Gesellschafterdarlehn

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Gesellschafterdarlehn, Was akzeptiert der Fiskus als Fremdvergleich?
Hallo,

wäre Euch für Tips und Gedanken zum folgenden Thema dankbar:

Die Familie Kottenströtter hat ihr Vermögen in eine GmbH eingebracht, deren Geschäftszweck "die Verwaltung des eigenen Vermögens" ist. Die Gesellschafter sind die Familienmitglieder.

Die GmbH hat ein Stammkapital von €100.000,00 und dank inzwischen aufgelauferener Gewinne, einen Buchwert von €200.000,00. Der älteste der Gesellschafter, Herr Kottenströtter Senior, möchte gerne weiteres Kapital (€100.000,00) einbringen und überbelgt nun, ob er eine Kapitalerhöhung macht, oder ob er der GmbH einfach ein Darlehn gibt. Klar, bei einem Gesellschafterdarlehn wird ganz sauber ein schriftlicher Darlehnsvertrag gemacht und Rangrücktritt vereinbart, usw.

Die Frage ist, welcher Zinssatz hier durchgeht, bevor das Finanzamt eine verdeckte Entnahme unterstellt. Herr Kottenströtter Senior ist Rentner und würde sich über eine hübsche Verzinsung freuen (muss er mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, weil er auch Gesellschafter ist, aber für ihn als Rentner mit ansonsten geringen Einkommen passt das ganz gut).

Herr Kottenströtter Sr. bittet seinen Sohn, den Geschäftsführer der GmbH, nun, einen ordentlichen Fremdvergleich durchzuführen, damit der vereinbarte Zinssatz später nicht beanstandet wird.

Kottenströtter Jr. geht zur Bank, zeigt denen den letzten Jahresabschluss (Buchwert €200.000,00, bisher kein Fremdkapital) und bittet um ein Angebot für einen Kredit über €100.000,00.

Die Bank sagt, nö, €100.000,00 leihen wir der GmbH definitiv nicht. Nach langem Bearbeiten und Bitten bietet die Bank ein Darlehn über €50.000,00 mit einem Zinssatz von 7% p.a. an, aber auch das nur, wenn noch einer der Gesellschafter privat eine Bürgschaft unterschreibt.

Können die Kottenströtters nun einen Zinssatz von 7% für das Gesellschafterdarlehn vereinbaren? Oder sogar noch höher? Was wird das Finanzamt sagen?

Vielen Dank für Eure Tips oder sogar Erfahrungsberichte!

Bernhard
geeigneter Zinssatz für Gesellschafterdarlehen GmbH

Hallo

Unterstellen wir mal, dass die Verbuchung und Besteuerung und Schriftform, Nachrang, Absicherung etc. gewahrt sind, und es lediglich um den angemessenen Zinssatz geht.

zu hoher Zinssatz: verdeckte Gewinnausschüttung
Bei einem Gesellschafterdarlehen mit der eignen GmbH  sollte der vereinbarte Zinssatz einem Vergleich mit dem fremdüblichen Zinssatz (meist Bankdarlehen als Benchmark) standhalten. Ansonsten führt die überhöhte Verzinsung des Darlehns regelmäßig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter (25% Steuer).

zu niedriger Zinssatz: verdeckte Einlage


Gesellschafterdarlehen: Welcher Zins ist also fremdüblich und damit angemessen?
Gesellschafterdarlehen an die eigene GmbH sind als Finanzierungsinstrument weit verbreitet und gern gesehen, da unbürokratisch. Dabei stellt sich häufig aber die Frage, welcher an den Gesellschafter zu zahlende Zins angemessen und damit auch in voller Höhe als Betriebsausgabe bei der GmbH absetzbar ist.

BFH, in einem Urteil vom 18.5.2021.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110202/

Eine Orientierung an einem externen Bankdarlehen funktioniert nicht ohne weiteres:
Ein gewissenhafter Geschäftsleiter kann nicht ohne Weiteres an dem Zinssatz für das Bankdarlehen (z.B. 3 Prozent) festhalten. Die Bankkredite waren besichert und vorrangig zu bedienen. Das Darlehen vom Gesellschafter war hingegen unbesichert und nachrangig. Es widerspricht allgemeinen Erfahrungssätzen, dass ein fremder Dritter für ein nachrangiges und unbesichertes Darlehen denselben Zins vereinbaren würde wie für ein besichertes und vorrangiges Darlehen gegenüber einer Bank.

[COLOR=#FF0033]Die Antwort auf die Frage kann also nicht in einem fixen %-SATZ gegeben werden. [/COLOR]

Die (Markt-)Zinssätze verändern sich fast täglich. Eine Anpassung der zu Grunde liegenden Bankzinnsatzes um:

-Zuschlag für Risikoprämie
-Rückzahlungsmodalitäten
-Zuschlage für Unversichert
-Status der GmbH
- etc.

definieren im Endeffekt den Zinssatz für das Gesellschafterdarlehen.

Deswegen:
Verzinsung von Gesellschafterdarlehen – Darum ist der Drittvergleich kein Bankvergleich!

Gruß
Patrick Jane
PJ
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