Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz nach BilMoG

Anna Werner
[Stand: 2012] Bis zur Einführung des BilMoG konnten Handels- und Steuerbilanz zwar übereinstimmen, mussten jedoch nicht. Für Zwecke der Veröffentlichung, Bankenpräsentation sowie der Steuerfestsetzung war es möglich, identische Bilanzen zu erstellen. Aufgrund der speziell steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften, die einige Abweichungen von der Handelsbilanz erzwangen, war es jedoch erforderlich, entweder neben der Handelsbilanz eine gesonderte Steuerbilanz aufzustellen oder unmittelbar die steuerliche Bemessungsgrundlage mittels Überleitungsrechnung aus der Handelsbilanz zu entwickeln. Durch Inkrafttreten des BilMoG ist es kaum noch möglich eine Einheitsbilanz aufzustellen.

Denn durch die Einschränkung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes und durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit, dürfen steuerrechtliche Sonderregelungen nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen werden. Es ist nun sehr wichtig, eine umfassende steuerliche Buchführung zu erstellen.

Nachfolgend werden wesentliche Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz nach BilMoG in einer Übersicht dargestellt.

Die Angleichungen der Handelsbilanz an die Steuerbilanz

Handelsrechtliche Aktivierungspflicht für ent­geltlich erworbenen Ge­schäftswert

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nach neuer Rechtslage ein Vermögensgegenstand, der in der Steuerbilanz aktiviert werden muss (kein Wahlrecht mehr) und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 HGB, § 7 EStG) ist. Handelsrechtlich ist der Firmenwert grundsätzlich über 5 Jahre abzuschreiben, steuerrechtlich dagegen über 15 Jahre (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG). Wenn entgeltlich erworbener Firmenwert handelsrechtlich über mehr als fünf Jahre abgeschrieben werden soll, muss dies im Anhang begründet werden.

Abschaffung der bisherigen handelsrechtlichen Rückstellungswahlrechte

Das in der Handelsbilanz bisher vorhandene Passivierungswahlrecht für Instandhaltungsrückstellungen, die im folgenden Wirtschaftsjahr innerhalb des zweiten bis vierten Quartals nachgeholt werden müssten, fällt weg - es dürfen keine Rückstellungen mehr gebildet werden. Werden die unterlassenen Instandhaltungen innerhalb von drei Monaten des Folgejahres nachgeholt, müssen Rückstellungen weiterhin handels- und steuerrechtlich passiviert werden (249 Abs. 1 S. 3 HGB).

Einschränkung außerplanmäßiger Abschreibungen in der Handelsbilanz

Das handelsrechtliche Abschreibungswahlrecht bei vorübergehender Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens entfällt. Für diese Bilanzposten besteht ein Abschreibungsverbot. In der Handelsbilanz sind außerplanmäßige Abschreibungen bei Gegenständen des Anlagevermögens nur noch bei dauerhafter Wertminderung möglich (§ 253 Abs. 3 HGB), was zu einer Angleichung an die Steuerbilanz führt.


Neuregelung zu den Herstellungskosten

Der handelsrechtliche Herstellungskostenbegriff wurde in § 255 Abs. 2 HGB neu geregelt. In der Handelsbilanz sind für die Ermittlung der Herstellungskosten auch die Materialgemeinkosten, die Fertigungsgemeinkosten und der Werteverzehr des Anlagevermögens (= Abschreibungen), soweit diese Kosten durch die Fertigung veranlasst sind, einzubeziehen. Der steuerliche Herstellungskostenbegriff sah bereits vor BilMoG diesen Ansatz bei der Ermittlung vor.

Fremdwährungsumrechnung

Die Umrechnung von Forderungen und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ohne Begrenzung auf die Anschaffungskostenobergrenze erfolgt handelsrechtlich mit dem aktuellen Devisenkassamittelkurs (§ 256a HGB).

Bilanzierungsverbot für Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen

Aufwendungen, die mit dem Aufbau der wirtschaftlichen Grundlagen des Unternehmens bei seiner Gründung oder Erweiterung entstanden, sind handelsrechtlich aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Steuerrechtlich handelt es sich dabei auch um Aufwand.

Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz

In folgende Tabelle sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz dargelegt.

