ich habe folgendes Verständnisproblem...
Es geht um einen Konzern, dessen Töchter in verschiedenen Währungen berichten.
Nun habe ich z.B. einen Umsatz von 100 EUR der Mutter gegenüber einer Tochter. Da die Tochter in z.B. USD bilanziert, hat der entsprechende Materialaufwand bei der Tochter zum Abschlussstichtag einen Gegenwert von z.B. 90 GE.
In der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bleibt also eine Differenz von 10 GE stehen:
Umsatz 100 GE an Materialaufwand 90
Mir stellen sich nun folgende Fragen:
1) Wohin soll ich die Differenz buchen? Einfach in der GuV stehen lassen, dh. ich hätte eine Erhöhung des Jahresübeschuss von 10? Oder ins Eigenkapital in die Rücklage für die Währungsumrechnung? (Es handelt sich um einen HGB-Konzernabschluss)
2) Unabhängig davon, wie ich die Umrechnungsdifferenz behandle, geht meine Konzernbilanz nach der Buchung nicht mehr auf. Denn in der GuV bleiben ja erstmal 10 GE hängen, sind also erstmal Jahresüberschuss. Den Jahresüberschuss muss ich entsprechend in der Bilanz auf der Passivseite im Konzerneigenkapital zeigen. ==> Die 10 GE erhöhen also die Konzern-Passivseite ==> Da aber keine entsprechende Buchung auf der Aktivseite stattfindet, besteht nach der Buchung eine Differenz zwischen Aktiva und Passiva von 10 GE.
Wie wird grundsätzlich mit solchen Differenzen umgegangen? Oder muss ich die 10 GE zwangsweise zum Beispiel gegen den sbE buchen, um zu vermeiden, dass eine entsprechende Differenz entsteht?
Danke für eine Rückmeldung!!
Peter