Hallo Dr Snuggles, einfach mal Denis oder Knabber fragen
Als selbstständiger Handelsvertreter rechnet Dein Auftraggeber Dir gegenüber ja mit Gutschriften ab. Diese verbuchst Du dann als Provisionseinnahmen mit 19% USt über das Sachkonto 8519 Provisionsumsätze 19% Umsatzsteuer oder 8516 Provisionsumsätze 7% Umsatzsteuer je nach Art der von Dir erbrachten Vermittlungsleistungen.
Vertragsbeziehungen bestehen ja
1) zwischen den Kunden und Deinem Vertriebspartner und
2) zwischen Dir und Deinem Vertriebspartner.
Wenn Du also einen Auftrag vermittelts entsteht für Dich ein Anspruch auf Provision (§ 87 HGB). Diesen Umsazt aus dem vermittelten Auftrag schreibt Dir Dein Vertragspartner diesen Provisonsanspruch mittels einer Gutschrift gut. Als Istversteuerer erfasst Du dann diesen Umsatz in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in dem die Zahlung einging.
Deinem vorangegangenen Post entnehme ich, dass Du bereits ein förmliches Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung angestossen hast und die Dir förmlich bescheinigten, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt und dass Du nicht zu mehr als 5/6 Deiner Einnahmen von einem Auftraggeber bekommst.
Gruß Jogi