folgender Sachverhalt:
ich mache die Buchhaltung für einen Unternehmer. Er hat einen normalen Hauptjob aus einer nichtselbständigen Tätigkeit und hat letztes Jahr daneben noch eine
Ein-Mann-GmbH gegründet. Er ist dort natürlich beherrschender Geschäftsführer Gesellschafter.
Aus seiner ersten Tätigkeit als angestellter Arbeitnehmer hat er einen Firmenwagen bekommen, bei der er die 1 % Regelung macht.
Aus seiner zweiten Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH hat er aus seinem privaten Vermögen eine Sacheinlage (PKW) ins Betriebsvermögen gemacht.
Diesen PKW habe ich auch aktiviert.
Der Unternehmer zahlt sich auch Gehalt aus seiner zweiten Tätigkeit aus. Bei Vorlage eines Geschäftsführervertrages oder Arbeitsvertrages durch die GmbH
würde dieser PKW zum Dienstwagen.
Bei diesem zweiten PKW müsste man meines Erachtens entweder die 1 % Regelung oder die Fahrtenbuchmethode nehmen.
Der Unternehmer argumentiert, dass für ihn die zweite 1 % Regelung nicht gelte, weil er bei seinem ersten PKW bereits die 1 % Regelung hat und er ja nicht zwei Fahrzeuge gleichzeitig fahren könnte.
Meines Erachtens ist das nicht richtig, weil es auch strenge Regeln für mehrere Fahrzeuge gibt.
Ich habe zwar im Internet nichts passendes gefunden, das genau diesem Sachverhalt zugeordnet werden könnte, aber aus den Recherchen über die 1% Regelung bei mehreren Fahrzeuge im Betriebsvermögen schließe ich, das man auch beim zweiten Fahrzeug eine der Methoden anwenden mu?
Wie seht ihr das ? Über eine Meinung oder Rückmeldung wäre ich dankbar.