Handelsbilanz

Steuerbilanz

umgekehrte Maßgeblichkeit

abgeschafft

Wahlrechte können nun ohne Rücksicht auf das Handelsrecht ausgeübt werden

selbst erstellte immaterielle

Vermögensgegenstände

Aktivierungswahlrecht, ausgenommen selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle WG des AV

§ 248 Abs. 2 HGB

weiterhin Aktivierungsverbot

§ 5 Abs. 2 EStG

Disagio (RAP)

Aktivierungswahlrecht

§ 250 Abs. 3 HGB

Aktivierungspflicht

§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG

Steuerfreie Rücklagen

Passivierungsverbot

Passivierungswahlrecht

§ 6b EStG, R 6.6 EStR

Dokumentationspflicht

Drohverlustrückstellung

Passivierungsgebot

§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB

Passivierungsverbot

§ 5 Abs. 4a EStG

Rückstellung wegen Verletzung fremder Patente

Auflösung bei Wegfall des Grundes

§ 249 Abs. 2 Satz 2 HGB

Auflösung innerhalb von drei Jahren, wenn keine Geltendmachung

§ 5 Abs. 3 Satz 2 EStG

Rückstellung für künftige aktivierungspflichtige Aufwendungen

Passivierungspflicht, soweit künftige AK/HK eines Vermögensgegenstands höher sind als der Zeitwert

§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB

Passivierungsverbot

§ 5 Abs. 4b EStG

Rückstellung für latente Steuern ggf. saldiert mit aktiven latenten Steuern (gilt nur für nur KapG und gleichgestellte PersG)

Passivierungspflicht

§ 274 Abs. 1 HGB

Passivierungsverbot

Pensionsrückstellungen

Rückstellungen sind mit einem von der deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Markt­zins­satz der vergangenen sieben Jahre oder alternativ mit einer pauschalen Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz bei angenommener Laufzeit von 15 Jahren abzuzinsen § 253 Abs. 2 HGB)

mit 5,5,% (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG).

Rechnungs­ab­grenzungs­posten für als Aufwand berücksichtigte Zölle, Verbrauchssteuern und Umsatzsteuer

Aktivierungsverbot

Aktivierungspflicht

§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG

§ 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG

Abschreibung bei Finanzanlagen auch bei vorübergehender Wertminderung

Wahlrecht

Verbot

Aktive latente Steuern unter Berücksichtigung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge ggf. saldiert mit passiven latenten Steuern

Aktivierungswahlrecht

§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB

Aktivierungsverbot

Langfristige unverzinsliche Verbindlichkeiten

mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 HGB), d.h. in der Regel erfolgt keine Abzinsung, auch nicht bei unverzinslichen Verbindlichkeiten.

mit einer Laufzeit größer als einem Jahr abzuzinsen, siehe § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

GWG < 150,00 €

Aktivierungsmöglichkeit, aus Vereinfachung, aber auch sofortiger Aufwand

Aktivierungsverbot

§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

150,00 € <GWG <1.000,00 €

Aktivierung als Sammelposten möglich, sofern von untergeordneter Bedeutung

Einstellung in Sammelposten und je 20% gewinnmindernde Auflösung, § 6 Abs. 2a S. 5 EStG





letzte Änderung A.W. am 04.01.2023
Autor(en):  Anna Werner

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

23.04.2013 12:01:20 - Gast

Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz ist §6a maßgeblich. Der Rechnungszinsfuß beträgt hier 6% und nicht wie angegeben 5,5%.
[ Zitieren | Name ]

04.11.2013 19:04:02 - Ackermann

Ich bitte um verbindlche Auskunft, ob nach Einführung BilMoG noch ausnahmsweise die Bildung eines Sonderposten irgendwelcher Art noch in der Handelsbilanz überhaupt möglich ist (nicht Investionsabzugsbetrag , Sopo nach Steuerrecht)-

Danke!
[ Zitieren | Name ]

06.11.2013 15:47:18 - Redaktion

Sehr geehrter Ackermann,

bitte nutze für eine unverbindliche Antwort unser Forum.

