ich habe eine Frage zum Thema Eigentumsübergang und Inventur.
Verkäufer hat Auftrag mit Incoterm FCA + Lieferschein + Rechnung + Avis erstellt
Die Ware befindet sich noch beim Verkäufer, aber der Käufer hat bereits die Lieferpapiere vorliegen und die Info, dass er die Ware abholen kann. Laut Incoterm geht der Gefahrenübergang an den Käufer über, sobald die Ware auf den ersten Transporteur verladen wurde.
Der Verkäufer macht nun Inventur.
Frage: Muss der Verkäufer die Ware noch in seiner Inventur aufnehmen oder nicht?
Dazu müsste die Rechnung gutgeschrieben werden, um die Ware wieder in den Bestand zu buchen. Ist es nicht so, dass gemäß BGB oder HGB der Eigentumsübergang mit dem Avis bereits stattgefunden hat und der Kunde den Betrag in seinen Verbindlichkeiten und der Verkäufer in den Forderungen hat und somit keiner der beiden diese Ware bilanziert?
Es wäre doch viel zu aufwendig, wenn ein Verkäufer, der viel mit Abholungen statt mit eigener Versendung arbeitet, zum Inventurtag alles wieder stornieren müsste, nur weil die Abholer sich Zeit gelassen haben.
Vor allem bei Exportgeschäften, bei denen bereits eine Zollanmeldung, Flug/Schiffbuchung erfolgt ist, ist ein Storno schwer möglich, da ja Rechnungsnummern etc. bereits im Umlauf sind.
Kann mir jemand sagen, wo und wie das gesetzlich geregelt ist? Soweit ich das in Erinnerung habe, ist es so wie oben dargestellt. Mein neuer Chef meint aber, man müsse alles erfassen was sich noch auf dem Gelände befindet und das Fremdeigentum nicht vorhanden sein darf während der Inventur.
Danke für eure Hilfe