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solex schreibt: Hallo, folgender Fall: Eine Einzelfirma soll evtl. beendet werden. Wäre für fachl. Hinweis dankbar zur Höhe des rein rechner. Aufgabegewinns auf Basis nachstehender Bilanzwerte: (Vergleichsbeispiel):
AKTIVA: 10.000 Bank PASSIVA: A. Eigenkapital: – Privatkto. Inhaber = ./. 110.000 – GuV-Vortrag inkl. GuV-Ergebnis lfd. Bilanzjahr = 90.000 (Kapital-Saldo = ./. 20.000) B. Allgem. Verbindlichkeiten = 30.000
Rechner. Aufgabegewinn m. E.: 10.000 Bank + 20.000 Kapital-Saldo ./. 30.000 Verbindl. = 0 Gewinn Wäre das rechner. zutreffend? |
hiernach hat diese firma nicht ein einziges anlagegut - KEINS.
ziemlich unwahrscheinlich, dass eine firma nicht mal büromöbel haben soll.
wenn man die anlagegüter aus der firma nimmt und die ins privatvermögen
übernehmen will, muss man da erstmal die werte ermitteln. das gilt auch für
einen evtl. vorhandenen warenbestand.
es ist auch nicht klar, warum du den gewinn von 90.000 mit dem negativen
kapitalkonto verrechnest. für die besteuerung ist das unerheblich.
die 90.000 sind normal zu vesteuern. der aufgabegewinn ist eine andere
geschichte.
stellt sich auch die frage, wie alt der einzelunternehmer ist, denn ab 55 gibt
es einen freibetrag für eine firmenaufgabe.
sollte nun klar sein: "mal eben" eine betriebsaufgabe funktioniert nicht.