§299 HGB Grundsatz der Einheitlichkeit

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
§299 HGB Grundsatz der Einheitlichkeit, Grundsatz der Einheitlichkeit Stichtage
Im folgenden findet ihr meine Frage, mit der ich mich seit Tagen beschäftige. Ich tendiere zu Option B, jedoch ist im HGB §299 Abs. 2 Nr.2 "...nicht mehr als drei Monate vor dem Konzernabschlussstichtag..." zu finden, das nach nicht! D ist auszuschließen, das kein ist falsch. Haben wir hier einige Experten die sich mit dem Paragraphen bestens auskennen und die Lösung bereit haben?  :idea:  :!:


Geben sie an, welche der folgenden Aussagen zur Vereinheitlichung der Abschlussstichtage der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zutrifft und begründen sie ihre Antwort. NUR EINE OPTION STIMMT.

A: Nach HGB ist ein Zwischenabschluss aufzustellen, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.

B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.

C: Nach HGB ist zwingend ein Zwischenabschluss aufzustellen, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens vom Konzernabschlussstichtag abweicht.

D: Nach HGB muss kein Zwischenabschluss aufgestellt werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens mehr als 3 Monate vor dem Konzernabschlussstichtag liegt


Danke :klatschen:  :klatschen:  :wink1:
Dann solltest du den Absatz 1 noch einmal lesen. "B" kann danach nicht stimmen. Es gibt nur eine Lösung, richtig, die heisst aber nicht "B"
Und auf welche Option tippst du ?  :denk:  :denk:  :denk:
Leider muss ich mich mehr und mehr über die Antworten hier im Forum wundern......
:o  :o  :o


Konzernabschluss nach HGB - Vereinheitlichung des Abschlussstichtages


[COLOR=#FF00BB]Grundlagen:
[/COLOR]
Das Mutterunternehmen hat gem. § 299 Abs. 1 HGB den Stichtag des Jahresabschlusses des
Mutterunternehmens für den Konzernabschluss zugrunde zu legen.

Im Hinblick auf die Abschlussstichtage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
fordert § 299 Abs. 2 Satz 1 HGB, dass diese Abschlüsse auf den Stichtag des Konzernabschlusses
aufgestellt werden sollen.

Dabei handelt es sich jedoch um eine Sollbestimmung, sodass bei abweichenden Stichtagen eine
Pflicht zur Aufstellung eines Zwischenabschlusses auf den Konzernabschlussstichtag gem.
§ 299 Abs. 2 Satz 2 HGB nur für solche Unternehmen besteht, deren Abschlussstichtag um mehr als
3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses liegt.


Demnach RICHTIG:
B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.


Gruß
PJane
PJ
Bitte keine Wertungen über die Antworten anderer. Hier geben alle ihr Bestes, um zu helfen. Vielen Dank.

Weiterhin eine interessante Diskussion wünscht
wvr

(Für die Redaktion)
ORIGINALZITAT

Handelsgesetzbuch

§ 299 Stichtag für die Aufstellung
(1) Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufzustellen.

(2) Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sollen auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt werden. Liegt der Abschlußstichtag eines Unternehmens um mehr als drei Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so ist dieses Unternehmen auf Grund eines auf den Stichtag und den Zeitraum des Konzernabschlusses aufgestellten Zwischenabschlusses in den Konzernabschluß einzubeziehen.

[COLOR=#33FF00]MÖGLICHE ANTWORTEN:[/COLOR]
B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.


[COLOR=#FF0066]ANTWORT von sogehts:[/COLOR]
Dann solltest du den Absatz 1 noch einmal lesen. "B" kann danach nicht stimmen. Es gibt nur eine Lösung, richtig, die heisst aber nicht "B"


Leider ist aber nur diese Antwort B richtig!

Gruß
PJane
PJ
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Automatisierung im Finanzwesen – Rückblick auf 2024 & Ausblick auf 2025 Automatisierung im Finanzwesen – Rückblick auf 2024 & Ausblick auf 2025 Die Finanzbranche hat in 2024 erneut große Fortschritte im Bereich der Automatisierung und KI-gestützten Prozesse gemacht. Dennoch zeigte eine Untersuchung des niederländischen Softwareentwicklers Klippa,......

Elektronisches Dokument für Gehaltsabrechnung erlaubt Elektronisches Dokument für Gehaltsabrechnung erlaubt Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts (Gehalt / Lohn) eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese Verpflichtung kann er grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass......

Verschenken von Geschäftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn Verschenken von Geschäftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.11.2024 – VI R 21/22 entschieden hat, nicht......


