über einem Anschaffungswert von 1.000 Euro gelten Wirtschaftsgüter nicht mehr als GWG. Sie müssen über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (s. AfA) abgeschrieben werden.
Viel Erfolg
08.08.2016 08:28:44
Hallo,
über einem Anschaffungswert von 1.000 Euro gelten Wirtschaftsgüter nicht mehr als GWG. Sie müssen über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (s. AfA) abgeschrieben werden. Viel Erfolg |
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26.08.2016 13:09:32
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob Höhensicherungsgerät als GWG (Sammelposten) gebucht werden kann. Eigentlich ist es ja selbstständig nutzbar, oder nicht, weil man es irgendwo mit dem Karabiner anhängen muss :denk: Vielen Dank schonmal :wink1: :D :klatschen: |
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29.08.2016 08:45:14
Liebe Leser,
Bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht in Einzelfällen Hilfe leisten können. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden. Vielen Dank Die Redaktion |
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22.12.2016 10:12:21
Guten Tag, eine Frage ein Schreibtisch im Wert von 350€ Netto zählt ja als GWG. Jetzt habe ich 3 davon gekauft und möchte Sie als Sammelposten abschreiben. 3*350= 1050. Zählt diese 1000€ Grenze nur für jedes einzelnes Gut oder auch als Summe, wie in meinem Beispiel? :denk:
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26.04.2017 13:58:08
der Buchungssatz bei 150,01€-410€ kann vereinfacht werden in dem man diese direkt als Aufwand verbucht, so wird der Gewinn minimiert (Wird oft in Prüfungen gefragt)
z.B. Telefon für 260€ Netto bar bezahlt. 6890 Aufwand für So. Kommunikation 260€ 2600 Vorsteuer 49,40€ an 2820 Kasse 309,40€ Bei der Abschreibung über die Nutzungsdauer bzw. als Sammelposten wird der Gewinn erhöht, da man die Abschreibung auf mehrere Jahre verteilt und Abschreibung als Aufwand gesehen wird. |
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28.08.2017 08:21:00
Jetzt muss ich im Unterricht weniger machen, danke dafür.
LG bussi. :{} :klatschen: |
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27.03.2018 10:08:30
Guten Tag.
Leider ist dieser Beitrag für 2018 nicht mehr aktuell. ab dem 01.01.2018 wurden die GWG Grenzen erhöht. WG bis 250,- € können nun sofort als Aufwand gebucht werden. WG von 250,01 € bis 800,- € können als GWG vollabgeschrieben werden. Dabei ändert sich an den Voraussetzungen für ein GWG oder der Wahl des Sammelpools nichts. Die Beschränkungen auf 410,- € bzw ab 150,- € entfallen komplett. Mit freundlichen Grüßen Duke |
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29.03.2018 14:24:40
Hallo Duke,
vielen Dank für den Hinweis. Der Beitrag ist eigentlich schon aktualisiert. Ist uns da eine Zahl durchgegangen? Frohe Ostern wvr |
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16.08.2018 17:33:47
Beispiel
In einem Geschäftsjahr werden folgende GWG angeschafft: 1. ein Büroschrank für 350 € zuzüglich 66,50 € Umsatzsteuer 2. ein Schreibtisch für 300 € zuzüglich 57 € Umsatzsteuer 3. ein Bürostuhl für 270 € zuzüglich 51,30 € Umsatzsteuer Buchungssätze dazu lauten: 1.Geringwertige Vermögensgegenstände 350,00 EUR Vorsteuer 66,50 EUR an Bank 416,50 EUR 2. Geringwertige Vermögensgegenstände 300,00 EUR Vorsteuer 57,00 EUR an Bank 357,00 EUR 3. Geringwertige Vermögensgegenstände 270,00 EUR Vorsteuer 51,30 EUR an Bank 321,30 EUR Buchungssatz für die Abschreibung lautet: Abschreibungen auf GWG 820,00 EUR an Geringwertige Vermögensgegenstände 1.094,80 EUR Die Abschreibungsfuchung kann ich nicht nachvollziehen |
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13.06.2019 19:53:15
Hallo lieber Webseiten-Autor!
In Ihrem Beispiel "Wirtschaftsgüter über 250 bis einschließlich 800 Euro" schrieben Sie: Buchungssatz für die Abschreibung lautet: Abschreibungen auf GWG 920,00 EUR an Geringwertige Vermögensgegenstände 1.094,80 EUR Muss es nicht korrekterweise Abschreibung auf GWG 920,00 € an Geringwertige Vermögensgegenstände 920,00 € heissen? |
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