Sicherheitseinbehalt

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[ geschlossen ] Sicherheitseinbehalt, Sicherheitseinbehalt bei Abschlagsrechnungen im Baugewerbe
Hallo Zusammen,

ich habe eine Abschlagsrechnung für ein Bauvorhaben gestellt i.H.v. 10.000 Euro. Bezahlt wurden durch den AG 9.000 Euro, da 10% des Rechnungsbetrages als Sicherheit für die Vertragserfüllung dienen. Wo buche ich diese hin, da sie ja auch nach Stellung und Zahlung der Schlussrechnung noch als offen beim Debitor stehen. Danke. Claudia
Hallo Claudia,

warum möchtest du den Sicherheitseinbehalt denn umbuchen?
Er ist als Forderung auf dem Debitorenkonto doch gut aufgehoben.

Gruß
Andreas
Die Forderung aus Sicherheitseinbehalt sollte vom Debitor (Frd. LuL) auf ein separates Froderungskonto gebucht werden.
Begründung: Die Debitorenbuchhaltung stellt Forderungen aus LuL des täglichen Geschäftsverkehrs dar, also Forderungen die nach einer Frist von allg. 4 Wochen zu (Giral-)Geld werden, es sei denn, AGB's oder Satzung regeln etwas anderes.
Forderungen aus Sicherheitseinbehalt bestehen jedoch bis zu 5? Jahren (VOB) und sind somit nicht kurzfristig -bis zu einem Jahr- in die Liquiditätsstufe 1 zu ändern.
Zum Bilanzstichtag ist eine getrennte Darstellung deshalb notwendig (und bei Bilanzerstellern mit Anhang und Lagebericht sowieso extra darzustellen).
Durch Besorgung einer Bankbürgschaft kann der Sicherheitseinbehalt durch Hingabe der Bürgschaft an den Leistungsempfänger vorzeitig zu Auszahlung kommen und somit die eigene Liquidität stabilisieren. Bürgschaften werden nicht der Bilanz dargestellt, sind jedoch unterhalb der Bilanz zu vermerken (...somit kein Buchungsproblem...)
MfG
Hallo Zusammen,

ich stimm togi hier zwar zu, doch die steuerung durch die Debitoren ist Softwaremäßig oft viel einfacher zu gestalten.
Wenn man hier für den JAB  dies gesondert darstellen muss, lösen wir das oft durch eine Buchung die nur für den Abschluss durchgeführt wird, allerdings in der lfd. Buchhaltung bleibt es im Debitor, der nach Ablauf von alleine an die Rückforderung und Auflösung erinnert.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Na, da habe ich ja schon wieder was dazugelernt!
Danke für eure Ausführungen, echt  8)

Zitat
Ansimi schreibt:
...lösen wir das oft durch eine Buchung die nur für den Abschluss durchgeführt wird, allerdings in der lfd. Buchhaltung bleibt es im Debitor,...
Ansimi kannst du mir dies ein wenig näher erklären?
Das habe ich nicht so recht verstanden.

Danke und Gruß
Andreas
Hi Andriko,

Man erzeugt eine Buchung: Fdg. an Debitor (ohne dabei den alten OP aufzulösen) dann hast du es korrekt für den JAB und zum 01.01 die selbe Buchung umgekehrt Debitor an Fdg. wobei man dann hier den OP vom 31.12 Fdg. an Debitor auflöst und somit bleibt der einmal eingestellte OP mit all seinen Einstellungen, Erinnerungswerten und Kommentaren unberührt.


Gruß

Andreas

Anmerkung: Was ich bis heute nicht verstehe ist, das es keine Softw. gibt wo man für jeden einzelnen Debitor/Kreditor das Bilanzkonto entspr. hinterlegen kann.
Bearbeitet: Ansimi - 10.02.2011 20:35:24
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Ansimi,

danke, jetzt hab ich es verstanden.

Zitat
Ansimi schreibt:
Anmerkung: Was ich bis heute nicht verstehe ist, das es keine Softw. gibt wo man für jeden einzelnen Debitor/Kreditor das Bilanzkonto entspr. hinterlegen kann.
Was macht denn ein großer Bauunternehmer mit etlichen Baustellen und Sicherheitseinbehalten?

Der kann doch nur für jeden Kunden ein zweites Debitorenkonto anlegen "Debitor Sicherheitseinbehalt" und am Ende auf langfristige Ford. umbuchen, oder?

Ansonsten dauern die Jahresabschlussarbeiten ja länger als die unterjährigen Buchungen.

Gruß
Andreas
Nun, man kann die Sicherheitseinbehalte je nach Laufzeit in Debitorenkonto sammeln. Schon hat man anstatt 100 Konten nur noch 4-5.

Meins ist nur eine Alternative, die ich sehr praktisch finde da die Softw. für mich alle überwachungen übernimmt.
Da ich früher selber bei einem mittelständischem Bauuntern. war, weiß ich noch das dort alle Sicherheitseinbeh. manuell überwacht wurden.
Hier denke ich liegt es aber oft an alte Strukturen, mit Aussagen wie:" Das war schon immer so."  Wer bringt denn Neuerungen ein? Das sind meist die Junggessellen und dabei sieht man immmer wieder das die sogenannten alten Hasen dort eher unflexible reagieren.
Daher würd mich nicht wundern wenn es heute immer noch genügend UN vielleicht sogar größere UN gibt die das aus Tradition manuell überwachen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,

was für eine Buchung stellt "Debitor an Forderung" dar, meinst du Forderungen aus Sicherheitseinbehalt oder aus LuL?
Die Gesamtheit der OP's der Debitoren (also der Nebenbuchhaltung) stellt sich doch im Saldo des Kontos Forderungen dar. Also was soll dieser Buchungssatz.
In Zertitizierten Softwareprojekten -Rechnungswesen/Fibu- ist eine manuelle Bebuchung von Forderungskonten (also Konten die im Saldo die OP-Informationen der Debitoren(-nebenbuchhaltung) darstellen, fgl. Sammelkonten), nicht möglich.

Der noch nicht ausgezahlte Sicherheitseinbehalt ist keine Forderung aus LuL mehr, sondern eine durch Gesetz/Verordnung vorgeschriebene "Garantiesicherheitsleistung", deren Inabspruchnahme nicht sicher ist.
Forderungen aus LuL sind rechtsfeste Forderungen, wäre dem nicht so, müssten sie als zweifelhafte Forderungen in der Bilanz gesondert dargestellt werden oder bei Nichteinbringlichkeit abgeschrieben werden.
Durch die Pauschalwertberichtigung von Forderungen aus LuL ist dieser Tatbestand nicht abgedeckt!
MfG
Eine Anmerkung noch zur Verbuchung VIELER unterschiedlicher Sicherheitseinbehalte auf nur EINIGE Debitorenkonten.
Bei diesem Verfahren liegt ein Verstoß gegen GOB respektive GOBS vor, dar Debitorenkonten personengebundene Konten sind (also einen eindeutigen Bezug zum Schuldner (= lat. debitor(e)) einer Gegenleistung darstellen müssen.

Zugegeben, manche Buchungsgänge sind, vorschriftsmäßig und kaufmännisch ordentlich ausgeführt, sehr aufwendig.
Aber es geht in der Buchhaltung nicht nur um ein kurzfristiges verbuchen von Zahlen, sondern um eine sich aus Zahlenbewergungen darstellende Vermögensveränderung des Unternehmens, die auch noch Jahre später aus den Bilanzen, GuV, Anhängen und Lageberichten (wenn vorgeschrieben) herausgelesen werden können sollte.

schönes WE
MfG
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