Kurzfristige Raumvermietung für private Events

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Kurzfristige Raumvermietung für private Events
Hallo!

Ich bin mit einer konkreten Frage neu in dieses Forum gekommen, da wir unseren Betriebsmodus ändern.

Folgendes Szenario.

1 .Ein Gastronomie-Betrieb wurde nach Corona nicht wieder zum Tagesbetrieb zurück geführt.
Statt dessen wurde die Betriebsküche mehrmals im Jahr über Tage oder Wochen an andere Betriebe vermietet. Hier wurden ordentliche Rechnungen erstellt (ohne USt.) und von den Kunden beglichen.
Diese Einnahmen werden als Umsatzsteuerfreie Mieteinnahmen verbucht, korrekt?

2. Seit kurzem häufen sich Anfragen von Privatperson, die Räume für private Veranstaltungen mieten wollen.
Hier wird eine Bar-Kaution erhoben und eine feste Miete für mehrere Stunden im Paket vereinbart (z.B. 200€ für4 Stunden).
Besteht, abgesehen von der eigenen Absicherung aufgrund der Schadenshaftung am Inventar, die Pflicht einen schriftlichen Mietvertrag aufzusetzen?
Falls ja, welche Punkte muss dieser unter buchhalterischen Aspekten beinhalten?

3. Beide o.g. Kundengruppen sollen die Möglichkeit erhalten, Getränke in Selbstversorgung zu entnehmen.
Dieser Konsum wird auf bereitgestellten Strichlisten vom Kunden selbst erfasst. Die Korrektheit dieser Listen wird bei Mietende kontrolliert (abgezählter Getränkebestand) und unmittelbar vom Kunden in Bar beglichen.
Wie können diese Getränkeumsätze FA-Konform erfasst und verbucht werden (eine TSE-Kasse existiert in den eigentlich ruhenden Betrieb nicht mehr) ?
Ist es hierbei notwendig eine Rechnung zu erstellen (Getränkekonsum pro Vermietung jeweils zwischen 50-80€ maximal).


Sind diese Informationen so ausreichend, oder fehlen noch welche um die Sachverhalte zu bewerten?

Vielen Dank im Voraus für die Mühe!
Hallo,

zu 1): Die Vermietung wäre nach § 4 Nr. 12 a UStG USt.-frei. Du könntest aber zur USt. optieren.
zu 2): Eine Rechnung mit präzisem Leistungsgegenstand (mindestens sollte eindeutig daraus hervorgehen, dass es ich um eine Miete handelt) sollte m.E. für die Buchhaltung ausreichend sein. Wie Du aber schon sagst, wäre es sicher besser in einem Mietvertrag alle Bedingungen der Vermietung zu regeln.
zu 3): Ich würde eine Rechnung über die entnommenen Getränke stellen. Das sollte ausreichend sein.

VG, Biene
Bearbeitet: Biene - 22.11.2022 15:08:58
KURZFRISTIGE VERMIETUNG - Umsatzsteuer
Betriebsküche mehrmals im Jahr über Tage oder Wochen an andere Betriebe vermietet.


[COLOR=#0066FF]
Folgendes Szenario.

1 .Ein Gastronomie-Betrieb wurde nach Corona nicht wieder zum Tagesbetrieb zurück geführt.
Statt dessen wurde die Betriebsküche mehrmals im Jahr über Tage oder Wochen an andere Betriebe vermietet. Hier wurden ordentliche Rechnungen erstellt (ohne USt.) und von den Kunden beglichen. Diese Einnahmen werden als Umsatzsteuerfreie Mieteinnahmen verbucht, korrekt?
[/COLOR]



Hallo

Grundsätzlich

Oft werden Räume mitsamt Inventar (Kücheneinrichtung) vermietet. Es stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob die Überlassung umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig ist oder ob eine Aufteilung erfolgen muss. Bei Überlassung der kompletten Ausstattung kann die Annahme einer bloßen Nebenleistung zur Vermietung der Räume ausscheiden. Die Vermietung von Gebäuden/Räumen wäre natürlich grundsätzlich umsatzsteuerfrei.

ACHTUNG
[COLOR=#FF3333]keine Steuerbefreiung nach §4 UStG für das INVENTAR .
[/COLOR]Zusätzlich ist zu beachten, dass ja nicht ein (nur) ein Gebäudeteil vermietet wird sondern auch das INVENTAR, und dieses ist stets Umsatzsteuerpflichtig
Ist die Inventarüberlassung /Kücheneinrichtung) untrennbar mit der Überlassung der Räume (Küche) verbunden, scheidet eine Anwendung der Steuerfreiheit der Leistungen nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG aus, denn der wesentliche Inhalt der Verträge ist nicht mehr die bloße Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken. In diesem Fall kommt auch keine Aufteilung der Verträge in einen steuerfreien Vermietungsteil der Räume und einen steuerpflichtigen Teil der Vermietung der Kücheneinrichtung infrage.

Basis:
2019 hat das FG München (27.2.19, 3 K 1976/17) entschieden, dass die Überlassung von Räumen mit (Praxis)Ausstattung für den Betrieb funktionsfähiger Zahnarztpraxen umsatzsteuerpflichtig und die Aufteilung in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil nicht zulässig ist. Dies gilt m.E. analog anderer ausgestatteter Räume!

