
ich habe eine Frage und hoffe das ich hier richtig bin:
Ich befinde mich in der Planungsphase für ein Immobilienmaklerbüro und möchte eine Tippgeberprovision nutzen. Das heisst, wenn jemand mir einen Eigentümer heranbringt, soll er einen Teil meiner vereinnahmten Provision erhalten.
Ich werde als Einzelunternehmen starten.
Meine Frage ist nun: Wie kann ich dies in der Buchführung (einfache Buchführung) festhalten? Muss mein Tippgeber mir eine Rechnung stellen, damit ich die Provision als Betriebsausgabe auslegen kann?
Über weiterhelfende Antworten würde ich mich sehr freuen!!!
Liebe Grüße