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tim-s schreibt: Verlustvortrag in der Handelsbilanz ist z.B. €1.000 in der Handelsbilanz und €500 in der Steuerbilanz/Überleitungsrechnung. Welchen Wert übernimmt man im Folgejahr in die Eröffnungsbilanz? |
Was verursacht diese Differenz?
Es gibt Sachverhalte, die sind zb im Steuerrecht erlaubt und im Handelsrecht
verboten, dann MUSS die Bilanz an dieser Stelle auseinanderfallen und es
sind 2 Bilanzen zu erstellen: eine Steuerbilanz und eine Handelsbilanz.
In diesem Fall muss man beide Werte übernehmen, aber diese dürfen nur
dem jeweiligen Bereich zugeordnet werden, also zB:
1.000 - nur Bereich Handelsbilanz
500 - nur Bereich Steuerbilanz
alle anderen EB-Werte - Zuordnung zu
beiden Bereichen