[COLOR=#FF3333]ABER: Auf das Verhältnis und auf die Vertragsgestaltung kommt es an!
[/COLOR]

Entscheidungsbaum:
Fall 1: Einheitliche Leistung ‒ umsatzsteuerpflichtig
Gleichzeitige Vermietung von Räumen und Inventar in einem einzigen Vertrag. Auf die Vermietung des INVENTARS entfällt der ganz überwiegende Teil der Miete/Pacht, also 75%. Folge: Einheitliche Leistung, insgesamt umsatzsteuerpflichtig.

Fall 2: Einheitliche Leistung ‒ umsatzsteuerfrei
Gleichzeitige Vermietung von Räumen und Inventar in einem einzigen Vertrag. Auf die Vermietung der RÄUME (z.B. gute Lage an Fußgängerzone) entfällt der ganz überwiegende Teil der Miete/Pacht, also 75%. Folge: Einheitliche Leistung, insgesamt umsatzsteuerfrei.

Fall 3: Zwei Leistungen ‒ Aufteilung
Vermietung von Räumlichkeiten und Inventar in zwei getrennten Verträgen, die Aufteilung ist nicht „gekünstelt oder als Gestaltungsmißbrauch erkennbar“. Folge: Vermietung der Räume ist umsatzsteuerfrei; Vermietung des Inventars ist umsatzsteuerpflichtig.

Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 27.11.2022 03:16:01
PJ
Seiten: 1
Antworten

News


Vier Trends, die Arbeit nachhaltig verändert haben Vier Trends, die Arbeit nachhaltig verändert haben Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt stark verändert. Innerhalb weniger Wochen mussten Millionen Arbeitnehmer aus dem Homeoffice arbeiten. Das hat ihre Beziehungen zu Kollegen, die Arbeit im Büro und......

Cloud-Plattform verbindet Selbstständige und kleine Betriebe mit zertifizierten Buchhaltern Cloud-Plattform verbindet Selbstständige und kleine Betriebe mit zertifizierten Buchhaltern Buchhaltung gilt unter Selbstständigen, Handwerksbetrieben und Startups als lästiges Übel: Am Monatsende werden rasch alle Belege zusammengesucht, die Aufträge ab- und die Ausgaben zusammengerechnet. ......

87 Prozent der CFOs in Deutschland haben volles Vertrauen in ihre Finanzzahlen 87 Prozent der CFOs in Deutschland haben volles Vertrauen in ihre Finanzzahlen Das siebte Jahr infolge hat Censuswide im Auftrag von BlackLine weltweit eine Studie durchgeführt. Die Befragung beleuchtet die Prozesse, Technologien und Veränderungen in den Finance- und Accounting-Abteilungen......


Aktuelle Stellenangebote


Controller (m/w/d) Die Klinikum Bayreuth GmbH erfüllt mit 27 Fachkliniken, 978 Betten und rund 3.500 Mitarbeitenden den Standard der Maximalversorgung und ist der führende Medizin-Dienstleister in Nordostoberfranken. Zu......

Leiter*in (m/w/d) für das Sachgebiet Finanz- und Rechnungswesen Das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen forscht an der Aufklärung von kognitiven Prozessen auf experimentellem, theoretischem und methodischem Gebiet und ist eines der Max-Planc......

Leitung (m/w/d) für den Bereich „Finanzmanagement und Controlling“ Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung......

Controller (m/w/d) Wir warten nicht auf die Zukunft, sondern gestalten die digitale Welt von heute. Wachsen Sie mit uns in neue Aufgaben hinein und übernehmen Sie Verantwortung! Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir ......

Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d) Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeite......

Referent für Konzernrechnungslegung (m/w/d) Safety-Sneakers, peppige Pants, coole Caps – unsere Produkte kommen in der Arbeitswelt bestens an – national und international. Das erfordert personelle Verstärkung im Team. Denn auch in unserer wicht......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter*in (w/m/d)
Das Max-Planck-Institut für Physik komplexer Systeme ist ein theoretisch ausgerichtetes Forschungs­institut, in dem über 200 Wissenschaftler*innen aus über 40 Ländern zusammen mit mehr als 1.000 internationalen Gästen im Jahr physikalische Grundlagen­forschung betreiben. Das Institut mit angeglie... Mehr Infos >>

Leitung (m/w/d) für den Bereich „Finanzmanagement und Controlling“
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

(Junior) Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

(Senior) Referent* Konzernrechnungslegung und Bilanzierung
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Leitung Abteilung Finanzwesen (m/w/d)
Die Diakonische Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogischer Initiativen DASI Berlin gGmbH ist ein gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrt. Wir unterstützen, begleiten, betreuen und fördern Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien mit und ohne Beeinträchtigung ambulant, teilstationär und ... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Leitung Finanzen (m/w/d)
Für unseren Kunden, ein globales Fertigungsunternehmen, das mit führenden Unternehmen in der unterschiedlichsten, technischen Märkten zusammenarbeitet, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort zwischen Kirchheim und Stuttgart eine Leitung Finanzen (m/w/d) Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>