Alternativ kannst du auch unsere Funktion "Experten-Frage" nutzen. Dort stehen dir viele Experten zur Verfügung, die dir deine Frage beantworten können.

http://www.rechnungswesen-portal.de/Experten-Frage/

Mit freundlichen Grüßen

Die Redaktion von Rechnungswesen-Portal.de
[ Zitieren | Name ]

06.05.2014 18:58:56 - Gast

Guten Tag,
was passiert, wenn eine GmbH nur eine Steuerbilanz macht und keine Handelsbilanz?
Danke für die Antwort
[ Zitieren | Name ]

07.05.2014 08:11:22 - Der Wolff

Hallo,
ich würde sagen, die GmbH sollte ihre Bilanz schleunigst nachreichen. Eine GmbH unterliegt der Bilanzpflicht nach Handelsgesetzbuch. In § 238 b Strafgesetzbuch droht der Fiskus mit Geldbuße und Knast, wenn ein Unternehmen seinen Buchführungspflichten nicht nachkommt.
Gruß
Calc
[ Zitieren | Name ]

09.02.2016 18:38:05 - Gast

Rückstellungen sind in §249 HGB und nicht wie oben in der Tabelle beschrieben in §246 HGB zu finden.
[ Zitieren | Name ]

10.02.2016 08:40:24 - wvr

Hallo und vielen Dank für den Hinweis,
die Angabe befand sich auf einem alten Stand und wurde noch nicht aktualisiert. Wir haben das nachgeholt.
wvr
[ Zitieren | Name ]

14.09.2018 10:50:21 - Gast

Hallo,
der Goodwill ist über 10 Jahre nach HGB abzuschreiben --> § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB.
Oder liege ich da falsch?
[ Zitieren | Name ]

14.09.2018 12:30:10 - Gast

Hallo Frau Werner,

sehr gute Übersicht! Allerdings entspricht der Zinssatz zur Diskontierung der PRst nicht mit der aktuellen Gesetzesfassung überein (6% statt 5,5%).
[ Zitieren | Name ]

18.09.2018 09:34:30 - wvr

Hallo,

vielen Dank für das Lob. Der Artikel beruht auf der Rechtslage von 2012. Um Verwirrung zu vermeiden, haben wir das im Artikel vermerkt.

Beste Grüße
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
SDF ist einer der weltweit führenden Premiumhersteller von Traktoren und Erntemaschinen sowie Motoren. Unsere Unternehmensgruppe umfasst die Marken DEUTZ-FAHR, SAME, LAMBORGHINI, HÜRLIMANN, GRÉGOIRE und VITIBOT. Wir bieten ein erstklassiges Service- und Vertriebsnetz und suchen für unsere stetige... Mehr Infos >>

Buchhaltungsfachkraft (m/w/d)
Die GVG ist ein mittel­stän­disches Familien­unter­nehmen der Immo­bilien­branche und gliedert sich in die Bereiche Projekt­ent­wicklung, Bau­manage­ment und Immo­bilien­ver­waltung. Seit über 30 Jahren ent­wickeln und betreuen wir Gewerbe- und Wohn­objekte im Münchner Stadtgebiet. Dabei legen wi... Mehr Infos >>

Specialist Taxation (m/w/d)
Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungsstandorten und 36 Ländern mit eigenen Vertriebsgesellschaften gehören wir zu den führenden Anbiet... Mehr Infos >>

Senior Accountant - Remote
Als Remote-First-Unternehmen seit 2012 ermöglicht GOhiring, die führende Software-Lösung im Bereich automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics, Recruiter:innen, den Jobposting-Prozess von überall aus zu managen. Von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement
Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität in Berlin. Wir orientieren uns an Wirtschaftlichkeit sowie an hohen sozialen und ökologischen Stan... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Die deugro group ist ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Projektspedition. Mit weltweit 1.200 Mitarbeitern in mehr als 40 Ländern können wir ein globales Netzwerk an Speditionsexperten vorweisen, ganz egal ob zu Land, Luft oder See. Wir finden Wege, wo heute noch keine sind. Mehr Infos >>

Senior Accountant (m/w/d)
Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie Eisen­bahn, Luft- und Raum­fahrt, Medizin, IT und Logistik mit über 180.000 Mitar­beitern in 41 L... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie unsere Intensivsta... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>