würde gern wissen, ob folgende Vorgang richtig bearbeitet wurde:
Es wurde im Oktober 2011 ein AV von einem Mitarbeiter gekauft und verauslagt.
Mit dem voraussichtlichen Betrag wurde das AV aktiviert und eine Rückstellung gebildet, weil noch keine Rechnung vorlag.
Die Rechnung ging in 2012, mit Datum 2012, in der vorab genannten Höhe ein. Danach wurde die Rechnung wie folgt gebucht: Auflösung Rückstellung an Verbindlichkeit.
Hättet ihr den Vorgang auch so abgearbeitet?
Grüße an alle Forumsteilnehmer
Anreisa
