auch ich habe mal eine Frage :lol:
Ich hab aus 2006 leider uneinbringliche Forderungen die ich ausbuchen möchte. Jetzt haben wir hier aber ein eigenes Buchhaltungssystem, d.h. ich kann die Konten die ich benötige selbst anlegen.
Wie nennt sich denn das Konto genau das ich Anspreche?
ich habe weder im § 266 noch § 275 HGB etwas gefunden, oder war ich nur blind?!
und buche ich dann die Steuer auch gleich mit aus?
danke schonmal für die Antworten

Grüßle