wir hatten uns schon richtig verstanden.

Das mit der Haftung und i.G. u.s.w. ist mir alles klar. Mir gehts nur um den Zeitpunkt der Einzahlung des Stammkapital: vor oder nach dem Notartermin?
Vor dem Termin kann ich formal kein Konto für eine GmbH i.G. einrichten, da dafür keine rechtliche Grundlage besteht. Nach Auskunft meiner Bank, wird es aber so praktiziert, dass erstmal ein Konto eingerichtet wird, auf dem auch was eingezahlt werden kann und man dann auch den Kontoauszug erhält. Sobald man dann vom Notar das Protokoll für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erhalten hat, geht man damit nochmals zur Bank und dann wird das Konto offiziell eröffnet.
Oder rman geht den formalen Weg, wie oben beschrieben, dass erst beurkundet wird und dann geht man zur Bank eröffnet das Konto und zahlt dann das Stammkapital ein und meldet danach dann die GmbH beim Handelsregister an.
Nachteil der zweiten Variante ist, dass man zweimal zum Notar muss, sofern man die Eintragung zum Handlesregister vom Notar beantragen lässt (muss wohl nicht zwingend vom Notar gemacht werden, sondern kann auch selbst erledigt werden)
Ist aber schon irgendwie merkwürdig, dass das in so vielen Büchern und Fachbeiträge nicht wirklich klar beschrieben wird.
Gruß, Buchi