So: Forderungen xx€ an sonstige Erlöse xx€
X Ust xx€
ich glaube so müsste es richtig sein oder? :klatschen:
28.04.2014 14:51:43
Wie sieht der Buchungssatz aus, wenn ich aus einem Sammelposten ein Anlagegut Verkaufe? :|
So: Forderungen xx€ an sonstige Erlöse xx€ X Ust xx€ ich glaube so müsste es richtig sein oder? :klatschen: |
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28.04.2014 15:14:24
Im Grundsatz richtig. Ich würde nach SKR03 das Konto 8820 nehmen: Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt
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17.11.2014 15:37:37
Sammelposten werden nicht einzeln bewertet, sie sind Sammelposten.
Zu diesen Sammelposten gibt es keine Abgänge oder Sonderabschreibungen. Sie bleiben stehen bis zum Ender der Abschreibung |
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04.03.2015 17:15:23
perfekt erklärt danke :klatschen: :klatschen: :klatschen: :klatschen:
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06.04.2015 16:54:51
sehr gut erklätt worden
dankee |
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28.05.2015 17:35:14
Jetzt verstehe ich mindestens etwas :green:
Vielen Dank! |
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23.06.2015 13:38:03
Das stimmt es ist gut erklärt, solangsam verstehe ich es. :)
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17.10.2015 08:02:19
Vielen Dank für die sehr gute Erklärung.
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20.10.2015 02:53:16
Verständnisfrage:
Eingangs steht "Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind [...] einer selbständigen Nutzung fähig [...]". So weit, so klar, dann aber folgen die Beispiele: "Typische geringwertige Wirtschaftsgüter sind: [...] Datenträger" und "kein GWG [...] Drucker". :denk: Einen Datenträger kann ich zwar unabhängig von anderen Geräten für die Datensicherung oder den Datentransport einsetzen, das nutzt mir aber gar nichts, wenn ich ihn nicht anschließend in ein geeignetes Gerät einstecke. Dagegen haben Drucker seit einigen Jahren bereits sehr oft USB- oder Speicherkarten-Steckplätze und können von dort eingesteckten Datenträgern selbständig drucken, also ohne mit einem PC o. dergl. verbunden zu sein. Die Klassifizierung als GWG wäre daher m.E. bei einem Drucker eher zu rechtfertigen als bei einem Datenträger. Ist es nur eine (historisch gewachsene) Unlogik der Steuergesetze, dass es genau andersherum gehandhabt wird, oder gibt es eine vernünftige Erklärung dafür? |
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25.07.2016 10:19:56
Wirtschaftsgüter deren Anschaffung über 1000€ liegt, werden wie abgeschrieben?
Teilt man den Nettoanschaffungsbetrag durch die Nutzungsdauer (aber nicht monatsgenau, oder??) Vielen Dank im Voraus! :klatschen: |
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