Gebuchte Bruttobeiträge in HGB / IFRS (Versicherung)

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[ geschlossen ] Gebuchte Bruttobeiträge in HGB / IFRS (Versicherung)
Hallo zusammen,

ein Kollege hat mir unten skizzierte Aussagen gemacht. Ich bin auf der Suche nach bestätigender Fachliteratur bzw. auf der Suche nach einer zweiten Meinung, ob die Handhabe der Fälle so korrekt sein kann. Ich selbst bin kein Experte auf dem Gebiet. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Es geht um Beitragsüberträge im Versicherungsunternehmen nach HGB/ IFRS, vor allem ob bei den Beitragsübertragen der gebuchten Prämie die Zahlweise des Versicherungsnehmers eine Rolle spielt.

Folgende Fälle/ Aussagen:

Fall 1: Versicherungsvertrag beginnt 01.07.2009, 1 Jahr Lauzeit, Jahresprämie 120 EUR, jährliche Zahlweise

HGB
-> 120 EUR werden in 2009 als gebuchter Beitrag eingestellt
-> 60 EUR werden per Rechungsabgrenzung in 2010 geschoben
-> bleiben 60 EUR verdienter Beitrag in 2009 und 60 EUR in 2010

Müsste soweit korrekt sein?! Habe bereits Fachliteratur gefunden.

IFRS

-> gleiche Vorgehen wie oben. müsste auch soweit korrekt sein? Keine Fachliteratur gefunden.



Fall 2: Versicherungsvertrag beginnt 01.07.2009, 1 Jahr Lauzeit, Jahresprämie 120 EUR, monatliche Zahlweise

HGB
-> nur 60 EUR werden in 2009 als gebuchter Beitrag eingestellt, da monatlich gebucht wird
-> die restlichen 60 EUR werden in 2010 als gebuchter Beitrag eingestellt
-> es erfolgt keine Rechungsabgrenzung zu 2010
-> bleiben 60 EUR verdienter Beitrag in 2009 und 60 EUR in 2010
(keine Literatur gefunden)

IFRS
-> 120 EUR werden in 2009 als gebuchter Beitrag eingestellt
-> 60 EUR werden per Rechungsabgrenzung in 2010 geschoben
-> bleiben 60 EUR verdienter Beitrag in 2009 und 60 EUR in 2010
(keine Literatur gefunden)

Meine Fragen sind jetzt:

Kann in HGB bei monatlicher Zahlweise (Fall 2) die Prämie nur zur Hälfte (d.h. 60 EUR von 120 EUR) in 2009 eingebucht werden oder muss die Prämie unabhängig von der Zahlweise zu 100% nach 2009 verbucht werden.

Sind alle vier Vorgehensweisen (Fall 1 & Fall 2 je HGB/ IFRS) so fachlich korrekt?

Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich.  8)

Grüße
C. Rink
Ich stimme den geschilderten Sachverhalten zu. (aber nur nach HGB, da ich keine Kenntnisse in IFRS habe)

Wenn Fall 1 richtig sein soll, musst du ja Fall 2 auch so handhaben wie von dir beschrieben, da sonst Fall 1 auch falsch wäre.

Das ganze dient der periodengerechten Erfolgsermittlung. Aufwendungen und Erträge werden dem Jahr zugeordnet in dem sie erbracht werden. (antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung)
Da eure Versicherungsleistung/Schutz zum Teil erst im nächsten Jahr (Jan-Jun) erbracht wird, sind auch die Erträge dem Jahr zuzuordnen. Das ganze beruht auf §252 (1) Nr. 5 HGB

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Danke Dir für die Zweitmeinung zu HGB. Zu Wissen, dass Fall 2 nach HGB so gehandhabt wird, ist schonmal ein Fortschritt.

Grüße
C.Rink
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