Ich habe als frisch gebackener Geschäftsführer einer GmbH i.Gr. (ein Geschäftskonto gab es noch nicht), die Kosten für die Gewerbeanmeldung beim Amt in Bar bezahlt. Dazu gibt es einen Einzahlungsbeleg und eine Rechnung.
Für die Buchung der Rechnung habe ich ein Kreditorkonto 70002 für das Ordnungsamt angelegt und diese dann wie folgt gebucht:
50 EUR - 4390 (Sonstige Abgaben) an 70002 (Kreditor "Ordnungsamt")
TODOs: Diese Auslage muss ich dann wohl der GmbH in Rechnung stellen (d.h. Einzahlungsbeleg + ggf. Abrechnung). Und die GmbH muss mir die Auslage erstatten (per Überweisung), und dann muss ich noch die Überweisung buchen.
Soweit ich herausgefunden habe, werden solche Auslagen bei GmbHs mit SKR03 über den Konten 730-735 gebucht. Meine Buchhaltungssoftware hat in dem Bereich die folgenden Konten vordefiniert:
* 0730 (Verbindlichkeiten geg. Gesellschaftern)
* 0731 (Verbindlichkeiten geg. Gesellschaftern bis 1 Jahr)
* 0740 (Verbindlichkeiten geg. Gesellschaftern 1-5 J.)
* 0750 (Verbindlichkeiten geg. Gesellschaftern größer 5 J.)
Ich würde dort nun eine "Kopie" des Kontos 0730 (Verbindlichkeiten geg. Gesellschaftern) als 0732 (Verbindlichkeiten geg. Geschäftsführer XYZ) anlegen. Letztlich ist es ja keine Auslage durch die Gesellschafter insgesamt, sondern durch mich als Geschäftsführer.
Anschließend würde ich buchen:
* 50 EUR 70002 (Kreditor "Ordnungsamt") an 0732 (Verbindlichkeiten geg. Geschäftsführer XYZ) = Beleg Barzahlung
Dann erfolgt eine Überweisung des Betrags vom Geschäftskonto auf mein Privatkonto und das würde ich dann so buchen:
* 50 EUR 0732 (Verbindlichkeiten geg. Geschäftsführer XYZ) an 1200 (Bank) = Ersatz der Auslagen Geschäftsführer
Wäre das so richtig?
...oder springt dann der Steuerberater im Dreieck, weil ich da irgend nen neues Konto angelegt hab, obwohl es dafür vordefinierte Konten gibt?

Danke für Eure Unterstützung!
Stefan