Resturlaub

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Resturlaub, Bewertung des Urlaubes bei Wechsl von Vollzeit auf Teilzeit
Mitarbeiter (Festgehaltempfänger) wechselt zum 01.07. von Vollzeit a 38,5 Stunden (5*7,7Stunden) auf Teilzeit (3 Arbeitstage a 5 Stunden täglich).
Er hat zu diesem Zeitpunkt noch 10 Tage Resturlaub.

Wwieviel Resturlaubstage stehen ihm nun tatsächlich zu. Sind es nun 10 Tage a 5 Stunden oder sind
die Resturlaubstage erst in Stunden umzurechnen (also 10*7,7) und dann entsprechend neu zu bewerten.

Es hat letztes Jahr Urteile hierzu gegeben (EugH/BAG) vielleicht kennt sich jemand mit der aktuellen Rechtslage
aus)?
Hallo,

es müsste m.E. zunächst betrachtet werden wieviel Urlaubstage er erworben hat in Vollzeit. Also bei 10 Tagen Resturlaub könnte er evtl. schon mehr Urlaub zu Vollzeit erhalten, als im zustehen würde. Das hängt davon ab wieviel Urlaubsanspruch er im Jahr hat.

Das mal Beiseite gelassen, erhält der Mitarbeiter in Teilzeit nur die anteiligen Stunden pro Arbeitstag. Bei 15 Stunden pro Woche (3 x 5 Stunden), sind das durchschnittlich 3 Stunden pro Arbeits- und Urlaubstag. Will er jetzt z.B. 2 Wochen Urlaub machen, braucht er ja 30 Stunden Urlaub (6 x 5 Stunden) und müsste demnach 10 Urlaubstage einsetzen (10 x 3 Stunden).

Hoffe, das beantwortet soweit Deine Frage.

Gruß, CP1
Die 10 Resturlaubstage bleiben dem AN in vollem Umfang erhalten. Siehe hierzu folgendes EuGH-Urteil:

http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/urlaubsanspruch-bei-wechsel-von-vollzeit-teilzeit

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/keine-rueckwirkende-kuerzung-des-urlaubs-nach-wechsel-von-vollzeit-zu-teilzeit/

Eine Kürzung darf dann nur für die Zukunft, d.h. die während der Teilzeit erworbenen Tage, erfolgen. M.E. müsste der jährliche Jahresanspruch auf 3/5 gekürzt werden, da nur an 3 von 5 Tagen in der Woche gearbeitet wird. Auf die Anzahl der Stunden dürfte es mE nicht ankommen, sondern allein auf die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Im Jahr des Wechsels erfolgt die Kürzung dann zeitanteilig für das verbleibende Restjahr.

Gruß
Gustav
Hallo Garfield12,

wie viel Urlaub hat der AN für das gesamte Jahr? Anhand von dem kann es genau berechnet werden.

d.h. hat er z.B. 20 Tage Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr:

20 durch 12 mal 6 (für Vollzeit): 10 Tage Anspruch für Jan. - Jun. ||
20 durch 5 mal 3 = 12 (Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr bei einer 3-Tage-Woche) ||
12 durch 12 mal 6 (für Teilzeit): 6 Tage Anspruch für Jul. - Dez. ||

Die Urlaubstage für das 2. HJ sind dann genau für die 3 Tage wo er in der Woche arbeitet. Bleibt er zwei Wochen zu Hause, so werden ihm 6 Tage Urlaub abgezogen.

Hoffe, das war einigermaßen verständlich.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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