgeben?
Nein. Die Betriebsstätte im Ausland muss in die E-Bilanz für das gesamte Unternehmen aufgenommen werden.
5. Muss ein ausländisches Unternehmen für eine Betriebsstätte in Deutschland für diese Betriebsstätte eine gesonderte E-Bilanz erstellen?
Ja. Wenn die Daten nicht gesondert vorliegen, muss das Unternehmen für seine Betriebsstätte in Deutschland eine E-Bilanz übermitteln.
6. Was bedeutet die E-Bilanz für Betriebsprüfungen?
Das Bundesfinanzministerium hofft mit der E-Bilanz den Verwaltungsaufwand für Prüfer und Geprüfte zu verringern. Außerdem sollen die Finanzverwaltung anhand der vorliegenden Daten genauer auswählen können, welche Betriebe sie prüfen wollen.
7. Wie funktioniert die E-Bilanz technisch?
Die E-Bilanz wird elektronisch über das Elster-Verfahren versendet. Das Unternehmen braucht ein Elster-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat werden die Daten bei der Übermittlung authentifiziert. Eine digitale Signatur ist nicht erforderlich. Das Unternehmen kann entweder den Inhalt der Handelsbilanz, ergänzt um die steuerliche Überleitungsrechnung, oder eine gesonderte Steuerbilanz übertragen. Das System ermöglicht es zudem, weitere Unterlagen zu übertragen, beispielsweise den Anhang, den Lagebericht oder den Bericht des Abschlussprüfers. Hat die Datenübertragung funktioniert, erhält der Nutzer eine Bestätigung. Keine Bestätigung, keine Datenübertragung. Bei technischen Problemen verweist das Bundesfinanzministerium die Unternehmen an den Support des Elster-Portals (www.eSteuer.de). Dort können Unternehmen auch Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge einreichen.
Wichtig: Auch die E-Bilanz muss beim Bundesanzeiger hinterlegt werden. Dies geschieht durch Hochladen durch den Steuerberater oder durch Softwarelösungen auf www.bundesanzeiger.de.
8. Kann man eine E-Bilanz noch einmal korrigieren, nachdem sie abgeschickt wurde?
Ja. Die E-Bilanz wird zentral gespeichert. Dieser Festsetzungsspeicher verfügt über eine sogenannte Versionskontrolle. Er zeigt neben der ursprünglichen Bilanz auch korrigierte Versionen an. Der Bearbeiter kann auch Vermerke zu Änderungen hinterlassen.
9. Wie steht es mit dem Datenschutz der E-Bilanz?
Die Daten in der E-Bilanz unterliegen dem Steuergeheimnis. Die Daten dürfen nur von den Mitarbeitern der Finanzverwaltungen eingesehen werden und vom betroffenen Unternehmen selbst. Ein Zugriff von anderen Unternehmen ist nicht vorgesehen - anders als beim Bundesanzeiger. Die E-Bilanz gilt von der verschlüsselten Datenübertragung bis zur Speicherung der Daten als sicher. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich nach eigenen Angaben aus Gründen des Datenschutzes gegen eine Lösung entschieden, bei der der Jahresabschluss auf ein Portal hochgeladen wird. Allerdings sollten Unternehmen auch im eigenen Haus die IT-Sicherheit prüfen lassen.
10. Was geschieht bei Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften?
Das Bundesfinanzministerium will die Taxonomie der E-Bilanz regelmäßig überarbeiten. Angekündigt sind jährliche Aktualisierungen. Sie werden im Unternehmen über die verwendeten IT-Lösungen durch die Hersteller umgesetzt werden.
Quelle:
Bundesministerium der Finanzen letzte Änderung E.R.
am 16.02.2023 Autor(en):
Wolff von Rechenberg Bild:
AdPic
Vermieter sein ist nicht leicht! Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Der Autor Ulf Matzen will mit diesem Nachschlagewerk Vermieter über Ihre Rechte aufklären und dabei helfen, ein einträgliches Mietverhältnis mit klaren Verhältnissen zu schaffen. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Neben der Gesetzgebung berücksichtigt der Autor auch die Rechtsprechung der Gerichte. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung.. Mehr Informationen >>
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
24.02.2015 08:01:00 -
Gast
Hallo,
habe eine Frage zu Punkt 8. Verstehe ich die Äußerung richtig, dass zur Korrektur der E-Bilanz eine vollständig neue Version übermittelt werden muss? Eine Übersendung bspw der zu korrigierenden Position ist nicht ausreichend?
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert!zur Newsletter-Anmeldung >>
Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.
Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen. Zu den Stellenanzeigen >>
Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>
Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.
Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
Wie zufrieden sind Sie mit uns?
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft
Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.
Steuerassistent / Steuerfachwirt (m/w/d)
Die LGG Steuerberatung GmbH ist ein modernes, erfahrenes Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen Buchführung, Abschlusserstellung und Steuerberatung. Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart, darüber hinaus sind wir überregional an den Standorten Aalen, Bad Waldsee, Bondorf, Boxberg, ... Mehr Infos >>
Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement
Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungsunternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsorgungsdienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität in Berlin. Wir orientieren uns an Wirtschaftlichkeit sowie an hohen sozialen und ökologischen Stan... Mehr Infos >>
Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>
Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>
Kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d)
Als Qualitätsadresse unter den Kommunikationsagenturen und aufgrund unserer über 35-jährigen Expertise zieren viele große Namen die lange Liste unserer anspruchsvollen Kundenmandate. Die Qualität unserer Arbeit schlägt sich nicht nur in unseren Beratungsleistungen nieder, sondern auch in einer pr... Mehr Infos >>
Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein herstellerunabhängiger Projektentwickler von großflächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmensitz haben wir in Heidelberg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Expertenteam im Markt für Solarenergie aktiv... Mehr Infos >>
Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit
Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften und elektronische Medien. Wir suchen ab dem 1.6.2024 oder später für 20 Wochenstunden, regelm... Mehr Infos >>
Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.
Mehr Infos >>
JOB- TIPP
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>
Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>
Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>
Dashboards mit Excel im Controlling Tipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,
Mehr Infos >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EURMehr Infos und Download >>
Software-Tipp
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
Excel Tool
Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>
Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EURMehr Infos und Download >>
24.02.2015 08:01:00 - Gast
[ Zitieren | Name ]