Wie wirkt sich ein selbsterstelltes Produkte (Software) in der Konzernbilanz aus? Drei Szenarien:
1: Mutter: Erstellt die Software selbst mit eigenen Ressourcen und verwendet diese anschließend selbst
2: Extern: Kauft die Software extern zu und verwendet diese dann selbst
3: Tochter: Tochter erstellt die Software, verkauft das Produkt an die Mutter welche es dann anschließend verwendet
In allen drei Szenarien hat die Mutter am Ende eine Software die sie verwendet.
1: In Szenario 1 würde die Bilanzierung die selbst erstellte Software bewerten, aktivieren (aktivierte Eigenleistungen) und über die Laufzeit abschreiben. GuV (Konzern): Aufwand: Personalkosten in der Mutter, Ertrag: Aktivierung bei der Mutter – Aufwand neutralisiert
2: In Szenario 1 würde die Bilanzierung den Anschaffungswert aktivieren und über die Laufzeit abschreiben. GuV (Konzern): Aufwand (irgendwo), Aktivierung gegengebucht - Aufwand neutralisiert
3. In Szenario 1 ständen bei der Tochter der Personalaufwand und die sonstigen Erlöse (an die Mutter), bei der Mutter im Aufwand Fremdleistungen und als Gegenposition "aktivierte Eigenleistungen". Jetzt würde die Bilanzierung den gesamten Vorgang wegkonsolidieren, inkl. der Aktivierung in der Mutter (BTW: auch in allen Folgeperioden die Abschreibungen). GuV (Konzern): Personalaufwand bleibt in der Tochter stehen, alles andere wegkonsolidiert. – Aufwand bleibt 100% in der Periode
Ergebnis: Ich habe ein Ungleichgewicht zwischen den drei Szenarien. Bei 1 und 2 kann ich die Aufwände über die Abschreibungen über die Jahre strecken, im Szenario 3 bleibt mir der Aufwand im Entstehungsjahr hängen. Laut unserer Bilanzierungs-Abteilung ist das völlig richtig so und wird schon seit Jahren so gemacht und wurde auch so von den WP abgenommen….
Um mir dann das ganze noch vollständig unverständlich zu machen, dann noch die Aussage dass nach „neuster Erkenntnis“ ein Unterschied zwischen „selbst genutzten“ und „Produkten“ (Software im Lizenzmodell an Kunden) gibt. „Selbst genutzte“ könnten wir ggf. aktivieren, „Produkte“ nicht – natürlich nur im Szenario 3. In 1 und 2 wäre beides aktivierbar. PS: das ganze angeblich sowohl in HGB als auch IFRS
Mir, ohne als Controller jetzt die Bilanzierungsrichtlinien im Detail zu kennen, erscheint das völlig unlogisch. Ich müsste jetzt, aus Sicht einer Bilanzpolitik, eigentlich die Anweisung geben dass Software nicht mehr bei den Töchtern produziert werden darf…. Bevor ich Berateraufwand produziere und vielleicht auf dem völlig falschen Dampfer bin, hier die Frage: Das kann doch so nicht richtig sein, oder?