Aktuelle Stellenangebote


Mitarbeiter Anlagenbuchhaltung (m/w/d) Als Energiewendeunternehmen legen wir gemeinsam das Fundament für eine zukunftsfähige und funktionierende Energieversorgung, sichern Wohlstand in unserer Region, leisten einen entscheidenden Beitrag f......

Sachbearbeiter externes Rechnungswesen (m/w/d) Die DGD Stiftung mit ihrer Holding in Marburg ist ein Verbund diakonischer Gesundheitseinrichtungen. Dazu zählen Krankenhäuser, Rehakliniken, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Seniorenein......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungsstellen der Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagenforschung. Gegenwärtig sind unsere r......

Steuerexperte / Steuerreferent 80-100 % (m/w/d) Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte......

Finance Allrounder – Controlling, Reporting & Buchhaltung (m/w/d) Als kommunales Wohnungsunternehmen stehen wir für zukunftsorientiertes, nachhaltiges Bauen und Wohnen. Um unsere Finanzabteilung weiter zu stärken, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagi......

Sachbearbeiter:in (w/m/d) Anlagenbuchhaltung Große Veränderungen schaffen wir nur gemeinsam. Darum suchen wir Sie als Sachbearbeiter:in (w/m/d) Anlagenbuchhaltung für unser Stadt-Up Frankfurt! Bereit für eine Aufgabe für Herz und Verstan......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Das Institut für Management und Controlling (IMC) der WHU ist ein führender Think Tank im Bereich Controlling und Unternehmenssteuerung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Löhlein, Prof. Dr. Marko Reimer und Prof. Dr. Utz Schäffer bündelt das Institut die zahlreichen Forschungs-, Lehr-... Mehr Infos >>

Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung eine Buchhalter/Steuerfachangestellten (m/w/d)
Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung einen Buchhalter / Steuerfachangestellten (m/w/d) in Teilzeit (Hamburg-Eppendorf), später Vollzeit möglich. Zusätzlich wird ein Minijob angeboten. Wir sind eine größere zahnärztliche Praxis mit angeschlossenem... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter / in (m/w/d)
Bewerben Sie sich bei Hamburgs beliebtestem Unternehmen! Ihre Aufgaben: Pflege von Kundenstammdaten und Buchung von debitorischen Sachverhalten, Laufende Betreuung und Klärung von Debitorenkonten, Durchführung von Saldenabstimmungen und Korrekturbuchungen, Bearbeitung von Gutschriften und Ratenpl... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (w/m/d)
SPINNER – als innovatives, mittelständisches Familien­unternehmen entwickeln und ferti­gen wir seit 1946 weg­berei­tende HF-Produkte. Tradi­tion und Nachhaltig­keit, gepaart mit Verlässlich­keit und Unter­nehmer­geist, bilden seitdem die Basis unserer Firmen­kultur. Um unsere Kunden auch künftig ... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Als größter Sozialverband in Deutschland stärkt der VdK den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und leistet wertvolle Hilfe in allen Fragen rund um Pflege, Rente, Gesundheit und Behinderung. Mehr als 293.000 Menschen in Hessen und Thüringen sind schon Mitglied – und es werden täglich mehr. Mehr Infos >>

Steuerexperte / Steuerreferent 80-100 % (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Perspektiven: Wachse mit... Mehr Infos >>

Finance Allrounder – Controlling, Reporting & Buchhaltung (m/w/d)
Als kommunales Wohnungsunternehmen stehen wir für zukunftsorientiertes, nachhaltiges Bauen und Wohnen. Um unsere Finanzabteilung weiter zu stärken, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und analytisch starke Persönlichkeit als Finance Allrounder - Controlling, Reporting & Buchh... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd.jpgmonatliche Deckungsbeitragsrechnung mit Excel

Mit diesem Excel-Tool werden in den Tabellenblättern DB KTR X pro Kostenträger über die Absatzmenge, den Verkaufspreis und die variablen Stückkosten die monatlichen Erlöse und Deckungsbeiträge ermittelt. Grundsätzlich versteht man unter einer Deckungsbeitragsrechnung ein speziell ausgestaltetes Teilkostenrechnungssystem, welches dazu dient, den Überschuss Ihrer Erlöse über bestimmte Teilkosten als Deckungsbeitrag auszuweisen.
Mehr Informationen >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Excel-Tool: RS Bilanzanalyse (Kennzahlen Berechnung) 

Mit diesem Excel-Tools erhalten Sie ein umfangreiches Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>