Danke erstmal für eure Denkanstösse :-)
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1. du bist auf Dauer an die Bilanzierung gebunden mit allen Konsequenzen (einschließlich E-Bilanz, Einhaltung aller Buchhaltungspflichten etc.) |
- aber doch "nur" auf 3 Jahre, danach könnte man theoretisch wieder zurück zur EÜR wechseln,
- sehe da kein großes Problem, die (kleine) E-Bilanz kann man lediglich "hinterlegen" statt diese zu veröffentlichen, welches relativ kostengünstig ist
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2. du musst alle Rechnungen neu schreiben und an deine Kunden senden (oder du verzichtest darauf, dass du die USt von den Kunden bekommst und verringerst dadurch deine Nettoumsätze) |
- das Geld wurde Bar vereinnahmt, es handelt sich um ein Gastronomiebetrieb. Rechnungen wurden demnach keine geschrieben!
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3. du musst eine Übergangsbilanz zum 1.1.201x (zweites Jahr) erstellen, nicht erst zum 31.12. |
- das dürfte klar sein: Ich fertige eine Überleitungsrechnung an und stelle darauf basierend für das 2. Jahr eine Eröffnungsbilanz auf
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Warum willst du hier überhaupt umstellen? Die gezahlte Umsatzsteuer wirkt sich im 3. Jahr auf deinen Gewinn aus und senkt damit die Einkommensteuer. |
- Genau, darum geht es ja. Ich möchte ja den Gewinn im 2. Jahr mindern und nicht erst im 3. Jahr. Der Gewinn im 3. Jahr ist nämlich relativ gering, d. h. die Ausgabe würde sich wegen der Steuerprogression nicht besonders effektiv auf die ESt auswirken. Die EÜR wäre für den Unternehmer m. E. daher zum Nachteil.
Nochmal:
Wenn ich also ab dem 2. Jahr bilanziere, würde am Ende des Jahres nach der Verbuchung der Kasseneinnahmen, lediglich eine USt-Verbindlichkeit auf der Passiva stehen, richtig? Im 3. Jahr bei der Zahlung der USt ans Finanzamt, käme es zu einer Verminderung des Bankkontos, demzufolge nur zu einer Aktiv-Passiv-Minderung, welches bekanntlich keine Erfolgsauswirkung hat.
Ich hätte also die hohe USt-Schuld im 2. Jahr ergebnisneutral behandelt und bräuchte, wie sonst bei jedem regelbesteuernden Unternehmer auch, nur die Nettoerlöse als Bemessungsgrundlage für den Gewinn heranzuziehen.
Zusammenfassend: Die Verbuchung und spätere Bezahlung der USt-Zahllast wären jeweils erfolgsneutral!
Stimmt Ihr mir da zu?