Ich bin mit einer konkreten Frage neu in dieses Forum gekommen, da wir unseren Betriebsmodus ändern.
Folgendes Szenario.
1 .Ein Gastronomie-Betrieb wurde nach Corona nicht wieder zum Tagesbetrieb zurück geführt.
Statt dessen wurde die Betriebsküche mehrmals im Jahr über Tage oder Wochen an andere Betriebe vermietet. Hier wurden ordentliche Rechnungen erstellt (ohne USt.) und von den Kunden beglichen.
Diese Einnahmen werden als Umsatzsteuerfreie Mieteinnahmen verbucht, korrekt?
2. Seit kurzem häufen sich Anfragen von Privatperson, die Räume für private Veranstaltungen mieten wollen.
Hier wird eine Bar-Kaution erhoben und eine feste Miete für mehrere Stunden im Paket vereinbart (z.B. 200€ für4 Stunden).
Besteht, abgesehen von der eigenen Absicherung aufgrund der Schadenshaftung am Inventar, die Pflicht einen schriftlichen Mietvertrag aufzusetzen?
Falls ja, welche Punkte muss dieser unter buchhalterischen Aspekten beinhalten?
3. Beide o.g. Kundengruppen sollen die Möglichkeit erhalten, Getränke in Selbstversorgung zu entnehmen.
Dieser Konsum wird auf bereitgestellten Strichlisten vom Kunden selbst erfasst. Die Korrektheit dieser Listen wird bei Mietende kontrolliert (abgezählter Getränkebestand) und unmittelbar vom Kunden in Bar beglichen.
Wie können diese Getränkeumsätze FA-Konform erfasst und verbucht werden (eine TSE-Kasse existiert in den eigentlich ruhenden Betrieb nicht mehr) ?
Ist es hierbei notwendig eine Rechnung zu erstellen (Getränkekonsum pro Vermietung jeweils zwischen 50-80€ maximal).
Sind diese Informationen so ausreichend, oder fehlen noch welche um die Sachverhalte zu bewerten?
Vielen Dank im Voraus für die Mühe!