
Ist es unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechnung möglich einen Gutschein für Benzin an einen Mitarbeiter auszugeben,
wenn folgende Abwicklung vorgesehen ist:
Der Gutschein wird vom AG ausgestellt und ist auch beim AG einzureichen.
Dieser hat einen Nennwert von 44,00 EURO und soll vom Mitarbeiter zusammen mit seiner Tankquittung eingereicht werden.
Es gab ja 2010/2011 die Urteile dass auf dem Gutschein auch ein Geldbetrag anstatt der Literzahl stehen darf und das es möglich ist das der MA zuerst das Geld vorstreckt und dann mit dem Gutschein und der Quittung beim Arbeitgeber die Auslage erstattet bekommt.
Meine Frage zielt darauf ab ob es schädlich ist wenn die eingereichte Tankquittung höher als 44,00 EUR ist (bspw. 60,00 EUR)
und dem Mitarbeiter gegen Gutschein und Tankquittung der Betrag von 44,00 EUR ausgezahlt wird.
Wird hier die Freigrenze verletzt oder zählt nur der Erstattungsbetrag von 44,00 EUR und die Differenz ist als Zuzahlung des MA zu sehen.
Ich konnte hierzu erstmal nichts in den Richtlinien und in der Datenbank, die ich normalerweise nutze, finden.
Danke für eure Unterstützung
