ich bin bei einer Firma in Teilzeit angestellt, dort wurde ich eigentlich als Bürokraft (Telefon, Mail, etc.) damals angestellt (hierfür hatte ich mich auch beworben). Aus der vorherigen Firma hatte ich Buchhaltungskenntnisse, jedoch keine entsprechende Ausbildung oder Weiterbildung. Mein neuer Arbeitgeber wollte, dass ich die Buchhaltung für die Firma übernehme und der Steuerberater nur noch den Jahresabschluss und das Anlagevermögen macht und ansonsten als "Prüfer" fungiert. Ich wurde dann vom Steuerbüro in DATEV eingelernt (hatte vorher keine DATEV Kenntnisse) und habe dann in ständiger Rücksprache mit meiner Ansprechpartnerin vom Steuerbüro gebucht. Also Belegbuchhaltung, Kreditoren, Debitoren, Kasse, Bank, UST-Voranmeldung.
Jedes Quartal habe ich dann unserem Steuerberater für die Quartalsbesprechung die Unterlagen zukommen lassen und wir waren dann jedes Mal beim Steuerbüro zur Besprechung.
Anfang des Jahres habe ich dann dem Steuerbüro meine Daten übermittelt damit diese den Jahresabschluss beginnen konnten. Irgendwann rief mich dort eine Sachbearbeiterin an und meinte, meine Daten vom Vorjahr stimmen nicht mit ihrer Buchhaltung überein. Ich hatte falsche Daten übermittelt bekommen, das haben wir dann noch korrigiert jedoch war dann die Buchung der Bestandsveränderung über das Jahr nicht korrekt, da sich der EB-Wert geändert hatte. Da ich die Buchhaltung ja bereits abgegeben hatte, ist mir das aber nicht aufgefallen. Dem Steuerbüro auch nicht, obwohl sie allen Unterlagen von mir erhalten haben.
Mir stellt sich nun die Frage, wer in so einem Fall haftet. Kann ich haftbar für Fehler im Jahresabschluss/Buchhaltung gemacht werden obwohl der Steuerberater sowie die Geschäftsleitung das ganze Jahr über die aktuellen Unterlagen erhält und dennoch keine Unstimmigkeiten erkennt? Die Geschäftsleitung hat mich ja im Wissen, dass ich keine gelernte Buchhalterin bin, in diese Position gesetzt.