in der Praxis erlebt man häufig, dass Firmen den Mitarbeitern der Führungsetage regelmäßig üppige Mahlzeiten erstatten ohne, dass eine erkennbarer betrieblicher Anlass vorliegt. Beispiel: Manager A geht mit Manager B regelmäßig in einem Restaurant zu Mittag essen und lässt sich den Betrag über seine Reisekostenabrechnung erstatten.
Grundsätzlich ist klar, dass hier Arbeitslohn vorliegt, mit Ausnahme der Fälle in denen tatsächlich ein außergewöhnlicher betrieblicher Anlass zu Grunde liegt, zum Beispiel eine wichtige betriebliche Besprechung.
Mir stellt sich jedoch folgende Frage:
Darf in solchen Fällen der amtliche Sachbezugswert von derzeit 3,57€ als Lohn angesetzt werden oder muss zwingend der Gesamtbetrag als Lohn angesetzt werden und beispielsweise pauschal versteuert werden?
In der Praxis habe ich zumindest in einem Betrieb erlebt, dass der Steuerprüfer den Ansatz des Sachbezugswerts hat durchgehen lassen, allerdings kann ich mir schwer vorstellen, dass das immer so ist und ich bezweifle auch, dass diese Vorgehensweise durch das Steuerrecht wirklich gedeckt ist.
Leider kann ich in keinem Regelwerk irgendeine Richtlinie finden, die exakt dieses Beispiel abdeckt. Ich kenne Fälle, in denen Manager sich fast täglich Mahlzeiten von 40 bis 50,-€ erstatten lassen und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Ansatz des Sachbezugswertes von derzeit 3,57€ je Mittagessen vom Fiskus gebilligt würde.
Weiß jemand von euch wie hier die korrekte Vorgehensweise ist?#
VG