ab dem 4. Monat bzw. 7. Monat wird ja ein höheres Kurzarbeitergeld bezahlt. Wenn nun jedoch Kurzarbeit zwischendurch unterbrochen war, zählt dann der gesamte Zeitraum der Kurzarbeit oder nur ab Beginn der neuen Phase?
Beispiel:
Arbeitnehmer war vom 01.05. bis 31.07. in Kurzarbeit = 3 Monate und geht dann ab 01.01. erneut in Kurzarbeit. Hat er dann Anspruch auf die Erhöhung ab dem 4. Monat? Oder muss er erst wieder 3 Monate warten?
VG, Buchi