"Wer" hat denn jetzt "was" und "wieviel" , bzw. "wovon" ans Finanzamt zu zahlen!
PS.: Das Leben könnte so einfach sein!
05.10.2014 13:21:37
Wunderbar beschrieben. Leider so konfus, dass immer noch nicht klar ist was denn genau passiert.
"Wer" hat denn jetzt "was" und "wieviel" , bzw. "wovon" ans Finanzamt zu zahlen! PS.: Das Leben könnte so einfach sein! |
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06.10.2014 08:30:53
Hallo, habe gerade deine Frage gelesen. Wie sieht denn dein Problem konkret aus? Vielleicht kann ich dir helfen.
Gruß |
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12.11.2014 13:07:17
Wie kann ich zum Reverse-Charge-Verfahren eine Negativmeldung rausgeben.
Ein schreiben für alle, dass unsere Artikel nicht unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen. Gruß Monika |
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12.11.2014 14:47:52
Liebe Leser,
bitte in den Kommentaren bitte nur Anmerkungen direkt zum Artikel. Für Fragen zu Einzelfällen eignet sich unser Forum besser: http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/ Die Anmeldung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Grund: Kommentare unter den Artikeln werden in der Forensuche nicht angezeigt. So können andere Nutzer nicht helfen. Vielen Dank wvr |
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25.01.2015 10:48:37
Eigentlich verständlich beschrieben. Aber viele Drittländer erheben die sogenannte Service Tax und die VAT Tax. Hierzu wäre es auch wünschenswert zu erklären wie das zu bearbeiten wäre. Läuft die ebenfalls über 13b§ und ist die sogenannte Quellensteuer über die Körperschaftssteuer zurück zu holen?
Gruß Susanne |
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16.06.2016 12:44:55
Hallo Zusammen,
wir sind ein deutsches Unternehmen und sollen eine Rechnung nach Irland ausstellen. Jedoch ist vom Leistungsempfänger nur eine DE VAT-Nr. :!: angegeben. Also kurz zusammengefasst, beide haben eine DE USt-IdNr.!!! Kann man hier trotzdem das Reverse Charge- Verfahren anwenden? :denk: |
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16.06.2016 14:00:58
Liebe Leser,
Bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht in Einzelfällen Hilfe leisten können. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden. Vielen Dank Die Redaktion |
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13.04.2017 22:02:23
Hallo zusammen,
ich habe da mal ein Problem. Ich habe gerade eine GmbH gegründet Ich wollte ein Fimen-Handy, dass ich nicht so ohne weiteres in Deutschland bekomme LG V20 Ich habe es über Ebay gekauft und bekam eine Rechnung aus Großbritannien ohne Mehrwertsteuer und Ohne Umsatzsteuer ID des Verkäufers Preis 498,28€ Ich möchte das Handy nun im SKR03 unter 0400 buchen. Ich lege keinen Wert darauf hier jetzt die Vorsteuer abzuziehen ich will das nur halbwegs korrekt buchen Kann ich jetzt einfach die Umsatzsteuerbuchung weglassen? Vielen Dank im Voraus Lumpi2015 |
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19.04.2017 08:55:50
Liebe Leser,
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25.06.2017 20:36:54
Hallo,
ich habe eine EDV Programm in USA gekauft und eine Rechnung ohne USt und VST bekommen, Frage: Wie behandle ich diese Rechnung umsatzsteuerlich und vorsteuerlich in meiner Buchhaltung in Deutschland? Mein Umsatz ist über der Kleinunternehmerregelung Gruß MH! |
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