wäre Euch für Tips und Gedanken zum folgenden Thema dankbar:
Die Familie Kottenströtter hat ihr Vermögen in eine GmbH eingebracht, deren Geschäftszweck "die Verwaltung des eigenen Vermögens" ist. Die Gesellschafter sind die Familienmitglieder.
Die GmbH hat ein Stammkapital von €100.000,00 und dank inzwischen aufgelauferener Gewinne, einen Buchwert von €200.000,00. Der älteste der Gesellschafter, Herr Kottenströtter Senior, möchte gerne weiteres Kapital (€100.000,00) einbringen und überbelgt nun, ob er eine Kapitalerhöhung macht, oder ob er der GmbH einfach ein Darlehn gibt. Klar, bei einem Gesellschafterdarlehn wird ganz sauber ein schriftlicher Darlehnsvertrag gemacht und Rangrücktritt vereinbart, usw.
Die Frage ist, welcher Zinssatz hier durchgeht, bevor das Finanzamt eine verdeckte Entnahme unterstellt. Herr Kottenströtter Senior ist Rentner und würde sich über eine hübsche Verzinsung freuen (muss er mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, weil er auch Gesellschafter ist, aber für ihn als Rentner mit ansonsten geringen Einkommen passt das ganz gut).
Herr Kottenströtter Sr. bittet seinen Sohn, den Geschäftsführer der GmbH, nun, einen ordentlichen Fremdvergleich durchzuführen, damit der vereinbarte Zinssatz später nicht beanstandet wird.
Kottenströtter Jr. geht zur Bank, zeigt denen den letzten Jahresabschluss (Buchwert €200.000,00, bisher kein Fremdkapital) und bittet um ein Angebot für einen Kredit über €100.000,00.
Die Bank sagt, nö, €100.000,00 leihen wir der GmbH definitiv nicht. Nach langem Bearbeiten und Bitten bietet die Bank ein Darlehn über €50.000,00 mit einem Zinssatz von 7% p.a. an, aber auch das nur, wenn noch einer der Gesellschafter privat eine Bürgschaft unterschreibt.
Können die Kottenströtters nun einen Zinssatz von 7% für das Gesellschafterdarlehn vereinbaren? Oder sogar noch höher? Was wird das Finanzamt sagen?
Vielen Dank für Eure Tips oder sogar Erfahrungsberichte!
Bernhard