ich habe das folgenden Problem:
ein Unternehmen welches mich beliefert, hat mit uns die Zahlungsbedingeungen
" Zahlung 3 Tage nach Lieferung"
vereinbart.
Allerdings erhalte ich die Rechnung nie nach drei Tagen, sondern meist nach einer Woche, also viele zu spät. Aus diesem Grund berechnet mir der Lieferant jetzt Zinsen mit der Begründung, dass ich die Zahlungsbedingungen nie einhalte.
Nach meinem Dafürhalten kann ich erst Zahlen wenn ich die Rechnung habe, da ich diese ja auch einbuchen muß.
Ist diese Überzeugung richtig? oder besteht der Anspruch auf Zahlung auch ohne das mir eine Rechnung vorliegt?
